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Gemeinde Lübesse

Vorschaubild Gemeinde Lübesse

 

Bürgermeister: Burghard Engel

1. Stv. Bürgermeisterin: Maren Fleischer

2. Stv. Bürgermeister: Wolfgang Voss

 

Die Gemeinde Lübesse befindet sich auf dem Territorium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie gehört zum Kreis Ludwigslust-Parchim und hat seine Verwaltung im Amt Ludwigslust-Land, in der früheren Residenzstadt von Mecklenburg Ludwigslust.

Das Dorfgemeinschaftshaus (Gemeindehaus) ist ein Teil des kulturellen Zentrums der Gemeinde. Hier hat auch der Bürgermeister  Herr Engel seine Amtsstube, jeden Donnerstag von 19.00-20.00 Uhr ist Sprechstunde.
Die Gemeinde hat eine territoriale Ausdehnung von rund 200 km². Ihre Fläche ist zu 70% mit Wald bestanden. Die Bundesstraße B 106 durchschneidet die Gemeinde von Nord nach Süd in ihrer Gesamtheit und stellt gleichzeitig die Verbindung zu den Autobahnzugängen Schwerin-Ost in Schwerin (10 km) und Ludwigslust nahe Lübesse (6 km) der A 24 dar. An ihr liegen auch die Städte Wismar-Schwerin-Ludwigslust. Es haben gerade die umfangreichen Arbeiten für den Anschluss der A 14 nach Süden (Magdeburg, Hannover) begonnen, ein wirtschaftlich wichtiges Zukunftsprojekt für Mecklenburg.

Die Entfernungen betragen:
nach Hamburg (Seehafen) = 110 km
nach Wismar (Seehafen) = 50 km
nach Rostock (Seehafen) = 180 km
nach Lübeck (Seehafen) = 100 km
nach Berlin = 180 km
nach Schwerin (Landeshauptstadt) = 16 km
nach Ludwigslust (Kreisverwaltung) = 16 km
nach Parchim (Kreisverwaltung) = 32 km

Die nächsten Bahnanschlüsse befinden sich in Rastow (6 km), hier befinden sich auch Schule, Kaufhalle, Arzt, Zahnarzt.und Sülstorf (6 km).

Das Gemeindegebiet grenzt im Norden direkt an die Landeshauptstadt Schwerin, im Osten an Plate und Banzkow, im Westen an Sülstorf und Süden an Uelitz, Rastow.

Lübesse hat 720 Einwohner (nach dem von vielen Gemeinden angefochtenen Mikrozensus von 2011). Sie gliedert sich in drei Ortsteile: Hasenhäge, Lübesse und Ortkrug. Das Wappen wurde nach einem Entwurf von Dr. Reinhold Kunze gestaltet. Es zeigt in einem geteilten Schild den stilisierten Marstall von Ortkrug und einen springenden Hasen für den Hinweis auf den Ortsteil Hasenhäge. Die Farben Rot und Gold weisen auf die Grafschaft Schwerin hin, zu der Lübesse einst gehörte.

Lange Str. 13
19077 Lübesse

E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-luebesse.de

Öffnungszeiten:
Donnerstag: 19:00 - 20:00 Uhr


Fotoalben



Aktuelle Meldungen

Wie kann ich Gemeindevertreter werden?

(14. 02. 2024)

Obwohl die Wahlbekanntmachung und der Aufruf, Wahlhelfer zu werden, ganze zwei Seiten unserer letzten Ausgabe füllte, ist mancher Mitbürger überrascht, wenn man von der diesjährigen Wahl spricht. Dabei geht es doch um unsere örtlichen Kommunalpolitiker in der Gemeinde und im Landkreis. Gegenüber anderen Wahlen kennt man bei Kommunalwahlen zumindest in der eigenen Gemeinde noch die  Kandidaten. Beim Kreis wird es schon etwas schwieriger. Da kennt man meist nur noch die Spitzenkandidaten und die in der Regel auch nur aus den Medien. 
Aber kommen wir einmal zu den Gemeindevertreterwahlen. Wer in seiner Gemeinde antreten möchte und noch keine Erfahrungen hat, sollte wissen, dass er sich bis zum 26. März bewerben muss. Dazu reicht es nicht, irgendjemandem seine Kandidatur mitzuteilen. Bevor man auf einen Stimmzettel kommt, steht eine Menge Bürokratie. Das könnte für manchen potenziellen Kandidaten schon abschreckend sein.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zu kandidieren. Entweder man tritt als Einzelbewerber an oder über eine Partei bzw. eine Wählergemeinschaft. 
Da in unseren Orten Parteien kaum eine Rolle spielen, bilden sich hier Wählergruppen. Besonders in Gemeinden mit mehreren Ortsteilen treten häufig mehrere Gruppen an. Über eine Wählergruppe zu kandidieren hat einen Vorteil, wenn ein gewählter Gemeindevertreter sein Mandat etwa wegen Krankheit niederlegen muss. Bei einem Einzelbewerber bleibt sein Platz in der Gemeindevertretung dann unbesetzt. Bei einer Wählergruppe kann in einer solchen Situation der nicht gewählte Kandidat der Gruppe mit der höchsten Stimmenzahl nachrücken. Deshalb ist eine Wählergruppe gut beraten, möglichst viele Kandidaten aufzustellen. 
Wer sich zu Fragen rund um die Wahl genauer informieren möchte, der findet auf der Internetseite des Amtes www.amt-ludwigslust-land.de unter dem Punkt „Wahlen“ sowohl die Rechtsgrundlagen als auch nötige Formulare.
Die letzte Kommunalwahl 2019 hatte für uns Leussower einige Besonderheiten, da am Wahltag der Zusammenschluss mit Göhlen wirksam wurde. Um die Leussower Interessen in der neuen Gemeinde zu vertreten, hatte sich eine Wählergruppe gebildet. Das war eigentlich auch in der Vergangenheit nicht anders. Allerdings gab es 2019 einen grundlegenden Unterschied. Die Wählergruppe löste sich nach der Wahl nicht wie früher wieder auf, sondern machte sich zum Motor der Entwicklung im Dorf. So wurden unter anderem Bäume auf dem Friedhof gefällt und ein Spielplatz errichtet. Die jährliche Müllsammelaktion rund ums Dorf wurde zur guten Tradition und wird am 23. März nun schon zum dritten Mal stattfinden. Auch die Fusionsfete und ein Flohmarkt wurden organisiert. Nicht zuletzt das Boßeln, das Familie Meier aus ihrer alten Heimat mitbrachte, hat beim ersten Versuch auch hier für viel Spaß gesorgt. 
Und jetzt, wo es um die Wahlvorbereitung geht, gab es Ende Januar bereits die erste Zusammenkunft. Am 23. Februar wird sich die Wählergruppe neu konstituieren und die Aufstellung ihrer Kandidaten vorbereiten. In der Zwischenzeit wird es mehrere Gespräche mit aktiven Bürgern geben. Dabei hat man nicht nur die künftigen Gemeindevertreter im Blick, sondern auch mögliche sachkundige Einwohner. Letztere werden zwar noch nicht am 9. Juni gewählt; sie werden erst durch die neue Gemeindevertretung berufen, wenn die Ausschüsse gebildet worden sind. 
Sie haben Interesse? Doch es hat noch niemand mit Ihnen gesprochen. Dann wenden Sie doch einfach an den Bürgermeister oder einen anderen aktuellen Gemeindevertreter. Das gilt natürlich nicht nur für Leussow!  

