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Amt Ludwigslust-Land

Vorschaubild Amt Ludwigslust-Land

Das Amt Ludwigslust-Land entstand zum 01.01.2005 aus der Fusion der Ämter Ludwigslust-Land und Rastow. Mit gleichem Datum wurden die Gemeinden Glaisin und Kummer aus dem damaligen Amt Ludwigslust-Land in die Stadt Ludwigslust eingemeindet. Parallel fusionierte die damalige Gemeinde Fahrbinde mit der Gemeinde Rastow. Somit gehörten seit dem 01.01.2005 nachfolgende 12 Gemeinden zum Amtsbereich: Alt Krenzlin, Bresegard bei Eldena, Göhlen, Groß Laasch, Lübesse, Leussow, Lüblow, Rastow, Sülstorf, Uelitz, Warlow, Wöbbelin. Eine Fusion der Gemeinden Göhlen und Leussow ist mit dem Stichtag 26. Mai 2019 wirksam geworden. Leussow ist jetzt Ortsteil der Gemeinde Göhlen. 

Anfang des Jahres 2020 hatte der Amtsbereich Ludwigslust-Land eine Einwohnerzahl von 8.365, bei einer Fläche von 27.352 Hektar. Die Fahrstrecken betragen zwischen den amtsangehörigen Orten in Nord-Süd-Richtung rund 45 km und in Ost-West-Richtung rund 25 km. Der Sitz der Amtsverwaltung ist zum Territorium zentral gelegen. Durch die unmittelbare Lage in Nähe des Ludwigsluster Bahnhofs ergibt sich eine gute Erreichbarkeit für die Einwohner aus dem Bereich Rastow (Bahnhöfe in Rastow und Sülstorf) und Lüblow durch Anschluss an die Regionalbahn (Strecke Ludwigslust-Schwerin-Wismar), die im Stunden-Takt mit Zugpaaren bedient wird.

Seit dem 01.01.2006 ist das Amt Ludwigslust-Land auch Standesamt für die Gemeinden Lüblow, Göhlen, Groß Laasch, Alt Krenzlin, Leussow, Warlow, Wöbbelin und Bresegard bei Eldena. Gleichzeitig wurde das Standesamt Rastow aufgelöst und ebenfalls dem neugebildeten Standesamt Ludwigslust-Land zugeordnet. Damit gehören seit dem 01.01.2006 auch die Gemeinden Lübesse, Rastow, Sülstorf und Uelitz zum Bereich des Standesamtes Ludwigslust-Land. Trauungen können im kleineren Rahmen am Hauptsitz der Amtsverwaltung (19288 Ludwigslust, Wöbbeliner Str. 5) vollzogen werden.

Die Gemeinden des Amtsbereiches sind ländlich geprägt. Gewerbliche Ansiedlungen sind insbesondere im Bereich Fahrbinde und Lübesse, entlang der Bundesstraße B106 möglich. Im Raum Lübesse-Sülte-Uelitz befindet sich ein Windpark mit 28 Anlagen. Bei Kraak befindet sich der größte Erdgas-Untergrundspeicher in Westmecklenburg, der von überregionaler Bedeutung ist.

Durch die räumliche Lage des Amtsbereiches zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Stadt Ludwigslust, ergeben sich mit den angrenzenden Bereichen der Lewitz in östlicher und der Kraaker- sowie Jasnitzer-Forst in westlicher Richtung, attraktive Ausflugsziele: Schlösser in Schwerin und Ludwigslust, das Lewitz-Naturschutzgebiet mit dem angrenzenden, Jagdschloss in Friedrichsmoor, der Bereich der Fischtreppe bei der Kraaker Mühle.

Thematische Radwanderungen ("Radeln rund um Raseneisenstein" / Raseneisenstein-Radweg um Ludwigslust) und Radwanderungen durch die Kraaker-/Jasnitzer Forst bieten historische Informationen in landschaftlich reizvoller Landschaft. Die Radwanderkarten sind im Amt Ludwigslust-Land erhältlich.

Die Heimatstuben in Lüblow, Rastow und Groß Laasch ermöglichen einen Rückblick in das dörfliche Leben. Die Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin, der jüdische Friedhof in Sülstorf und z.B. die Kriegsgräberanlage in Uelitz, erinnern und mahnen unter örtlichem Bezug, an die Geschehnisse des 2. Weltkrieges.

Weitere Informationen zu Geschichte, Kultur, Vereinswirken, Feuerwehren und Gewerbebetrieben (etc.) sind den Vorstellungen der einzelnen Gemeinden und den Seiten der Homepage zu entnehmen.

 

Rückblick

 

 

Wöbbeliner Str. 5
19288 Ludwigslust

(03874) 4269-0
(03874) 666 818

E-Mail:
Homepage: www.amt-ludwigslust-land.de


Fotoalben



Aktuelle Meldungen

Die MitMachzentrale des Landkreises Ludwigslust-Parchim

(26. 01. 2024)

Ziel der MitMachZentrale ist die Förderung, Vernetzung und Weiterentwicklung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis. Dazu soll ein möglichst flächendeckendes, trägerunabhängiges Informations- und Beratungsnetz für Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig engagieren wollen bzw. sich bereits engagieren, aufgebaut werden.

Die MitMachZentrale des Landkreises Ludwigslust-Parchim, unter Trägerschaft des Jugendförderverein Parchim-Lübz, wird gefördert vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V.

Werden Sie aktiv, übernehmen sie ein Ehrenamt Ich biete Auskünfte und Hilfe bei:

Fragen rund um das Thema Ehrenamt – Information u.a. zu Ehrungen (z.B. Ehrenamtskarte), Vermittlung, Beratung, Erfahrungsaustausch, Weiterbildungsangebote der Suche nach passenden MitMach-Angeboten bei gemeinnützigen Organisationen, der Suche nach neuen Engagierten für ihren Verein Vernetzung von Akteuren des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes, Fragen zur finanziellen Förderung ehrenamtlicher Vorhaben und deren Verwendungsnachweise.

Ab März 2024 biete ich jeden ersten Dienstag im Monat von 16:30-17:30 Uhr eine digitale Sprechstunde an. Die Erste wird am 5. März starten. Nehmen sie gerne Kontakt mit mir auf und melden sie sich an, um die Zugangsdaten zu erhalten.

Kontakt: Mehrgenerationenhaus Lübz, Angelika Lübcke, 19386 Lübz, Schulstraße 8, Tel.: 038731 / 20766, E-Mail:

Foto zu Meldung: Die MitMachzentrale des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Von Primzahlen und Jahreszahlen - Lösung der „Hausaufgabe“ aus dem Gemeindeblatt 12/2023

(25. 01. 2024)

Die im letzten Gemeindeblatt des Jahres 2023 auf Seite 10 veröffentlichte Rechenaufgabe wird wie angekündigt in der Januarausgabe aufgelöst. Dort gibt es jedoch nur eine Kurzfassung. Eine etwas umfangreichere Erklärung wird nachfolgend gegeben. 
Für diejenigen, die die Aufgabe übersehen haben oder die schlicht keine Lust zum Rechnen während der Feiertage hatten, sei noch einmal die Aufgabenstellung genannt. Gesucht wurden alle Teiler der neuen Jahreszahl 2024 und die Anzahl dieser Teiler.
Erlauben Sie mir noch eine Vorbemerkung. Vergessen Sie mal für kurze Zeit, was Sie ab Klasse 5 über Zahlen gelernt haben. Denken Sie nur mit natürlichen Zahlen wie ein Grundschüler. Gebrochene Zahlen, rationale oder gar irrationale kennen Sie gar nicht. Vermutlich denkt der eine oder andere, das fiele ihm nicht schwer. Aber warten wir ab!

