Reisedokumente für Kinder
Allgemeine Informationen
- Kinderreisepässe
mit einer Gültigkeit von 1 Jahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres - Reisepässe
mit einer Gültigkeit von 6 Jahren für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - vorläufige Reisepässe
in besonderen Einzelfällen mit einer Gültigkeit von einem Jahr - Personalausweise
mit einer Gültigkeit von 6 Jahren für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
Notwendige Unterlagen
Lichtbild:
Für die Beantragung von Dokumenten ist zwingend ein aktuelles Lichtbild erforderlich, unabhängig vom Alter des Kindes.
Das Lichtbild muss den Anforderungen des biometrischen "Gesichtsfeldes" (Mustertafel des BMI) entsprechen.
Kinder:
Ihre Kinder müssen bei der Beantragung von Dokumenten zur Identitätsprüfung zwingend anwesend sein.
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, d. h. bei dem es mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, das Dokument beantragen. Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist nur erforderlich, wenn Zweifel an der Einwilligung über den gewöhnlichen Aufenthalt bestehen.
Geburtsurkunde:
Die originale Geburtsurkunde des Kindes ist zur Beantragung von Dokumenten vorzulegen.
Gebühren
Ausstellung Kinderreisepass (Passersatzdokument) gültig: 1 Jahr ab Ausstellung, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres |
13,00 € |
Aktualisierung und Verlängerung |
6,00 € |
Ansprechpartner
Fachbereich OrdnungWöbbeliner Str. 5
19288 Ludwigslust