Straßenreinigungspflicht – wer vor seiner Haustür nicht kehrt, muss zahlen

(21. 09. 2023)

Noch tragen die Bäume grüne Blätter, doch es wird nicht mehr lange dauern und die ersten Blätter werden fallen und bedecken den Boden. Hier besteht die Gefahr auf Fußwegen und Fahrbahnen.
Immer wieder stellt sich die Frage, wer für die Straßenreinigung zuständig ist. Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben alle Gemeinden im Amtsbereich Ludwigslust-Land davon Gebrauch gemacht, die Reinigungspflicht durch Satzung auf die Eigentümer oder die zur Nutzung dinglich Berechtigte zu übertragen.
Daher möchte ich Sie an die Pflicht zur Reinigung der Straßen und Gehwege erinnern. 
Vor allem im Herbst, aber auch in allen anderen Jahreszeiten, gilt in allen Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land die allgemeine Straßenreinigungspflicht, um die Sauberkeit und Sicherheit der Verkehrswege zu gewährleisten.
Die Straßenreinigungssatzungen sind auf der Homepage vom Amt Ludwigslust-Land unter „Verwaltung -> Satzungen“ für jede Gemeinde einsehbar. 
Nach den Festlegungen der Straßenreinigungssatzung müssen die an ein Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege, Baum- und Parkstreifen sowie zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers durch die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Nießbraucher oder andere Wohnberechtigte gesäubert werden. Es macht keinen Unterschied, ob das Grundstück bebaut ist, oder ob sich darauf vielleicht nur eine Wiese befindet.
Im Herbst muss auch an den Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern gedacht werden. Vermehrt sind in den Gemeinden Überhänge auf öffentlichen Flächen zu verzeichnen, weil Hecken und Bäume nicht ausreichend zurückgeschnitten wurden. Hiermit wird eindringlich um regelmäßigen Rückschnitt   jener Pflanzen, die an öffentliche Flächen grenzen, gebeten. Spätestens nach dem Ende der Brut- und Setzzeit am 01. Oktober müsse Überwuchs bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Insbesondere Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Hecken, Sträucher und Bäume sollten nicht über privates Gelände hinauswachsen. 
Im Winter liegen zwar oft keine Blätter mehr auf den öffentlichen Wegen, dann lauert aber die nächste Gefahr. Auch hier sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Nießbraucher oder andere Wohnberechtigte verpflichtet die Schnee- und Glättebeseitigung durchzuführen. Diese Regelungen sind ebenfalls in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt, bis wann die Schnee- und Glättebeseitigung zu erfolgen hat.
Wer der Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hausbesitzer können ihren Haftpflichtversicherungsschutz verlieren, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen. Wenn jemand auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt, nehmen die Krankenversicherer die Grundstückseigentümer in Regress. Darüber hinaus können die geschädigten Personen Schadensersatzansprüche auf dem Zivilrechtsweg geltend machen.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass eine Laub- und Grünschnittentsorgung auf anderen Grundstücken wie z. B. im Wald, Acker etc. nicht zulässig ist. Hier gibt es die bekannten Annahmestellen, diese sind dem Abfallratgeber des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu entnehmen. Wir alle möchten in sauberen und ordentlichen Dörfern wohnen.

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Gemeindearbeiter/in (m/w/d) gesucht!

(10. 07. 2023)

In der Gemeinde Lübesse ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

"Gemeindearbeiter/in" (m/w/d) unbefristet zu besetzen.

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Amtes Ludwigslust-Land unter Aktuelle > Stellenangebote.

Licht und Schatten

(21. 09. 2022)

Am 06.09.2022 endete in Lübesse die größte Baumaßnahme im laufenden Haushaltsjahr. Seit vielen Jahren war die Straßenbeleuchtung, besonders in den Wintermonaten, ein Grund für Beschwerden. Durch den schlechten Zustand der Masten und Leitungen waren Reparaturen kostenaufwändig und brachten oft nicht die erhofften Verbesserungen. Darum entschied sich die Gemeindevertretung für eine vollständige Umrüstung auf LED. Auch die Ortsteile Hasenhäge und Ortkrug sowie das Gewerbegebiet wurden mit einbezogen.
Mit dem Erhalt eines Fördermittelbescheides über 141.500 Euro begannen wir mit der Umsetzung des Vorhabens. Die Gesamtsumme für die Umrüstung liegt bei 553.800 Euro. Das heißt, für die Gemeinde bleibt ein Anteil von 412.300 Euro. 
Zum Glück wurde noch 2021 das nötige Material bestellt. Wahrscheinlich hätten wir unter den jetzigen Bedingungen und bei den derzeitigen Preisen diese Umrüstung nicht mehr durchführen können.
Die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung verringern sich für die Gemeinde um 80%. Leider wird sich das durch steigende Preise finanziell nicht wie geplant auf den Gemeindehaushalt auswirken.
In der Nacht werden die Lampen auf 50% der Leistung gedimmt. Da dies in mehreren Schritten und sehr langsam geschieht, ist es mit bloßem Auge nicht sichtbar. Die Schaltzeiten richten sich nach dem Sonnenaufgang/Sonnenuntergang und können nicht mechanisch oder elektronisch eingestellt werden. Beim Bau wurden alle von der EU geforderten Normen eingehalten.
Zum Schluss möchte ich mich beim Planer Herrn Schulz vom Ingenieurbüro Schulz und der ausführenden Firma Elektro-und Energieanlagenbau (EEB) GmbH recht herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeitern, die die Arbeiten in der Gemeinde ausführten.
Wenn die Prognosen stimmen, sollte die Beleuchtung 30 Jahre störungsfrei funktionieren.

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Schnelle, unkomplizierte und kostenlose Abgabe - mit der „Grundsteuererklärung für Privateigentum”

(07. 07. 2022)

Das Bundesministerium der Finanzen informiert:

 

BMF und DigitalService GmbH des Bundes entwickeln vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

Im Zuge der Grundsteuerreform werden rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland ab dem 1. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Diese müssen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung steht unter  Grundsteuererklärung für Privateigentum seit dem 4. Juli 2022 zur Verfügung.