 

Unter den natürlichen Zahlen, also 0, 1, 2, 3, 4 usw., gibt es eine besondere Gruppe, die Primzahlen. Das sind solche, die nur durch 1 und sich selbst teilbar sind. Eine Primzahl ist beispielsweise die 11. Die 11 kann weder durch 2 oder 3 noch durch 4 oder 5 und auch nicht durch 6 oder gar noch größere Zahlen ohne Rest geteilt werden. Auch wenn unser Taschenrechner bei 11:2 als Ergebnis 5,5 anzeigt, dann ist das für uns keine Lösung. Wir kennen als Grundschüler schließlich noch keine gebrochenen Zahlen. Man muss trotzdem nicht auf das kleine Hilfsmittel verzichten. Allerdings muss man dann sämtliche Lösungen, in denen ein Komma vorkommt, ignorieren. Also nur, wenn beim Teilen kein Komma oder kein Rest rauskommt, haben wir einen Teiler gefunden.
Bei der 11 kann man jedoch ohne Rest nur 11:11 = 1 und 11:1 = 11 rechnen. Daher ist die 11 eine Primzahl.
Primzahlen sind mit einer Ausnahme immer ungerade Zahlen. Die Ausnahme ist die kleinste Primzahl, die 2. Hier lässt sich ohne Rest nur 2:2 und 2:1 rechnen. Das ist ein „Privileg“ der kleinsten Primzahl, dass sie auch eine gerade Zahl sein darf. Immerhin gibt es keine kleineren Zahlen, durch die man die 2 teilen könnte. 
Nicht, dass jemand den Einwand hat, die 0 wäre doch kleiner. Zur Erinnerung: das Teilen durch Null ist ein absolutes Tabu! Und das gilt nicht nur für Grundschüler; das gilt auch für Erwachsene! 
Alle anderen geraden Zahlen sind jedoch mindestens durch 2 teilbar. So ist 4 durch 1, 2 und 4 teilbar. Die 6 hat sogar vier Teiler, nämlich 1, 2, 3 und 6. 
Alle natürlichen Zahlen, die keine Primzahlen sind, lassen sich jedoch als Produkt von zwei oder mehreren Primzahlen schreiben. Die 6 ist das Produkt aus den Primzahlen 2 und 3, also 2*3 = 6. Die 8 erhält man, wenn man 2*2*2 rechnet. Um auch mal ein Beispiel ohne eine 2 haben: 15 = 3*5.  
Die 2024 in ein Produkt aus Primzahlen zu zerlegen ist etwas komplizierter. Deshalb machen wir es mal schrittweise. 2024 ist offensichtlich durch 2 teilbar: 
2024:2 = 1012. 
Da 1012 auch eine gerade Zahl ist, können wir nochmals durch 2 teilen: 
1012:2 = 506. Und das gleiche noch einmal:
506:2 = 253.


Bei der Aufgabenstellung hatte ich bereits verraten, dass 11 ein Teiler von 2024 ist: 253:11 = 23.
Da 23 eine Primzahl ist, geht es hier nicht mehr weiter. Das Produkt aus Primzahlen, die sogenannte Primfaktorenzerlegung, lautet für 2024 also: 2*2*2*11*23 = 2024.
Neben den Primzahlen 2, 11 und 23 gibt es weitere Teiler. Sie ergeben sich aus zwei oder mehreren Faktoren der Zerlegung in Primzahlen. 
Da die 2 dreimal als Faktor auftritt, sind folglich 2*2 = 4 und 2*2*2 = 8 auch Teiler von 2024. 
Weitere Teiler sind:
 2*11 =  22                  4*11 =   44                       8*11 =    88 
 2*23 =  46                  4*23 =   92                      8*23 =   184 
11*23 = 253            11*23*2 = 506                 11*23*4 = 1012.
Alle Teiler sind jeweils mit blauer Farbe geschrieben. Einige dieser 14 Teiler haben wir bereits in den ersten Schritten als Ergebnisse der Divisionen erhalten. 
Zu diesen 14 Teilern müssen natürlich noch die 1 und die 2024 selbst ergänzt werden, so dass wir auf insgesamt 16 Teiler kommen.   

  

Hier noch einmal eine Zusammenfassung aller 16 Teiler und der dazugehörigen Quotienten (Ergebnisse beim Teilen):
1.     2024:      1 = 2024
2.     2024:      2 = 1012
3.     2024:      4 =   506
4.     2024:      8 =   253
5.     2024:    11 =   184
6.     2024:    22 =    92
7.     2024:    23 =    88
8.     2024:    44 =    46
9.     2024:    46 =    44
10.     2024:    88 =   23
11.     2024:    92 =    22
12.     2024:  184 =     11
13.     2024:  253 =     8
14.     2024:  506 =     4
15.     2024: 1012 =      2
16.     2024: 2024 =     1 
 

Ein Nachtrag:
Über die Primfaktorenzerlegung kann man für jede beliebige natürliche Zahl ihre sämtlichen Teiler ermitteln. Dabei ist es in unserem Fall relativ einfach gewesen. Schwieriger wird es, wenn bereits der erste Primfaktor eine größere Zahl ist. 
Das Jahr 2021 hätte uns bei gleicher Aufgabenstellung mehr Probleme bereitet. Um systematisch vorzugehen, sollte man dann der Reihe nach mit allen Primzahlen ausprobieren, ob sie als Teiler in Frage kommen. Also beginnend mit 2021:2, weiter mit 2021:3, danach 2021:5, anschließend 2021:7 und 2021:11... Zumindest die ersten drei Aufgaben muss man nicht ausrechnen, denn hier reicht es die Teilbarkeitsregeln anzuwenden.
Die erste Rechnung, die zu einem ganzzahligen Ergebnis führt, wäre in diesem Fall 2021:43 = 47. Da 47 auch eine Primzahl ist, nämlich die nächste nach 43, haben wir dann schon die vollständige Primfaktorenzerlegung: 43*47 = 2021. 
Übrigens gibt es dieses Phänomen, dass die Jahreszahl das Produkt aus zwei aufeinander folgenden Primzahlen ist, nur noch ein weiteres Mal in diesem Jahrtausend. Dabei ist die 47 noch einmal im Rennen. Die nächste Primzahl ist dann die 53. Die ungeraden Zahlen zwischen 47 und 53 haben nämlich jeweils zusätzliche Teiler außer 1 und sich selbst. Das sind 49:7 = 7 und 51:3 = 17 oder umgekehrt 51:17 = 3. Und multipliziert man nun 47 und 53, erhält man 47*53 = 2491. 
Ich befürchte jedoch, diese Jahreszahl werden die wenigsten von uns noch erleben. Erfreuen wir uns deshalb lieber an der aktuellen Jahreszahl 2024. Ob es jedoch ein gutes Jahr wird, hängt wohl weniger von der Zahl ab. Das haben wir zu einem großen Teil selbst in der Hand.
Joachim Krüger
 

