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Volksentscheid am 6. September 2015

Amt Ludwigslust-Land, den 23. 07. 2015

Liebe Bürger, Demokratie lebt vom Mitmachen und dieses Recht sollte umfänglich genutzt werden.

Eine Nichtteilnahme an öffentlichen Abstimmungen, die u. a. der Mehrheitsfindung für bestimmte gesellschaftspolitische Entwicklungen wie der Gerichtsstruktur in unserem Land dienen, eröffnen Gruppen mit ansonsten nichtmehrheitsfähigen Positionen in der Gesamtbevölkerung aufgrund des Mehrheitswahlrechts die Möglichkeit, Mehrheiten im Wahlausgang aufgrund einer geringen Beteiligung von Wählern im Verfahren zu erlangen. Solche grundsätzlich nicht mehrheitsfähigen Institutionen und Gruppierungen können somit trotz geringer Mitgliederanzahl Mehrheiten erhalten, weil ihre Anhängerschaften ganz überwiegend an den Wahlen und Abstimmungen teilnehmen und damit bei insgesamt geringer Wahlbeteiligung das wesentliche Wählerpotential stellt. Im Ergebnis wird der wahre Wählerwille auf breiter Ebene damit möglicherweise nicht abgebildet, das Wahl- oder Abstimmungsergebnis ist jedoch von allen Wählern entsprechend unseres Wahlrechts zu akzeptieren.

Ein Bedauern der Nichtwähler über das Wahlergebnis im Nachgang der Wahl ist nicht mehr hilfreich und nützt niemandem. Vor diesem Hintergrund rufe ich alle wahl- und abstimmungsberechtigten Bürger auf, ihre gesetzlich verankerte Abstim-mungsmöglichkeit im Volksentscheid am 6. September 2015 wahrzunehmen.

 

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