Hinweis:

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Finanzverwaltung zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Die Abwicklung des allgemeinen Besteuerungsverfahrens im Bereich des Grundsteuerrechts obliegt den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden. Örtliche Behörden sind die Finanzämter. Über Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung informiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Ein weiteres Informations- und Service-Angebot finden Sie auf www.finanzamt.de. Das Bundesministerium der Finanzen hat gegenüber den Finanzämtern kein Weisungs- oder Eingriffsrecht.

 

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

 

(Text Bundesministerium für Finanzen)

 

 

Hinweise zum Widerspruchsrecht

(19. 01. 2022)

Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

A)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
B)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
C)    Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
D)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk 
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
E)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Sie können die Erklärung nutzen und uns diese zukommen lassen.
Ihre Meldebehörde

[Formular Widerspruch]

Zuwendungen für die Anschaffung von Lehrernotebooks für unsere Schulen in Rastow und Wöbbelin

(30. 11. 2021)

Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 unterstützen Bund und Länder die Schulträger, um die Schulen in Deutschland digital besser auszustatten. Auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Digitalpakt Schule konnte nun ein weiterer Schritt in die digitale Zukunft der Schulen in unserer Trägerschaft gemacht werden. Das Ministerium Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern genehmigte den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Beschaffung von mobilen Endgeräten. Sogleich wurden die Anträge durch unser Amt gestellt.

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern bewilligte somit für die Gemeinde Rastow einen Betrag in Höhe von 14.301,76 EUR, die Gemeinde Wöbbelin durfte sich über den Betrag von 6.163,52 EUR freuen. Insgesamt konnten damit 23 Lehrernotebooks inklusive Software und benötigtem Zubehör angeschafft werden. Die Geräte wurden den Lehrern als Leihgeräte zur Verfügung gestellt, um Unterricht zeitgemäß auf digitalem Weg vermitteln zu können, aber auch um eine gute Unterrichtsvor- und Nachbereitung mit digitalen Medien sicherzustellen. Gerade in Zeiten der Pandemie wird bewusst, dass die Digitalisierung wichtiger denn je ist! 
Bis 2024 wird die digitale Bildungsinfrastruktur der beiden Schulen weiterhin ausgebaut. Entsprechende Anträge beim Landesförderinstitut sind in Vorbereitung und wir können auf weitere finanzielle Unterstützung für unsere Schulen hoffen.      

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Umzugsarbeiten als Vorboten für den Eisenbahntunnelbau in Ludwigslust

(21. 07. 2021)

Unmittelbar vor dem Beginn der Abrissarbeiten als Teil der Baufreimachung für den Tunnelbau in Ludwigslust, sind umfangreiche Umzugsarbeiten und Materialverlagerungen aus den Nebengebäuden des Amtshofes am Standort Wöbbeliner Straße 5 durchgeführt worden. 
Das Amt verliert für die nächsten Jahre etwa 2/3 seines Grundstücks. Damit ist auch eine zumindest für die Bauphase verbundene Verlagerung der bisher auf der Hofseite des Amtsgebäudes belegenen 30 Parkplätze verbunden. Die DB Netz AG hat als Ersatz eine Parkfläche im Zuge der Paschenstraße in Ludwigslust für das Amt angemietet. Sollten also die straßenseitig vor dem Amtsgebäude vorhandenen Parkplätze vorübergehend alle belegt sein, werden die Besucher, Gäste und auch Beschäftigte daher gebeten, auf die Stellplätze in der Paschenstraße (unmittelbar an der Straße vor TH-Heizungsbau Hinrichs) auszuweichen.
Die ursprünglich vorgesehene Unterbringung des Fahrzeugs der Amtswehrführung, ein ELW 1, wird nun statt in einer Garage auf dem Amtshof, in der ehemaligen Garage der FF-Wöbbelin untergestellt. Hinzu kommen die der Amtswehrführung für Wettkampfzwecke zugeordneten Ausrüstungsgegenstände, außer den vier Löschwasserbehältern, die sich in Göhlen, Leussow, Rastow und Sülstorf befinden. 
Ein besonderer Dank an die Gemeinde Wöbbelin, die die Möglichkeit der Unterbringung des Fahrzeugs und der Ausrüstungsgegenstände eröffnet hat.
Nach Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Gas durch Fa. TH Torsten Hinrichs Heizungsbau GmbH & Co. KG aus Ludwigslust im Jahre 2020 können nun durch weitere Umbauarbeiten im Keller des Amtsgebäudes zwei Räume, die vorher als Heizöllagerraum bzw. als Sanitärraum dienten, für Archivzwecke genutzt werden. Die Umbauarbeiten sind in Regie unserer Bauverwaltung durch Firmen aus der Region ausgeführt worden: Fa. Demontage Management GmbH aus Grabow, Baubetrieb Schmekel aus Ludwigslust und der Fa. Elektroanlagen Peter Bachmann GmbH & Co. KG aus Rastow, OT Fahrbinde. Mit der Lieferung der beiden Türen ist die Fa. Total Feuerschutz GmbH in Schwerin beauftragt. Die Umzugsarbeiten wurden durch Fa. Hausmeisterservice Andy Maack aus Lübesse und unseren Hausmeister Herrn Scholz ausgeführt. 
Ein besonderer Dank an die Gemeinde Warlow und den Gemeindearbeiter, der ergänzend tätig wurde und zu entsorgendes Material direkt zur Verbrennungsanlage nach Techentin fuhr. Sicherheitsschränke sind durch die Fa. Vard aus Ludwigslust transportiert worden.

Nachdem nun alle Garagen und das Nebengebäude geräumt sind, folgt in den nächsten Tagen deren Abriss.

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„Das KZ-Auffanglager in Wöbbelin“ - ein Dokumentarfilm

(20. 01. 2021)

Viele neue Projekte und Veranstaltungen sind in den Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin für 2021 geplant. 
Wir freuen uns auf die Internationale Begegnung der Generationen im Mai 2021. Anlässlich der Befreiung des KZ Wöbbelin hoffen wir darauf, dass ein Treffen in diesem Jahr wieder möglich sein wird.
Die Schließung des Museums im November und Dezember aufgrund der Corona-Pandemie haben wir für die Forschung und Medienprojekte genutzt. 
Unter anderem ist ein Dokumentarfilm entstanden, den Sie sich auf youtube anschauen können: „Das KZ-Auffanglager Wöbbelin“  Das KZ-Auffanglager Wöbbelin - YouTube

 

 

Leider kein „Tag der offenen Tür“ am Goethe-Gymnasium Ludwigslust

(09. 12. 2020)