Amtsfeuerwehrtag 2023 am 03. Juni in Sülte

(23. 06. 2023)

Bei bestem Wetter fand dieser Amtsfeuerwehrtag großen Anklang bei den Feuerwehren und bei den überaus zahlreichen Besuchern, die spannende Wettkämpfe bei Jung und Alt verfolgen konnten.
Alle Feuerwehren aus dem Amt Ludwigslust-Land waren vor Ort, und das mit 170 aktiven Kameraden (darunter auch eine Frauengruppe), 134 Mitgliedern der Jugendfeuerwehr und ihren 21 Betreuern, sowie 113 Mitglieder der Kinderfeuerwehr mit ihren 24 Betreuern. Für den Ablauf der Wettbewerbe sorgten bis zu 50 Wertungsrichter aus den Ämtern Stralendorf, Neustadt Glewe, Hagenow-Land, den Feuerwehren Kummer und Hohewisch, sowie aus dem eigenen Amtsbereich und bei den Wettbewerben der Kinderfeuerwehr auch zwei Kameradinnen aus der FF Sülte. Das seit vielen Jahren zum ersten Mal wieder ausgetragene Schnelligkeitskuppeln (Kuppelcup), wurde von „Wehrführern a. D“ aus Nachbarfeuerwehren handgestoppt  begleitet. 
Um das Drumherum an diesem Tag ab 5.30 Uhr, wie z. B. die Frühstücksvorbereitung, Parkplatzbetreuung/ Einweisung, Versorgung mit Getränken/Kuchen/Eis/Bratwurst/Grillsteak sowie der Beschallung, Hüpfburgbetreuung und das Festhalten des Tages in Bildern, kümmerten sich bis zu 30 Helfer aus den Reihen der Feuerwehr, deren Partner und Bürger aus unserem Dorf. Bis zu fast 20 Hobbybäckern aus dem Dorf rundeten mit ihrem Kuchen das Angebot ab. Durch die aktiven Einsatzkräfte wurden die letzten Pavillons an den Stationen gestellt.
Den Amtsfeuerwehrtag eröffnete in seiner Begrüßungsansprache der Amtswehrführer Kamerad Gerd Lienau. Ihm folgten Grußworte des 2. stellv. Verbandsvorsitzenden des KFV LUP Kamerad E. Bill, des Amtsvorsteher Klaus-Otto Meyer und des Bürgermeisters Roland Peters.
Der Amtsjugendwart Kamerad Andreas Boldt machte nach seiner Begrüßung Angaben zu den Abläufen an den Stationen der Erwachsenen, Jugend und Kinder, sowie der 3. stellv. Verbandsvorsitzende des KFV LUP Kamerad Stefan Geier dieses zu dem Ablauf im Löschangriff nass.
Der  Amtsfeuerwehrtag konnte beginnen und nahm seinen Lauf. Die Wasserversorgung für den Löschangriff nass auf der Freifläche neben dem Sportplatz gestaltete sich im Wettkampfverlauf als zeitlich nicht stabil. Auf Anregung und mit Unterstützung von Kameraden der Feuerwehren vor Ort, wurde eine TS gesetzt, so dass diese für eine druckgeführte Versorgung sorgte. Um auch die Füllmenge im Wasserfass stabil zu halten, wurden mehrere Fahrzeugbeladungen mit Wasser zusätzlich nachgefüllt. Tolle Zusammenarbeit unter den Feuerwehren. Das Team für die Wasserversorgung vor Ort, wo auch einige Ehrenmitglieder zum Einsatz kamen, konnte mit dieser Unterstützung für einen reibungslosen Ablauf und zum guten Gelingen der „Königsdisziplin“ Löschangriff nass beitragen.
Die Wettbewerbstationen der Erwachsenen, der JFw und Kinderfeuerwehr befanden sich auf dem Sportplatz und die Anmeldung und Wertungsstation im Sporthaus.
Für die Essensversorgung der teilnehmenden Starter sorgte das Landgasthaus „Zur Tenne“ aus Sukow und mehrere Hüpfburgen für Spaß anderer Art nach den Wettbewerben für die Kinder.
Der eine oder anderen „Wackler“ an der einen oder anderen Stelle über den Tag verteilt war sicher auch dabei.
Nach der Siegerehrung gegen 14.45 Uhr und dem Rückbau der Wettbewerbsstationen, Zelte etc. sowie den Aufräumungsarbeiten und dem einem und anderen Kaltgetränk im Anschluss, ging ein langer arbeitsreicher aber toller Tag zu Ende. 
Allen die daran mitgewirkt haben, davor, dabei, danach und somit dazu beigetragen haben ein guter Gastgeber für die Feuerwehren aus unserem Amtsbereich und den Gästen gewesen zu sein, ein herzlicher Dank. Ebenfalls an alle Teilnehmer an den Wettbewerben, den Wertungsrichtern vor Ort und den Verantwortlichen für die Auswertung, sowie den Mitarbeitern aus dem Amt Ludwigslust-Land. Dank dafür, dass Ihr mit eurem Einsatz und Engagement dazu beigetragen habt, diesen Amtsfeuerwehrtag erfolgreich zu gestallten. Für die Unterstützung durch die Agp Lübesse, dem Hoorter Brunnenbau, den Gemeindearbeitern der Gemeinde Sülstorf, Uelitz und Lübesse in der Vorbereitung gilt ebenfalls unser Dank. Bis zum nächsten Amtsfeuerwehrtag 2024 an einem anderen Ort, bei einer anderen Feuerwehr.

[Auswertung ]

Foto zu Meldung: Amtsfeuerwehrtag 2023 am 03. Juni in Sülte

Amtszüge unterstützen bei der Waldbrandbekämpfung

(23. 06. 2023)

Zwei Einsatzzüge aus Feuerwehren unseres Amtsbereiches unterstützten bei der Bewältigung der Großschadenslage in Lübtheen
Den Anfang machte am 13. Juni der Amtszug Süd mit den Feuerwehren Alt Krenzlin, Lüblow, Warlow und Bresegard bei Eldena unter Leitung des 1. stellv. Amtswehrführers Marko Quilitz.
Am 14. Juni folgte dann der Amtszug Nord mit dem Fahrzeug der Amtswehrführung und den Feuerwehren Lübesse, Fahrbinde und Boldela unter Leitung von Amtswehrführer Gerhard Lienau.  Weitere Wehren aus dem Amtsbereich waren ebenfalls individuell eingebunden, so beispielsweise die Feuerwehr Göhlen zum Betrieb der Löschbrunnen in Lübtheen und der Drohnentrupp der Feuerwehr Uelitz.
Für ggfs. erforderliche weitere Einsätze der Amtszüge in den nächsten Wochen stehen auch die übrigen Wehren im Amtsgebiet bei Bedarf zur Verfügung.

