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Errichtung und Betrieb von 11 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Alt Zachun

Amt Ludwigslust-Land

Die Naturwind Schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von insgesamt elf Windkraftanlagen (WKA) am Standort Alt Zachun, Gemarkung Alt Zachun - Flur 2, Flurstücke 144; am Standort Bandenitz, Gemarkung Besendorf - Flur 1, Flurstücke 343, 60, 309/13, 85, 295/2, 163/1, 171; am Standort Holthusen, Gemarkung Lehmkuhlen - Flur 4, Flurstück 23; am Standort Sülstorf, Gemarkung Sülstorf - Flur 1, Flurstück 232. Geplant sind elf WKA vom Typ Vestas V112 STE mit einer Nabenhöhe von 140 m, einem Rotordurchmesser von 112 m und einer Gesamthöhe von 196 m sowie einer Nennleistung von jeweils 3,3 MW.

 

Des weiteren beantragt die Naturwind Schwerin GmbHgemäß § 9 des BImSchG die Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung und den Betrieb von drei weiteren Windkraftanlagen des selben Typs, in unmittelbarer Nähe der o.g. geplanten 11 Windkraftanlagen.
Die Auslegung beider Vorhaben erfolgt vom 10. April 2017 bis einschließlich 9. Mai 2017 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, im Amt Ludwigslust-Land, und im Amt Stralendorf.
Der Bau von insgesamt elf Windkraftanlagen auf dem selben Areal, durch den selben Vorhabenträger wurde im April 2015 gerichtlich gestoppt. Eine abschließende gerichtliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald steht noch aus.
Der Vorhabenträger will nun mit einer überarbeiteten Antragstellung schneller Baurecht erhalten.

 

Das Verfahren wird im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Die Auslegung erfolgt vom 10. April 2017 bis einschließlich 9. Mai 2017

 

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, Raum S 06, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin zu folgenden Zeiten am

Montag bis Mittwoch:   7:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag:                  7:30 – 17:30 Uhr

Freitag:                         7:30 – 12:00 Uhr,

 

im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Zimmer 211, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, in den folgenden Dienststunden am

Montag:                        8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:                      8:00 – 12:00 sowie 13:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                      8:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag:                  8:00 – 16:00 Uhr

Freitag:                         8:00 – 12:00 Uhr,

 

im Amt Ludwigslust-Land

Raum 202 im Amtsgebäude in der Wöbbeliner Straße 5, 19288 Ludwigslust, in den folgenden Dienststunden am

Montag:                        8:45 – 12:00 sowie 13:00 – 14:00 Uhr

Dienstag:                      8:45 – 12:00 sowie 13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch:                      8:45 – 12:00 Uhr

Donnerstag:                  8:45 – 12:00 sowie 14:00 – 16:00 Uhr

Freitag:                         8:45 – 12:00 Uhr,

 

im Amt Stralendorf, Raum 2, im Amtsgebäude in der Dorfstraße 30, 19073 Strahlendorf, in den folgenden Dienststunden am

Montag:                         9:00 – 14:00 Uhr

Dienstag:                      9:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:                  9:00 – 18:00 Uhr

Freitag:                         9:00 – 12:00 Uhr.

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 23. Mai 2017 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können aber im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

 

Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufga­benbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

 

am 12. Juli 2017 ab 09:30 Uhr

im Tagungsraum des Hotels Lewitz Mühle, An der Lewitz Mühle 40, 19079 Banzkow

 

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert. Der Raum wird durch örtliche Beschilderung ausgewiesen.

 

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Schwerin, den 21. März 2017

 

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft

 
 

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