Traditionell werden zur Jahreswende die Türen des Goethe-Gymnasiums für Eltern, zukünftige und ehemalige SchülerInnen sowie Interessierte geöffnet. Aufgrund der gegenwärtigen Situation ist das leider nicht möglich. Insbesondere wurde der Tag der offenen Tür auch dazu genutzt, um Eltern mit ihren Kindern, die die Orientierungsstufe an den Regionalen Schulen 2021 beenden werden und sich für einen Bildungsgang ab Klassenstufe 7 entscheiden müssen, über die Anforderungen und Möglichkeiten am Gymnasium als Schulform zu informieren. Daher hat die Schulleitung entschieden, wichtige Informationen in dieser Form und auch auf der Schulhomepage zu veröffentlichen. 
Alle SchülerInnen haben gemäß Schulgesetz M-V zunächst die Möglichkeit den gymnasialen Bildungsgang in der Klassenstufe 7 zu wählen. Die Regionalen Schulen geben aber nach pädagogischen Beratungen zum Halbjahr der Klassenstufe 6 entsprechende Empfehlungen, welcher Bildungsgang am geeignetsten erscheint.  
Die Anforderungen, aber auch die Möglichkeiten für eine allseitige Persönlichkeitsentwicklung sind am Gymnasium groß, aber eine realistische Einschätzung, ob das Kind die Anforderungen erfüllen kann, ist notwendig. Es kommen neue Fächer hinzu, der Schultag wird länger, neue Mitschüler, neue Lehrer, neue Umgebung, höheres Anspruchsniveau. Insbesondere ist darauf zu verweisen, dass neben Englisch eine zweite Fremdsprache erlernt werden muss. Am Goethe-Gymnasium stehen Französisch und Latein zur Auswahl. Wenn eine Entscheidung für die Wahl des gymnasialen Bildungsganges getroffen ist, muss ein Aufnahmeantrag und gegebenenfalls für Fahrschüler auch ein Antrag auf Ausstellung einer kostenlosen Schülerzeitkarte (mit Passbild) gestellt werden. Beide Anträge stehen auf der Schulhomepage zur Verfügung bzw. sind im Schulbüro des Gymnasiums erhältlich.
Die Anträge müssen sorgfältig ausgefüllt werden, das gilt besonders für die Wahl der zweiten Fremdsprache, für die Entscheidung ob Philosophieren mit Kindern oder evangelische bzw. katholische Religion belegt werden soll, zu Besonderheiten wie z. B. Lese-, Rechtschreibschwäche, sonderpädagogischer Förderung oder Sportbefreiung.
Für die Anmeldung am Gymnasium sind diese Anträge und eine Kopie des Halbjahreszeugnisses Klasse 6 mit der Schullauf-bahnempfehlung bis spätestens 28. Februar 2021 einzureichen. Diese Unterlagen können ab dem 05.02.2021 in den Briefkasten der Schule eingeworfen bzw. ab dem 15.02.2021 auch persönlich im Schulbüro abgegeben werden. 
Falls es Fragen gibt, die die Antragstellung oder die Aufnahme in den gymnasialen Bildungsgang betreffen, steht die Schulleitung gerne unter 03874/42800 oder per Mail ( ) zur Verfügung.

Hinweise zum Widerspruchsrecht

(09. 12. 2020)

Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern

Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Ihre Meldebehörde

[Erklärung]

Unterbringung von aufgefundenen Hunden und Katzen

(30. 10. 2020)

Zwischen dem Amt Ludwigslust-Land und dem „SOS Pfotenparadies e.V.“ besteht seit vergangenem Monat eine Vereinbarung, die die Aufnahme von im Amtsgebiet aufgefundenen Hunden und Katzen regelt.
Aufgefundene, beschlagnahmte oder sichergestellte Tiere werden ab sofort im Auftrag des Amtes in dieser Einrichtung, die in 19372 Primank, Dorfstraße 18, ihren Sitz hat, untergebracht und versorgt.
Nach wie vor ist es jedoch nach dem geltenden Fundrecht so, dass die Finderin oder der Finder das Tier bei der zuständigen Behörde, dem Amt Ludwigslust-Land anzuzeigen hat. Auskunft erteilen Frau Richter, Telefon 03874/ 42 69-24 bzw. Herr Möller, Telefon 03874/ 42 69-20).
Das „SOS Pfotenparadies e.V.“ (Herr Winkler, Tel. 038726/ 20120 bzw. kostenfreie Hotline 0800/ 7242198) ist jedoch vereinbarungsgemäß berechtigt, ebenso Fundanzeigen aufzunehmen und alle weiteren notwendigen Schritte zu veranlassen (z.B. tierärztliche Untersuchung, Rückführung an den/die Eigentümer, Vermittlung an Interessenten).
Für Fundtiere, die vom Finder, ohne hinreichenden Grund, nicht dem Amt bzw. dem „SOS Pfotenparadies e.V.“ angezeigt worden sind und die gegebenenfalls in Einrichtungen verbracht worden sind, zu denen amtsseitig keine vertraglichen Verbindungen bestehen, können keine Kosten geltend gemacht werden.
Im Zweifelsfall sind die genannten Mitarbeiter des Amtes bzw. des „SOS Pfotenparadieses e.V.“ gerne bereit, Auskunft zu erteilen.

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Die Einführung der landesweiten EhrenamtsKarte in Mecklenburg-Vorpommern

(13. 10. 2020)
Rund 600000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit und leisten so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Bundesland. Sie setzen sich mit Herzblut, Überzeugung und Elan  in den verschiedensten Bereichen ein, unter anderem in Vereinen, bei der Feuerwehr, in der Politik, in der Nachbarschafts- und Flüchtlingshilfe, im Hospiz. Um das Ehrenamt im Land zusätzlich zu würdigen und Danke zu sagen, wurde auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Ehrenamtskarte eingeführt.
Die EhrenamtsKarte ist personengebunden und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis grundsätzlich landesweit gültig.  
Mit der EhrenamtsKarte kann man in einigen Geschäften günstiger einkaufen oder man zahlt weniger Eintritt. Zahlreiche Partner von landeseigenen Einrichtungen über Freizeitsparks, Restaurants, Einzelhändler bis hin zu Krankenkassen, Sportvereinen oder Autovermietungen bieten Vergünstigungen und attraktive Angebote an.
Die EhrenamtsKarte erhalten Ehrenamtliche, die
  • sich mindestens 5 Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr engagieren
  • dies während der letzten 3 Jahre kontinuierlich getan haben (bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ein Jahr)
  • mindestens 14 Jahre alt sein
  • sich freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einsetzen (eine Aufwandsentschädigung ist möglich)
  • dies in Mecklenburg-Vorpommern tun und auch hier wohnen.
Die Antragsstellung kann durch Vereine, Institutionen, die Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie durch die Ehrenamtlichen selbst erfolgen.
Den Antrag kann man online oder persönlich in der MitMachZentrale des Landkreises stellen. Nach erfolgter Prüfung der Anträge durch die MitMachZentrale wird die Ehrenamtskarte per Post zugeschickt oder auf einer Dankveranstaltung feierlich übergeben, je nach Wunsch.
Gesucht werden noch Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft, die mit ihrer Unterstützung das Ehrenamt weiter würdigen und stärken möchten.
 