Foto zu Meldung: Amtszüge unterstützen bei der Waldbrandbekämpfung

Schnelle, unkomplizierte und kostenlose Abgabe - mit der „Grundsteuererklärung für Privateigentum”

(07. 07. 2022)

Das Bundesministerium der Finanzen informiert:

 

BMF und DigitalService GmbH des Bundes entwickeln vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

Im Zuge der Grundsteuerreform werden rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland ab dem 1. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Diese müssen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung steht unter  Grundsteuererklärung für Privateigentum seit dem 4. Juli 2022 zur Verfügung.

Hinweis:

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Finanzverwaltung zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Die Abwicklung des allgemeinen Besteuerungsverfahrens im Bereich des Grundsteuerrechts obliegt den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden. Örtliche Behörden sind die Finanzämter. Über Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung informiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Ein weiteres Informations- und Service-Angebot finden Sie auf www.finanzamt.de. Das Bundesministerium der Finanzen hat gegenüber den Finanzämtern kein Weisungs- oder Eingriffsrecht.

 

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

 

(Text Bundesministerium für Finanzen)

 

 

Neue Mitarbeiterin im Amt

(19. 05. 2021)

Seit dem Internationalen Frauentag besetzt Karina Bartels aus Wöbbelin die Stelle der Sachbearbeitung Kita, Schule und Bibliothek der Gemeinde Rastow. 
Sie erreichen Frau Bartels unter Tel. 03874-426926 und per E-Mail unter k.bartels@ amt-ludwigslust-land.de.
Wir heißen Frau Bartels  herzlich willkommen und   freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihr!

Foto zu Meldung: Neue Mitarbeiterin im Amt

Trauungen im Amtsgebäude

(20. 06. 2016)

Das Amtsgebäude des Amtes Ludwigslust-Land zeigt von außen kaum, was es im Inneren - außerhalb der langen und lieblosen Flure - zu bieten hat. Erst die offene Tür zum Trauzimmer zeigt, was eine Hochzeitsgesellschaft – das zukünftige Ehepaar mit seinen maximal neun Gästen – erwartet.

Ein traumhaft schönes Trauzimmer mit weißen Gardinen und schönem, geschmackvollen und modernen Mobiliar. Man nimmt Platz auf weichen Polstern und für die Wunschmusik steht ein CD-Player bereit. Das Brautpaar hat die Möglichkeit, mit seinen Gästen am schönen Schreibtisch auf die gemeinsame Zukunft anzustoßen.

Aufgrund seiner Größe eignet sich das Trauzimmer für kleinere Trauungen. Und für die perfekten Fotoaufnahmen des Brautpaares im Außenbereich wird vorzugsweise der Ludwigsluster Schlossgarten genutzt, der eine grandiose Kulisse bietet.

Unsere Standesbeamtin Anke Dahl zeigt Ihnen für Ihre bevorstehende Hochzeit diesen besonderen Raum und berät Sie gern, Telefon 03874/4269-13 bzw. -23 oder per Mail a.dahl@amt-ludwigslust-land.de

Anmerkung der Redaktion: Aufgrund äußerst positiver Rückmeldungen von Frischvermählten und deren Hinweis, dass niemand erahnt, wie schön das Trauzimmer im Amtsgebäude ist, gewähren wir Ihnen ganz aktuell Einblicke in diesen schönen Raum und haben für Sie die Tür geöffnet.

Foto zu Meldung: Trauungen im Amtsgebäude

Katzen in Gefahr

(23. 05. 2016)

Da ich selber im Besitz eines sehr hübschen und dazu auch noch anschmiegsamen Kätzchens bin, kann ich nachempfinden, wie es wäre, wenn man mir dieses liebe Tierchen wegnähme oder ihm gar willentlich Leid zufügte. Ich hoffe natürlich, dass meiner Katze „Mascha" das alles erspart bleibt.

Dennoch gibt es offenbar Zeitgenossen, denen das Wort Tierliebe nicht geläufig oder abhanden gekommen ist.

Leider mehren sich die Vorfälle, bei denen Katzen gestohlen oder mit Waffen jeglicher Couleur beschossen werden. Wer so niederträchtig vorgeht, sollte wissen, dass er strafrechtlich belangt wird oder mit hohen Ordnungsgeldern zu rechnen hat, wenn sein Handeln bekannt wird und zur Anzeige bei der hiesigen Ordnungsbehörde oder Polizei gelangt.

Insofern sollten wir unser Augenmerk darauf richten, etwaige Verfehlungen der hiesigen Ordnungsbehörde (03874/ 42 69-20) oder dem zuständigen Polizeirevier (03874/ 4110) mitzuteilen, die dann darüber entscheiden, wie im Einzelfall weiter zu verfahren ist.

Amtsvorsteher gratuliert zum Internationalen Frauentag

(11. 03. 2016)

Am 8. März überraschte Amtsvorsteher Klaus-Otto Meyer die Frauen des Amtes Ludwigslust-Land. Es war ihm ein Bedürfnis, den Frauen danke zu sagen für das, was sie an vielen Stellen Tag für Tag in unserer Gesellschaft leisten. Sie sorgen - neben ihrer Berufstätigkeit - für den Familienzusammenhalt, unterstützen Angehörige, ihren Partner und die Kinder, meistern ihren Haushalt und engagieren sich  im sozialen Umfeld.

Am Internationalen Frauentag sind unsere Gedanken bei all den Frauen auf der Welt, die benachteiligt, unterdrückt und verletzt werden.

Wir wünschen Respekt gegenüber allen Frauen – nicht nur in Deutschland und nicht nur an diesem Tag!

Foto zu Meldung: Amtsvorsteher gratuliert zum Internationalen Frauentag

25 Jahre im Amt ...

(11. 03. 2016)

… ist Annemarie Arndt.

Zu diesem Dienstjubiläum gratulierte der Amtsvorsteher Klaus-Otto Meyer am 1. Februar 2016.

Vor 25 Jahren übernahm Annemarie Arndt bei der ehemaligen Kreisverwaltung Schwerin die Leitung der Wohngeldstelle. Durch die Kreisgebietsreform 1994 wurden deren MitarbeiterInnen auf die umliegenden Ämter verteilt, die Arbeit der Wohngeldstelle wurde auf die Ämter delegiert.

Somit übernahm Annemarie Arndt im ehemaligen Amt Rastow unter anderem auch neue Aufgaben als Sachbearbeiterin im Bau- und Ordnungsamt.

Mit der Ämterfusion des Amtes Rastow und dem Amt Ludwigslust-Land 2005 gab es wieder einen örtlichen Wechsel und auch die Aufgabenbereiche und Arbeitsanforderungen änderten sich.

Heute ist Annemarie Arndt unter anderem als Sachbearbeiterin für Brandschutz und Friedhofsangelegenheiten zuständig.

Foto zu Meldung: 25 Jahre im Amt ...