Auf der Internetseite www.EhrenamtsKarte-MV.de findet man die Anträge, Informationen zu Partnern, Partner werden und weitere Informationen.
Bei Fragen zum Ehrenamt oder der Ehrenamtskarte können sie auch gerne Kontakt mit der MitMachZentrale des Landkreises Ludwigslust-Parchim aufnehmen.
 
Angelika Lübcke
MitMachZentrale
Mehrgenerationenhaus Lübz
19386 Lübz,  Schulstraße 8
Tel.:     038731 / 47833
Mobil:  0173 / 2344041
E-Mail:

[EhrenamtsKarte M-V]

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Jugendarbeit in Zeiten von Corona

(23. 07. 2020)

Die Corona-Pandemie ist für uns alle eine große Herausforderung. Vor allem Kinder und Jugendliche mussten in den letzten Monaten in vielen Bereichen zurückstecken und ihren Alltag komplett anders gestalten als noch zu Beginn des Jahres. Auch die Kinder- und Jugendarbeit des Amtes war unmittelbar vom Lockdown im März betroffen. Die Jugendclubs mussten schließen, soziale Kontakte außerhalb der eigenen Familie waren nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Die geplante Tagesfahrt im Juni in den Heidepark musste ausfallen, genauso wie das Schnupperferienlager in Alt Jabel in den Osterferien und das Jugendsommerferienlager in der Jugendherberge Scharbeutz im Juni.
Seit Mitte Mai kam es zu ersten Lockerungen. Gemäß der Ersten „Verordnung zur Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/ Übertragung von SARS-CoV-2“ konnten die Jugendclubs ab 11. Mai wieder öffnen, unter der Bedingung, dass die Räumlichkeiten nach Art, Größe und Ausstattung so  gestaltet sind, dass Hygiene- und Schutzmaßnahmen sichergestellt werden konnten. Es war eine Mindestraumgröße der Jugendclubs von 78 qm gefordert, damit das Abstandsgebot untereinander von 1,5 Metern zu allen Seiten fortdauernd eingehalten werden kann. Maximal zehn Kinder oder Jugendliche durften gleichzeitig die Jugendclubs besuchen. Es sollten vorrangig vorhandene Flächen im Außenbereich genutzt werden. Die anwesenden Personen mussten in einer Anwesenheitsliste erfasst werden. Es galten strenge Regelungen für die Benutzung von pädagogische Sachmitteln, Spielsachen und Sportgeräten. Diese sollten nach Möglichkeit nicht genutzt werden und wenn doch, im Anschluss intensiv gereinigt und desinfiziert werden. Dieses ließ sich in der Praxis sehr schwer bzw. nicht umsetzen. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bestand für Kinder/Jugendliche und BetreuerInnen nicht.
Anfang Juni traten mit der Zweiten Verordnung weitere Lockerungen in Kraft. Es durften wieder mehr als zehn Kinder und Jugendliche gleichzeitig den Jugendclub besuchen. Angebote konnten nun unabhängig von einer maximalen Personenanzahl durchgeführt werden, wenn die Größe der Räumlichkeiten abhängig von der Personenzahl einen Mindestabstand der  Personen untereinander von 1,5 Metern ermöglichte. Die Vorgabe einer Mindestraumgröße von 78 qm entfiel. In der neuen Empfehlung zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen wurde gestrichen, dass auf pädagogische Sachmittel, Spielsachen und Sportgeräte zu verzichten ist. Es durfte wieder fast alles im Jugendclub genutzt werden.
In der Fassung der Dritten Verordnung zur Änderung der Corona-JugVO M-V vom 16. Juni 2020 wurde geregelt, dass von der grundsätzlichen Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern in der Jugendarbeit abgesehen werden kann, wenn sonst die pädagogische Zielrichtung des Angebotes oder der Maßnahme gefährdet wird. Die Unterschreitung des Mindestabstandes sollte auf ein notwendiges Maß begrenzt werden. Durch den Anbieter der Angebote und Maßnahmen war darüber hinaus sicherzustellen, dass die gestiegenen Hygieneanforderungen beachtet und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden umgesetzt werden. Soweit Angebote und Maßnahmen in Einrichtungen vorgehalten werden, sollen vorhandene Flächen im Außenbereich weiterhin vorrangig genutzt werden.
Außer dem Schülerclub in Rastow und dem Jugendclub in Lübesse haben alle Clubs wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Neben den oben genannten Lockerungen wurden auch Erleichterungen für die Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung beschlossen.
Wir waren glücklich und erleichtert, dass die Fallzahlen in unserer Region so niedrig sind und damit diese weiteren Lockerungen möglich wurden. Daher konnten wir am 16. Juli eine Tagesfahrt nach Rostock in den Zoo und nach Warnemünde an den Strand unternehmen und unser traditionelles Kindersommerferienlager in der fünften Sommerferienwoche stattfinden lassen. 
Wenn die Situation so entspannt in unserem Landkreis bleibt, werden wir immer mehr zum Alltag zurückkehren können. 

 

Geplante Fahrten in 2020

Am  19. September wollen wir nach Schwerin fahren und dort     einen Kinonachmittag im Mega Movies erleben. Das zu den Osterferien ausgefallene Schnupperferienlager wollen wir in den Herbstferien vom 5. Oktober bis 7. Oktober nachholen. Es ist gedacht für alle Kinder, die noch nie in einem Ferienlager waren und die Faszination eines solchen in kompakter Form kennenlernen möchten.
Am 8. Oktober besuchen wir den Elefantenhof in Platschow, am 14. November das Wonnemar in Wismar und am 12. Dezember geht es mit dem Zug nach Berlin, um verschiedene Weihnachtsmärkte zu erleben.

Anmeldungen für alle Reisen sind schon jetzt in den örtlichen Jugendclubs und beim Amtsjugendpfleger unter 0 38 74-42 69 12 bzw. m.doerrwandt@ amt-ludwigslust-land.de möglich. Dort gibt es auch detaillierte Informationen zu den einzelnen Reisen.

 

Wer vermisst seinen Rucksack?

(23. 07. 2020)

Wer vermisst diesen schwarzen Rucksack mit Inhalt und Schlüsselanhänger mit drei Schlüsseln? Er wurde in Lübesse, Schweriner Str. gefunden.
Weitere Informationen zur Fundsache erhalten Sie im Meldeamt bei Frau Richter, Telefon 03874/4269-24.

 

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Wer schützt uns vor Lärm?