Wettlauf um die Breitbandförderung

(11. 03. 2016)

Eine leistungsstarke Breitbandversorgung ist ein Standortfaktor, der die Ansiedlung von Unternehmen bzw. Gewerbetreibenden sowie die Wohnsitznahme von Einwohnern zunehmend beeinflusst. Auf die Veröffentlichung im Gemeindeblatt (Ausgabe Nr. 1/2016) und der Homepage unseres Amtes gab es Mitteilungen von Einwohnern und Gewerbetreibenden, die insbesondere auf die ungenügende Breitband-Versorgung in den Gemeinden Alt Krenzlin, Uelitz und Wöbbelin hinwiesen. Eine Meinungsäußerung war z. B.: „Leider habe ich erst zu spät bemerkt, dass der Bereich der Gemeinde ... eine „digitale Wüste" ist, sonst wäre ich woanders hingezogen."

Zur Beförderung der Breitbanderschließung hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung vom 04.02.2016 in Groß Laasch der Amtsverwaltung den Auftrag gegeben, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und dem Breitbandkompetenzzentrum des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung M-V, die notwendigen Vorbereitungen der Teilnahme der Gemeinden im Sinne der Förderrichtlinie vorzubereiten. Die Beschlussfassung des Amtsausschusses wird bisher durch Beschlüsse nachfolgender Gemeinden mitgetragen: Alt Krenzlin (18.02.2016), Bresegard bei Eldena (18.02.2016), Rastow (19.01.2016), Sülstorf (11.02.2016), Uelitz (01.03.2016) und Warlow (19.01.2016). Nach Informationen der Breitband-koordinierungsstelle werden in der zweiten Bewerbungsrunde/Interessenbekundungsverfahren (2. Call) seitens des Landkreises alle Gemeinden eingeschlossen, die nicht Teil des ersten Call und weniger als 50 MBit/s Versorgung haben. Demzufolge ist Sülstorf im zweiten Call, obwohl die zum Ortsnetz gehörende Nachbargemeinde Holthusen als versorgt gilt, beteiligt. So die Information am 17.02.2016 durch Herrn Müller vom Landkreis in Sternberg.

Mit Groß Laasch und Lübesse verfügen derzeit rd. 20 % der Haushalte des Amtsbereiches über eine Breitbandversorgung von ca. 30 bis 50 MBit/s.

Für den Amtsbereich Ludwigslust-Land wird anhand der vorliegenden Daten eingeschätzt, dass insgesamt 4.150 Haushalte incl. Gewerbetreibende/Firmen mit Breitband zu versorgen sind. Seitens des Amtes sind die entsprechenden Daten an die Koordinierungsstelle für den 2. Call zugearbeitet worden. Antragsfrist ist der 31. März. Der Landkreis erwartet bis etwa Mitte/Ende Mai d. J. eine Information aus dem Hause der Bundesnetzagentur zum Ergebnis.

Auf Bundesebene wird an der Novellierung der Dobrindt-Förderrichtlinie gearbeitet. Daher wird erwartet, dass bereits der dritte Call nach anderen Modalitäten bewertet und entschieden wird.

Wolfgang Utecht

[Zusammenstellung der Haushalte in den Gemeinden]

Foto zu Meldung: Wettlauf um die Breitbandförderung

Hinweise der Meldebehörde zum Widerspruchsrecht

(19. 02. 2016)

Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Auf Winterdienstleistungen besteht kein Anspruch

(19. 02. 2016)

Es richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinden, in welchem Umfang sie ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Das gilt ganz besonders für einen verhältnismäßig starken Winter, der die Kommunen vor teils erhebliche Anforderungen stellt. Die Gemeinden haben dabei ein gewisses Urteilungsermessen, welches sie allerdings richtig betätigen müssen. Welche Art der Winterdienstbehandlung zur Anwendung kommt, dürfen die Gemeinden nach fachlicher Prüfung selbst entscheiden. Ihnen steht ausschließlich die fachliche Entscheidung zu.

Nach dem Urteil des Landgerichtes Magdeburg vom 09.10.2010 (10 O 1151/10) besteht kein Winterdienstanspruch für Anlieger. Die Gemeinden dürfen nur nicht eine willkürliche Auswahl unter den Winterdienstmaßnahmen vornehmen. Die Wahl der Mittel hängt immer von der Witterungslage ab. Ins besondere kommt es dabei auf die Temperaturen an. Zu berücksichtigen ist dabei, dass sich die Leistungsfähigkeit einer Kommune zur Durchführung eines Winterdienstes maßgeblich danach richtet, wie wirtschaftlich sie einen Winterdienst organisieren kann. Die Leistungsfähigkeit bildet die Obergrenze dafür, dass überhaupt ein Winterdienst angeboten werden muss. Es würde einen erheblichen personellen sowie organisatorischen und technischen Mehraufwand bedeuten, müsste das im Einsatz befindliche Winterdienstfahrzeug nebst Personal bei jeder noch so kleinen, sich ändernden Situation die Art des Winterdienstes umstellen.

Der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung, an die die Kommunen gebunden sind, steht einer derart kleinteiligen Organisation des Winterdienstes entgegen.

Eine nach Außentemperaturen und Straßenverhältnissen ausgerichtete Auswahl ist ausreichend, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen.

Auf die Belange eines einzelnen Anwohners oder der Mehrheit von Anwohnern in einer bestimmten Straße kommt es nicht an. Allenfalls die Belange der Summe der Anwohner können bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen sein. Es stellt einen erheblichen, die Gemeinden unverhältnismäßig belastenden Aufwand dar, wenn verlangt wird, sie müssten sich in ihrer Verhaltensweise auf Einzelheiten einstellen. (Quelle: Kom-munalTechnik 7/2011)

Neue Gebühren beim ZkWAL

(22. 01. 2016)

Über die Aufstellung der neuen Gebührenmaßstäbe für Wasser- und Schmutzwasser können Sie sich auf der Homepage der Zweckverbandes unter www.zkwal.de -> Gebührenübersicht informieren.

[neue Gebührenmaßstäbe des ZkWAL]

Dezentrale Abwassergebühren des ZkWAL Ludwigslust

(23. 12. 2015)

Die in M-V praktizierte Abwasserpolitik zielte seit den 1990er Jahren auf eine zentrale Entsorgung, die eine Verbesserung der Gewässerqualität förderte. Im Jahre 1995 sind in M-V rd. 65 % und im Jahre 2013 rd. 89 % der Abwässer zentral entsorgt worden. Durch das Land M-V, die Bundesrepublik und die Europäische Union wurden im Zeitraum von 1991 bis 2014 rd. 900 Mio. € Fördermittel für 2.300 Einzelmaßnahmen ausgereicht, die ein Investitionsvolumen in den Abwasserbereich in M-V von rd. 2,5 Mrd. € auslösten.