(18. 06. 2020)

Immer wieder erreichen mich „Hilferufe“ aufgebrachter Bürger aus unseren Gemeinden, die wissen wollen, ob denn der Nachbar dies oder das machen dürfe. 
Ist Rasenmähen sonntags erlaubt? Oder durfte die Party zum 30.Geburtstag bis in die Frühstunden andauern?                             Darf der mobile Bäcker, Fleischer oder Fischverkäufer mit seiner Huperei meine Nerven strapazieren?
Ich werde versuchen, einige der dringlichsten Fragen in           diesem Artikel zu beantworten. Wer weitergehende Informationen wünscht, kann mich gerne hierzu in der Amtsverwaltung aufsuchen oder bei mir telefonisch (03874/ 42 69 20) Auskunft einholen (Günter Möller).
1. Sonn-und Feiertage sind „Rasenmäherfrei“
Die Lärmbelästigung durch Rasenmäher ist einer der häufigsten Streitpunkte unter Nachbarn.
Dabei gibt es eindeutige Regelungen. Die Nutzung ist grundsätzlich werktags (also auch samstags) zwischen 07:00 und 19:00 Uhr gestattet. Besonders leise Geräte (unter 88 Dezibel) dürfen sogar bis 22:00 Uhr betrieben werden.
Wer seinen Rasen noch von Hand mit der Sense mäht, muss sich an keine Sperrzeiten halten. Sonn- und Feiertage sind „Rasenmäherfrei“ zu halten.
Seit dem Jahre 2006 gilt bundesweit die Geräte-und Maschinenlämschutzverordnung. Rasenmäher, je nach Nutzleistung, dürfen den Grenzwert zwischen 94 und 103 Dezibel nicht überschreiten.
Besonders laute Geräte, wie zum Beispiel Motorsägen, Laubsauger oder Häcksler dürfen nur werktags von 09:00 bis 17:00 in Betrieb genommen werden.
2. Gartenpartys, Geburtstagsfeiern und Feten aller Art unter freiem Himmel ...
Sie werden dann zu einem Ärgernis, wenn durch den Lärm Nachbarn und Anlieger in ihrem Ruhebedürfnis beeinträchtigt werden. Die Freizeitlärmrichtlinie gibt Werte vor, die auch bei privaten Feiern zu beachten sind. Als Ausrichter eines solchen Festes tut man gut daran, seine Nachbarn vorher zu informieren, besser noch, sie an dem Ereignis teilhaben zu lassen.
Auch hier gilt: Sonn-und Feiertage und die Nachtruhe sind besonders geschützt.
Wer nachweisbar gegen bestehende Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die die Ahndung mit einem Verwarn-oder Bußgeld zulässt.
3. Darf der Bäcker oder Metzger mich hupend aus dem Schlaf reißen?
So oder ähnlich lauten häufig Anfragen aus der Bevölkerung. Um es vorweg zu nehmen: Nein! Schallzeichen (Hupen) darf nach der Straßenverkehrsordnung nur geben, wer sich und andere gefährdet sieht. Die Kundenbenachrichtigung kann auf anderem Wege erfolgen, dazu bedarf es keiner ausufernden Huperei vom Eingang des Dorfes bis zum Ortsausgangsschild.
Wer dahingehend unbelehrbar ist, muss auch hier mit Verwarn-oder Bußgeldern rechnen.
4. Hundegebell nervt
„Der Hund meines Nachbarn bellt bei fast jeder Gelegenheit“, sagte mir kürzlich ein Anrufer.
„Er bellt, wenn jemand kommt und wenn jemand geht. Er bellt, wenn der Postbote kommt oder ein Schwarm Vögel über das Haus fliegt oder ein Fahrzeug auf der Straße fährt. Und mein Nachbar? Er sagt mir frech ins Gesicht, dass wir doch auf dem Lande wohnen und Hundegebell dazu gehöre.“ 
Diese Auffassung teile ich bis zu einem gewissen Grade. Wenn es sich jedoch um so genannte „Kläffer“ handelt, die grundlos und unentwegt die Nachbarschaft terrorisieren, dann muss sich der Halter eines solchen Hundes etwas einfallen lassen.
Das Oberlandesgericht Brandenburg teilt in einem Urteil vom 11.01.2007 die Meinung des Beschwerdeführers: „Geräusche, welche die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, wie Hundegebell, sind störende Beeinträchtigungen im Sinne des § 1004 BGB.“ Das Gericht hat dabei im Sinne des klagenden Nachbarn entschieden und für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro angedroht.
Beachten sollte man, dass diese Verfahren privat von den jeweiligen Streitparteien zu führen sind.

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Im April 2020 wird es kein Gemeindeblatt geben!

(06. 04. 2020)

Gründe für diese Entscheidung liegen u.a. in den Auswirkungen der Corona- Pandemie. Das gesellschaftliche Leben wurde auf ein Minimum herunter gefahren, d.h. es wird kaum aktuelle Themen für das Gemeindeblatt geben.

Das nächste Gemeindeblatt wird im Mai in Form einer Doppelausgabe erscheinen.

 

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Neue thematische Wanderwege in der Lewitz

(23. 01. 2020)

Fünf neue thematische Wanderwege wurden in der Lewitz bis Januar 2020 fertiggestellt mit insgesamt 95 Kilometer Wanderstrecke. Es wurden 40 Informationstafeln, 130 Wegweiser und  zehn neue Sitzgruppen aufgestellt und 10.000 Wander- und Radkarten gedruckt.
Seit Juni 2019 hatte sich der Verein Lewitz e.V. in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Hartung & Partner aus Schwerin um die Umsetzung des Wanderwegekonzeptes gekümmert, das er initiiert und gemeinsam mit der Landgesellschaft MV erarbeitet hatte. 80 Prozent der Projektsumme von insgesamt 70.000 Euro werden durch das LEADER-Programm gefördert, die restlichen 20 Prozent durch die Gemeinden Banzkow, Domsühl, Friedrichsruhe, Lewitzrand, Neustadt-Glewe, Parchim, Plate, Sukow und Tramm kofinanziert. Eine neu aufgelegte Wander- und Radkarte bündelt die fünf Wanderwege und den Lewitz-Radrundweg, informiert über Sehenswürdigkeiten entlang der Strecken. Zusätzlich finden sich die Wege unter www.outdooractive.com  und  www.die-lewitz.de wieder.
Kartoffelwanderweg – ca. 23 km ab Dorfplatz Banzkow; Geschichte, Anbau, Ernte, Sorten und Kocheigenschaften,  Tipps und viele kulturelle Sehenswürdigkeiten entlang des Weges.
Wanderweg „Alte Riesen“ – Tour 1: ca. 10 km ab Jagdschloss Friedrichsmoor, Tour 2: ca. 17 km ab Forstscheune Bahlenhüschen; imposante alte Eichen, Wild und herzogliche Jagd, Geschichte der Forstscheune Bahlenhüschen.
Vogelwanderweg – ca. 16 km ab Jagdschloss Friedrichsmoor; Europäisches Vogelschutzgebiet mit Aussichtsturm Dütschower Brücke.
Kulturwanderweg Garwitz – ca. 11 km ab Alte Schleuse Garwitz; malerische kleine Kirchen, Historie der Lewitzer Wasserstraßen, entlang der Elde zur agrarhistorischen Museumsanlage Pingelhof, 
Kulturwanderweg Klinken – ca. 17 km ab Kirche Raduhn; Kultur & Natur.
Alle Wanderwege sind Rundwege, komplett ausgeschildert  und haben keine nennenswerten Steigungen. Die Strecken können auch mit dem Rad befahren werden. Parkplätze sind an den Startpunkten vorhanden.

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Schiedsstelle des Amtes Ludwigslust-Land

(23. 01. 2020)

Die durch den Amtsausschuss in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2019 gewählten Schiedsleute sind im Dezember durch die Direktorin des Amtsgerichts Ludwigslust in ihr Amt berufen und verpflichtet worden. 
Hierzu im Namen des Amtes herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei der künftigen Arbeit!
Schiedsmann ist Rainer Hesse aus Wöbbelin und Stellvertreter ist Irena Baron aus Bresegard bei Eldena.          

Entsprechend der Genehmigung des Justizministeriums M-V vom 04. November 2019 vertreten sich die Schiedspersonen der Schiedsstelle unseres Amtes und die der Stadt Ludwigslust bis zum 31. Dezember 2020 gegenseitig. Es wurde avisiert, dass bis dahin das Landesschiedsstellen- und Schlichtungsgesetz angepasst werden soll, damit die gegenseitige Vertretbarkeit fortgesetzt werden kann. 
Ein besonderer Dank gilt dem Schiedsmann der Stadt Ludwigslust Oliver Urban, für die in der Übergangszeit geleistete Vertretungsarbeit.
Rainer Hesse ist wie folgt zu erreichen: Schweriner Str. 12, 19288 Wöbbelin; Handy-Nr.:  0162 – 940 7903 und Irena Baron: Dorfstr. 4b, 19294 Bresegard bei Eldena, Handy-Nr.: 0152 – 513 323. 
Sollten die Schiedsleute nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an Wolfgang Utecht im Amt Ludwigslust-Land, Wöbbeliner Str. 5, 19288 Ludwigslust; Tel. 03874 / 42 69 10 und E-Mail: w.utecht@amt-ludwigslust-land.de
Die Schiedsperson wird in vielen Lebensbereichen tätig, insbesondere in Nachbarschaftsstreitigkeiten: Bsp. Lärm- und Geruchsbelästigungen bei Feiern oder auch in Fällen leichter  Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Schlichtungsverhandlung - bei der beide Parteien persönlich zu erscheinen haben - wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. 
Die Parteien sollen zu einem Vergleichsabschluss bewegt werden. Ein abgeschlossener Vergleich beendet nicht nur den Streit, sondern ist auch befriedigender als ein Urteil, weil es im engeren Sinn keinen Sieger oder Verlierer gibt.

Gedenkstätten-Leiterin Ramona Ramsenthaler geehrt

(01. 07. 2019)

Die Leiterin der Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin, Ramona Ramsenthaler, ist für ihr langjähriges Wirken und ihr besonderes Engagement in der Jugendarbeit mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Die 61-Jährige nahm die hohe Ehrung am 22. Mai 2019 im Schloss Bellevue in Berlin aus den Händen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier entgegen.

Ramsenthaler war eine von 16 in der politischen Bildung Tätigen, die für ihr Engagement für ein „gelebtes Grundgesetz" den Orden verliehen bekamen. An ihren Projekten beeindrucke ihn eines: „Es gelingt dort immer wieder, Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen, die sich sonst vielleicht nie getroffen hätten oder aufgrund ihrer Prägungen und Prämissen vielleicht sogar aus dem Weg gegangen wären." Solche Dialoge wünsche er sich noch viel häufiger in Deutschland. „Das Grundgesetz macht uns zu freien und gleichberechtigten Menschen, aber wie wir auf dieser Basis als Gesellschaft zusammenleben wollen, das kann nur durch Dialog, durch Erklären und Zuhören, durch Bereitschaft zum Kompromiss ausgelotet werden", sagte Steinmeier.

Die Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin erinnern zum einen an den Poeten Theodor Körner (1791-1813), der vor allem durch seine Lieder in den antinapoleonischen Befreiungskriegen bekannt wurde, als Angehöriger des Lützow-schen Freikorps in jungen Jahre fiel und so zu einer patriotischen Identifikationsfigur seiner Zeit wurde. Zum anderen wird dort auch an die Geschichte des NS-Konzentrationslagers erinnert, das 1945 für kurze Zeit bei Wöbbelin existierte.

Seit 2007 Leiterin der Mahn- und Gedenkstätten habe Ramona Ramsenthaler die Erinnerungsarbeit wesentlich gefördert und in der Region verankert, heißt es in der Begründung. In Workcamps mit Kindern und Jugendlichen würden regelmäßig Fragen von Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung thematisiert und junge Menschen so sensibilisiert für die Auseinandersetzung mit menschen- und demokratiefeindlichen Bestrebungen. „Wir sind sehr stolz, mit Frau Ramsenthaler eine außerordentlich engagierte, fachlich versierte Mitstreiterin in unseren Reihen zu haben und gratulieren herzlichst zur Verleihung des Verdienstordens", machte der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg, deutlich. Mehr als 2500 Schüler nutzten jährlich die Angebote der Mahn- und Gedenkstätten, die insgesamt etwa 7.000 Besucher im Jahr zählen. DPA

Fahrt in den Heidepark

(21. 06. 2019)

Am 11. Juni fuhren wir mit 114 Kindern und Jugendlichen und deren BetreuerInnen in den Heidepark, einen der größten und beliebtesten Freizeitparks Norddeutschlands. Kurz vor 11.00 Uhr waren wir im Park, wo über 40 Attraktionen darauf warteten, von uns getestet zu werden. Ob nun in den temporeichen Fahrgeschäften, der größten Holzachterbahn der Welt, dem „Collossos" oder einfach nur in entspannter Runde bei den gemütlichen Fahrgeschäften oder bei den verschiedenen Shows, der Heidepark bot für jeden Geschmack das Richtige, so dass Groß und Klein gleichermaßen auf ihre Kosten kamen. Glücklicherweise waren nicht viele Besucher im Park, so dass wir an vielen Fahrgeschäften nur kurze Wartezeiten hatten. Die Stunden im Heidepark vergingen leider wieder viel zu schnell und so traten wir um 17 Uhr unsere Heimreise an.

Wir danken allen Betreuern/innen für die Begleitung der Teilnehmer, dem Reiseunternehmen Bus Kröger aus Neustadt-Glewe für die sichere Fahrt nach Soltau und zurück, sowie dem Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die finanzielle Unterstützung.