Am 14.12.2015 wurde durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes ZkWAL u. a. eine neue Gebührensatzung für die Entsorgung dezentral anfallender Abwässer beschlossen. Die ab 01.01.2016 geltenden Gebühren beinhalten für die Eigentümer und Betreiber der Kleinkläranlagen und Sammelgruben eine deutliche Erhöhung. Der Protest und die kritischen Hinweise der Bürgermeister und Vorstandsmitglieder unseres Amtsbereiches blieben ungehört. In der SVZ vom 21.12.2015 haben unsere Gemeinden ihre Position nochmals deutlich gemacht. Die Begründung des Verbandes, demnach man den stetig weniger gewordenen dezentralen Entsorgern eine anzupassende Vorhaltekapazität für Abwasserreinigung in den Klärwerken anrechnen müsse, erscheint nicht schlüssig. Denn die Klärwerke (Bsp. Neustadt Glewe) sind für die zentrale Entsorgung von Abwässern konzipiert worden und anhand von Planungen (insbesondere) aus den 1990er Jahren kapazitiv auch für Wohngebiets- und Gewerbegebietserschließungen ausgelegt worden. Es entsteht der Eindruck, dass man heute vorhandene Überkapazitäten und somit Kosten auf die verbliebenen "Dezentralen" unverhältnismäßig abschiebt. Man stelle sich den Idealfall vor: Alle Grundstücke im Verbandsgebiet werden zentral entsorgt. Wem will der Verband dann die ehedem als Begründung herangezogene Vorhaltekapazität anlasten? Es sind dann nur noch die "Zentralen" übrig, die dann doch über eine notwendige Erhöhung der Grund- und Mengengebühr diese dezentrale "Einnahmelücke" wieder schließen müssten.

Bereits zur Verbandsversammlung vom 16.12.2013 hatte der ZkWAL seinerzeit die gleiche Begründung zur Gebührenerhöhung für die dezentrale Entsorgung geführt: sinkende Anlagenzahl aufgrund zentraler Anschlüsse und sinkende Entsorgungsmengen u.a. auch in Folge des Einbaus von vollbiologischen Anlagen, die höchstens alle zwei bis drei Jahre entsorgt werden müssen.

Dass es unterschiedliche kalkulatorische Ansätze gibt, belegen Vergleiche mit dem Zweckverband Fahlenkamp, dem Zweckverband Schweriner Umland und dem Wasser- und Abwasserzweckverband Parchim-Lübz. Im Verhältnis dazu betragen die dezentralen Entsorgungs- und Grundgebühren des ZkWAL überwiegend ein Mehrfaches. Für den ZkWAL entsteht daraus die Gefahr, dass die geforderten Gebühren im Missverhältnis zur Leistung stehen könnten. Beispiel: Wenn man statt 218 abflusslose Gruben in fünf Jahren nur noch 50 zu entsorgen hat, müsste man nach dem derzeitigen ZkWAL-Kalkulationsansatz die Gebühren nochmals um rd. 400 % erhöhen?

Der Zulaufmenge nach haben die dezentralen Abwässer heute lediglich einen Anteil von ca. 1,5 % am Klärwerk Neustadt Glewe. Das daraus dann kalkulatorisch rd. 16 % der anteiligen Einwohnergleichwerte und höherer Aufwand für die "Dezentralen" abgeleitet werden, erscheint nicht plausibel und daher gewagt. Der ZkWAL sollte seinen Kalkulationsansatz, dem erreichten Grad der Zentralisierung Rechnung tragend, entsprechend überdenken.

Seitens des ZkWAL wurde nach der Veröffentlichung der o. g. Meinung in der SVZ vom 27.12.2015 in einem Arbeitsgespräch am 06.01.2016 informiert, dass man im Rahmen einer noch zu bildenden Arbeitsgruppe die Fragestellungen - die für den Verband natürlich von Interesse sind - aufgreift und einer abwasserpolitischen Lösung zuführen wird.

Entwicklung der Kleineinleiterabgabe 2006 -2015

(14. 12. 2015)

In der Bundesrepublik ist für das Einleiten von Abwässern in ein Gewässer eine Abwasserabgabe zu entrichten, die den Bundesländern zufließt.

Die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte führen die Erhebung mittels der „Unteren Wasserbehörde" durch und veranlagen die Gemeinden für die privaten Einleiter im Territorium. Mittels Satzung legen die Gemeinden dann die Abgabe (seit dem 01.01.2002 = 35,79 € je Einwohner) um. Das Aufkommen der Abwasserabgabe betrug im Jahre 2012 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 6,15 Mio. € und dient der Verbesserung der Gewässergüte in Form von Fördermitteln für den Neu-/Ausbau von Kläranlagen.

Die Gemeinden des Amtsbereiches entrichteten an den Landkreis nachfolgende Kleineinleiterabgabe, im Jahre 2006 = 41.400 €, im Jahre 2011 = 26.700 € und im Jahre 2015 rd. 5.600 € (für 284 Einwohner für ZkWAL-Gemeinden und 29 Einwohner aus dem Bereich der Gemeinden des Zweckverbandes Schweriner Umland).

Es ergibt sich folgende gemeindebezogen veranlagte Einwohnerzahl: Alt Krenzlin = 123, Bresegard b.E. = 40, Groß Laasch = 0, Göhlen = 22, Lübesse = 11, Leussow = 17, Lüblow = 14, Rastow = 18, Sülstorf = 0, Uelitz = 0, Warlow = 46 und Wöbbelin = 22.

Für die Bestimmung der Abwasserabgabe werden diese Einwohnerzahlen durch die Untere Wasserbehörde entsprechend § 6 Abs. 2 Nr. 2 AbwAG M-V mit dem Faktor zwei multipliziert. Die Verringerung des Gesamtbetrages der Kleineinleiterabgabe ist Ausdruck für den erreichten Stand der zentralen Abwasserbeseitigung durch die Zweckverbände und dem Erneuerungs- oder Modernisierungsstand aufgrund von (Anpassungs)-bescheiden der Unteren Wasserbehörde zu Kleinkläranlagen.

Neuer Amtswehrführer

(14. 12. 2015)

Am 27.11.2015 wurde von den Gemeinde- und Ortswehrführern des Amtes Ludwigslust-Land der neue Amtswehrführer Dirk Hochschild gewählt und am 3.12.2015 durch den Amtsausschuss bestätigt. Seine Ernennung erfolgte durch den Amtsvorsteher.

Die Amtszeit beginnt am 01.01.2016, da die Amtszeit des bisherigen Amtswehrführers Horst Stelzner nach dem Brandschutzgesetz aus Altersgründen am 31.12. 2015 endet. Im Januar 2015 wurden bereits die beiden neuen Stellvertreter gewählt, die sich gut in ihr neues Amt eingearbeitet haben. Auch Kamerad Hochschild wurde bereits in die Arbeit der Amtswehrführung mit einbezogen, so dass die neue Amswehrführung gut in die künftige Amtszeit starten kann.

Kamerad Dirk Hochschild ist 47 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Er ist Mitglied und stellvertretender Gemeindewehrführer der Feuerwehr Lübesse.

Als scheidender Amtswehrführer bedanke ich mich bei allen Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren des Amtes Ludwigslust-Land und den Mitarbeitern des Amtes für die gute Zusammenarbeit im Laufe der Jahre und wünsche allen frohe Feiertage und ein glückliches Jahr 2016.

Zweckverband Elektronische Verwaltung M-V

(14. 12. 2015)

Ludwigslust-Land - Das Amt Ludwigslust-Land ist Mitglied im Zweckverband Elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, der vor rund zehn Jahren als Dienstleister der Kommunen gegründet wurde. Zu den Mitgliedern des Verbandes gehören derzeit 97 Kommunen (kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, amtsfreie Städte, Ämter, Gemeinden). Der Zweckverband erbringt z. B. Leistungen im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit, Hosting und Pflege von Standesamtssoftware, Funkkataster, Dienste für den neuen Personalausweis, Support von Fachverfahren und Serversharing für das Ratsinformationssystem ALLRIS.

Auf der öffentlichen Verbandsversammlung vom 18.10.2015 wurde unter Vorsitz von OB Gramkow (Schwerin) in Güstrow nach dem Bericht des Verbandsgeschäftsführers Bernd Anders u. a. der Jahresabschluss für das Jahr 2014 bestätigt, der Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 (Aufwendungen = 3.909 T€, Erträge = 3.916 T€) sowie eine Satzungsänderung beschlossen.

In Umsetzung der Satzungsänderung wurde ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Als Mitglieder wurden einstimmig gewählt: Melanie Adler (Amt Ludwigslust-Land), Sven Borgwardt (Amt Stralendorf) und Hans-Martin Buschhart (Amt Rehna).

Die Verbandsversammlung beriet zudem zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der Ergebnisse der Studie „Möglichkeiten der Konsolidierung der kommunalen IT unter Berücksichtigung der Nutzung zentraler Infrastrukturen und der Gewährleistung der IT-Sicherheit" und der organisatorischen Unterstützung der Kommunen beim Breitbandausbau. Hierzu gab der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages Andreas Wellmann ergänzend aktuelle Informationen.

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Photovoltaikanlage versorgt das Amtsgebäude mit Strom

(14. 12. 2015)

Auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes in der Wöbbeliner Straße 5 wurde im Oktober eine moderne Photovoltaikanalage mit einer Leistung von rd. 21,3 kWp errichtet. Dabei wurden auf der Dachfläche 81 Module verbaut. Die erzeugte Energie wird zu ca. 60 - 70 % für den Eigenbedarf der Amtsverwaltung genutzt. Pro Tag werden durchschnittlich ca. 50 - 100 kWh Strom verbraucht. Den überwiegenden Teil benötigen mit 44 % die Heizung sowie der Server und die Klimaanlage des Serverraums. Der Stromverbrauch der Amtsverwaltung hat sich durch verschiedene Maßnahmen von 38.500 kWh (2010) auf 27.000 kWh (2014) reduziert. Strom-Einsparpotenzial findet sich insbesondere noch bei Umstellung der Büroräume auf LED-Beleuchtung.

Die Herstellungskosten der PV-Anlage betrugen rund 33.000 € und werden sich unter dem Gesichtspunkt des Eigenverbrauchs in ca. acht bis neun Jahren amortisiert haben.

Der Amtsausschuss hatte sich im Vorjahr mit der Frage der regenerativen Energien und CO2-Einsparung auseinandergesetzt und das Projekt angeschoben, das zweimal ausgeschrieben wurde, weil bei der ersten Ausschreibung die wirtschaftlichen Zielwerte nicht erreicht wurden. Im Rahmen der zweiten Ausschreibung wurden acht Firmen beteiligt, davon gaben vier Firmen ein Angebot ab. Den Zuschlag erhielt die Fa. Ja-Solar von Torsten Jarchow aus Kritzow bei Parchim. Die Projektbetreuung hatte Simone Tscherpel vom Planungsbüro S.I.G. aus Bentwisch bei Rostock. Die statischen Rahmenbedingungen wurden durch Herrn Junge vom Ing.-Büro Bauer aus Schwerin geprüft. Die Hinweise des Statikers fanden bei der durch Fa. Ja-Solar realisierten Variante Berücksichtigung.

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Wenn es brennt!

(20. 11. 2015)

Sven Krüger, Fachmann für Feuerlöscher und Mitarbeiter der Firma Total in Schwerin, ist für die Wartung der Feuerlöscher in den Gebäuden des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden zuständig. Aus Erfahrung weiß er, dass sich die Bedienung eines Feuerlöschers bei einem eventuellen Brand als Problem darstellt. Daher zeigte er den MitarbeiterInnen des Amtes am 28.10.2015 an einer Feuerstelle auf dem Hof die Handhabung des Feuerlöschers. Ein jeder hatte die Möglichkeit, das Feuer mittels Feuerlöscher zu löschen. Nach dieser Vorführung stand für alle fest, dass im Falle eines Falles jeder weiß was zu tun ist und den Feuerlöscher fachgerecht bedienen kann. Dies war auch Ziel der Vorführung. Vielen Dank an Sven Krüger!

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Glückwunsch zum Dienstjubiläum

(20. 11. 2015)

Kirsten Eggert gratulierte Monika Richter am 22. Oktober 2015 im Auftrages des Amtsvorstehers zum 25-jährigen Dienstjubiläum und dankte ihr für ihr Engagement und die geleistete Arbeit.

Als gelernte Wirtschaftskauffrau nahm Monika Richter 1990 die ihr angebotene Stelle als Sachbearbeiterin in der Gemeinde Wöbbelin an.

Mit der Ämterbildung 1992 änderten sich allerdings die Aufgabenbereiche und die Arbeitsanforderungen für Monika Richter. War sie früher für Planungen und Abrechnungen in der Gemeinde Wöbbelin zuständig, ist sie heute verantwortlich für den Sachbereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört auch das Fundbüro.

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Schulung der Bauverwaltungen

(20. 11. 2015)

Auf Einladung des Amtes Lud-wigslust-Land trafen sich am 14. Oktober im Amt Ludwigslust-Land MitarbeiterInnen der Bauverwaltungen der Ämter Dömitz-Malliß, Neustadt Glewe, Hagenow- und Ludwigslust-Land, Stralendorf und der Stadt Hagenow zu einer Informationsveranstaltung.

Herr Wißuwa, Leiter des Fachdienstes Bauordnung des Landkreises Ludwigslust-Parchim, informierte zu den aktuellen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den möglichen Auswirkungen der Änderung der Landesbauordnung auf Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern. Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bildete die Erteilung des „Gemeindlichen Einvernehmens" der Kommunen zu beantragten Bauvorhaben, Nutzungsänderungen und Umplanungen. Dabei gilt es, im Rahmen der gesetzlichen Fristen rechtssichere Ent-scheidungen der Gemeinden herbeizuführen.

Die Teilnehmer dankten Herrn Wißuwa für die praxisbezogenen Erläuterungen und fachlichen Hinweise.

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Mehr Wohngeld für einkommensschwache Haushalte

(20. 11. 2015)

Zum 1. Januar 2016 treten zahlreiche Änderungen im Wohngeldgesetz in Kraft. Das Wohngeld wird erstmals seit dem Jahr 2009 wieder erhöht. Dadurch erhalten mehr Haushalte Wohngeld als bisher. Alle derzeitigen Wohngeldempfänger können mit einem Anstieg ihres bisherigen Wohngeldes rechnen.

Einkommenshöchstgrenzen, Miethöchstbeträge sowie Freibeträge ändern sich zu Gunsten der Wohngeldempfänger.

Bestehende Wohngeldzah-lungen werden automatisiert angepasst. Eine Antragstellung in diesen Fällen ist also nicht nötig.

Wir empfehlen einkommensschwachen Haushalten (z. B. ALG I Empfänger, Geringverdiener, Rentner, Alleinerziehende), die dem Grunde nach wohngeldberechtigt sind, einen Wohngeldantrag zu stellen, um abprüfen zu lassen, ob auch diese von der Gesetzesänderung ab Januar 2016 profitieren.

Ihre Wohngeldbehörde

(Die Wohngeldbehörde des Amtes Ludwigslust-Land befindet sich in der Stadt Ludwigslust, Schlossstraße 38 in 19288 Ludwigslust, Tel. 03874 526-0.)

Bürgerinformationen zum Sitzungsdienst auf der Homepage des Amtes Ludwigslust-Land

(26. 10. 2015)

Interessierte Einwohner können sich auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt: Politik -> Sitzungsdienst (http://www.ludwigslust-land.sitzung-online.de/bi/allris.net.asp) über aktuelle politische Angelegenheiten unseres Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden im Bürgerinformationssystem informieren.

 

[Homepage des Amtes Ludwigslust-Land]

Zugänglichkeit des Amtsgebäudes

(23. 10. 2015)

Ein öffentliches Gebäude soll in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreichbar sein (s. § 50 Abs. 2 Landesbauordnung M-V).

Dem vorgenannten Grundsatz entspricht unser Amtsgebäude am Standort Wöbbeliner Straße 5 in Ludwigslust leider nicht.

Daher erfolgte bereits vor einiger Zeit eine Prüfung in deren Ergebnis festzustellen war, dass die Anforderungen der Landesbauordnung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. Entsprechend diesem Ergebnis wurde und wird von dem o. g. Grundsatz des § 50 Abs. 2 Landesbauordnung M-V in zulässiger Weise abgewichen.

Insbesondere für Menschen mit Behinderungen bieten wir daher an, die Amtstätigkeiten in Räumen der Stadt Ludwigslust (Bsp. Bereich Pass- und Meldewesen) oder bei anderen Aufgaben auch am Wohnort oder im Bereich des Amtsgebäudes durch-zuführen. Hierzu bitten wir im Vorfeld um eine telefonische Information an unser Amt, um im Zuge einer Terminvereinbarung die anstehende Aufgabe zu erfüllen, Telefon 03874/4269-0.

Wichtige Rufnummer: 115

(14. 10. 2015)

Die Telefonnummer der örtlichen Verwaltung nicht zur Hand? Die Öffnungszeiten des Bürgeramts vergessen und unschlüssig, welche Behörde zuständig ist?

Dann wählen Sie die 115!

Die einheitliche Behördennummer ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Über die 115 erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten anfallenden Behördenanliegen.

[Download]

Wieder kostenfreie Homepage-Erstellung für Institutionen aus Ludwigslust-Land

(04. 09. 2015)

Werden Sie Projektpartner!

 

Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Ludwigslust-Land vernetzt“ stellt wieder allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern des Amtes in den kommenden Monaten exklusiv Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.

 

Das Förderprogramm ermöglichte bereits einigen Einrichtungen aus Ludwigslust-Land die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wurde den Institutionen aus Ludwigslust-Land unkompliziert und ressourcensparend die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.

 

Dank der Projektförderung ist und bleibt die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus dem Amt Ludwigslust-Land kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.

 

Mehr Informationen über das neu aufgelegte Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. Haben Sie Interesse oder kennen Sie mögliche Interessenten? Schicken Sie uns einfach eine kurze Projektbeschreibung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Oder kontaktieren Sie unsere Projektkoordinatoren und lassen sich beraten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0331-550 474 -71 oder -72 per E-Mail, gern auch unter info@azubi-projekte.de gern zur Verfügung.

[Interessenbekundung]

[Azubi-Projekte]

[Förderverein für regionale Entwicklung e.V.]

Foto zu Meldung: Wieder kostenfreie Homepage-Erstellung für Institutionen aus Ludwigslust-Land

Grenzenlose Freiheit in Wald und Flur?

(22. 04. 2014)

Wer joggt, täglich spazieren geht oder in sonstiger Weise Wald und Flur durchstreift, wird sich bestimmt schon einmal die Frage gestellt haben: Befinde ich mich überhaupt auf frei zugänglichen Feld- oder Waldstücken und was sollte ich bedenken, um mir nicht den Ärger der Land- und Forstwirte einzuhandeln? Wahrlich: Auch in den Wäldern und auf den Feldern, die unsere Orte malerisch umschließen, ist die Freiheit nicht grenzenlos. Was sollten wir beachten, bevor wir uns die Laufschuhe anziehen, den Hund anleinen oder mit den Kindern eine Exkursion in Flora und Fauna ins Auge fassen?

Jedermann darf zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr Waldgrundstücke betreten. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung Anderer nicht beeinträchtigt wird, so schreibt es unser Landeswaldgesetz vor.

Nicht gestattet ist ferner das Betreten von Forstkulturen und Jungwüchsen, Pflanzgärten und Wildäckern, Waldflächen und Waldwegen, auf denen Holz eingeschlagen, bearbeitet oder bewegt wird oder auf denen sonstige Waldarbeiten durchgeführt werden. Untersagt ist auch das Betreten jagdlicher Einrichtungen; mitgeführte Hunde sind im Wald anzuleinen.

Beim Betreten landwirtschaftlicher Grundstücke ist darauf zu achten, dass die Bewirtschaftung nicht beeinträchtigt wird. Bei eingefriedeten Grundstücken, auf denen Tiere weiden, Gartenbau, Teichwirtschaft oder Fischzucht betrieben wird, sowie für Hof- und Gebäudeflächen muss man von einem gänzlichen oder teilweisen Betretungsverbot ausgehen.

Im Zweifelsfall sollte man seinen Bewegungsdrang auf Straßen, Wege und sonstige Grundstücke beschränken, von denen man weiß, dass man sie betreten darf. Bei Feldparzellen wäre es geboten, den jeweiligen Eigentümer oder Nutzer zu Rate ziehen, um jeglichem Ungemach aus dem Wege zu gehen.

Chroniken des Amtes

(13. 11. 2012)

http://www.kzvk-dortmund.de/cms/upload/pdf-zeichen_s_klein.gif Chronik Amt Ludwigslust-Land 1991-2001

 

http://www.kzvk-dortmund.de/cms/upload/pdf-zeichen_s_klein.gif Chronik Amt Ludwigslust-Land 2001-2007

 

http://www.kzvk-dortmund.de/cms/upload/pdf-zeichen_s_klein.gif Chronik Amt Ludwigslust-Land 2007-2011

EFRE Förderhinweis

 

 

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