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Rückblick zur 11. Raseneisensteinradtour des Amtes

(21. 06. 2019)

Am Mehrzweckgebäude In Göhlen starteten am 02. Juni bei herrlichem Frühsommerwetter 24 interessierte RadlerInnen zur Tour. Am Modell des Rennofens gab Bürgermeister Seyer Erläuterungen zur frühgeschichtlichen Eisenverhüttung des Raseneisensteins (Klump). In Glaisin wurde die Radgruppe durch Hartmut Brun, den Vorsitzenden der Gillhoff-Gesellschaft e.V., in der Gillhoff-Stuv begrüßt. Er berichtete aus dem Leben der Schulmeister-Familie Gillhoff und insbesondere über Johannes Gillhoff, der mit seinem Werk „Jürnjakob Swehn – der Amerikafahrer" bekannt wurde. Gab es über die Jahre 1850-1900 doch allein aus Glaisin etwa 350 Auswanderer nach Amerika, die viele Jahre mittels Briefe zu ihrer Heimat verbunden blieben. Danach führte die Fahrt die Reisegruppe über Menkendorf nach Grebs, wo sie vom Bildhauer Klaus Freytag und dem Grebser Heimatverein empfangen wurde. Herr Freytag berichtete aus seinem künstlerischen Schaffen und präsentierte die in seiner Werkstatt gestalteten und auch auf dem Hof ausgestellten Statuen. Der Heimatverein mit Frau Tille gewährte uns einen Einblick in die große Scheune, in der diverse alte Landtechnik aufbewahrt wird und den für Ausstellungsgegenstände umgestalteten ehemaligen Stall, in dem sich u.a. eine alte Schusterwerkstatt befindet.

Weiter ging die Reise dann nach Malk-Göhren in die Gaststätte „Zur Mühle". Auf dem Weg dorthin begegneten uns ab Karenz bereits die in Malk-Göhren wegen dem Mallisser Radrennen von der B 191 umgeleiteteten Fahrzeuge. Das Team um Herrn Holter versorgte die Radfreunde zur Stärkung mit einem zünftigen Eintopf, kühlen Getränken, Kaffee und Eis. Herr Arndt vom Warlower Plattdeutschklub „Richard Giese" nutzte die Pause und gab Läuschen und Riemels zum Besten.

Ausgeruht führte die Tour dann über Eldena nach Güritz zu Familie Bühring, Margaretenhof 1, die „Wiege" von Carl Wiedow, alias „Jürnjakob Swehn". Wie vor gut 150 Jahren vorstellbar, versanken Abschnitte des Weges – und somit die Fahrräder - im trockenen Sand. Aber alle erreichten wohlbehalten den Hof von Dora und Astrid Bühring und nutzten gerne die bereitgestellten Sitzgelegenheiten. Astrid Bühring informierte zur Geschichte des Hofes (Bellevue) und rezitierte Passagen aus dem Gillhoff-Buch „Jürnjakob …". Zum Abschluss sangen alle Anwesenden das Mecklenburg-Lied. Weiter ging die Fahrt dann von Güritz über den Plattenweg durch den Hornwald in Richtung Hornkaten nach Göhlen. Hier erwartete uns Frau Seyer mit Kaffee und Kuchen. Mit einem gemeinsamen Gedankenaustausch über die Erlebnisse des Tages endete dann dieser erlebnisreiche Tag.

Ein herzliches Dankeschön allen Mitwirkenden

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Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019

(16. 01. 2019)

Gemäß § 14 des Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunal-wahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S 690), geändert durch Bekanntmachung vom 01. April 2011 (GVOBl. M-V S.233) fordere ich im Hinblick auf die am 26. Mai 2019 stattfindende Wahl der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen auf und gebe Folgendes bekannt:

 

1. Anzahl der zu wählenden Vertreter

Die Anzahl der Gemeindevertreter beträgt in den Gemeinden Bresegard bei Eldena, Göhlen, Leussow, Uelitz und Warlow jeweils 7,

für die Gemeinden Alt Krenzlin, Groß Laasch, Lübesse, Lüblow, Sülstorf und Wöbbelin jeweils 9,

und für die Gemeinde Rastow = 13.

 

In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden verringert sich die Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter jeweils um einen Vertreter, da der gewählte Bürgermeister mit seiner Ernennung kraft seines Amtes die Stellung eines Gemeindevertreters erhält und damit die Vertretung vervollständigt.

Die Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter beträgt in den Gemeinden:

Bresegard bei Eldena, Göhlen, Leussow, Uelitz und Warlow jeweils 6.

In den Gemeinden Alt Krenzlin, Groß Laasch, Lübesse, Lüblow, Sülstorf und Wöbbelin jeweils 8.

In der Gemeinde Rastow beträgt die Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter = 12.

 

2. Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Im Wahlgebiet der Gemeinden Alt Krenzlin, Bresegard bei Eldena, Göhlen, Groß Laasch, Leussow, Lübesse, Lüblow, Rastow, Sülstorf, Uelitz, Warlow, und Wöbbelin ist je Gemeinde ein Wahlbereich gebildet worden.

 

3. Wahlvorschlagsträger

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen eingereicht werden

 

4. Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag (§24 Abs. 4 LKWO M-V)

In den Gemeinden Bresegard bei Eldena, Göhlen, Leussow, Uelitz und Warlow dürfen höchstens 11 Bewerber auf jeden Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe benannt werden.

 

In den Gemeinden Alt Krenzlin, Groß Laasch, Lübesse, Lüblow, Sülstorf und Wöbbelin dürfen höchstens 13 Bewerber auf jeden Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe benannt werden.

In der Gemeinde Rastow dürfen höchstens 17 Bewerber auf jeden Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe benannt werden.

 

Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

Ein Einzelbewerber, eine Partei oder Wählergruppe darf nur je einen Wahlvorschlag für die Wahlen zur Gemeindevertretung einreichen.

Ein Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl darf nur einen Bewerber enthalten. Dieser darf auch gleichzeitig Bewerber für die Wahl der Gemeindevertretung sein.

Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat. Die Zustimmung ist unwiderruflich.

 

5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind entsprechend den Bestimmungen des LKWG M-V und der LKWO M-V einzureichen.

 

- Wahlvorschläge von Parteien müssen von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, Wahlvorschläge von Wählergruppen von dem oder den nach der Satzung Vertretungsberechtigten der Wählergruppe, Wahlvorschläge von Einzelbewerbern von dem Einzelbewerber persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

 

- Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen ist außerdem eine Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber nach dem Muster der Anlage 4.1.2 (Gemeindevertreter) bzw. Anlage 5.1.2 (Bürgermeister) zur LKWO M-V einschließlich der nach § 16 Abs. 5 LKWG M-V vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt beizufügen.

 

- Wahlvorschlägen von Parteien ist darüber hinaus beizufügen

* für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft,

* für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Versicherung an Eides statt, dass er parteilos ist.

 

- Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters sind weiterhin beizufügen

* eine Erklärung des Bewerbers, jederzeit für die freiheit- liche demokratische Grundordnung im Sinne des Grund- gesetzes und die Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern einzutreten

* eine Erklärung des Bewerbers über die Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder für das Amt für nationale Sicherheit

* eine Erklärung des Bewerbers über eventuelle Strafta- ten

* ein Führungszeugnis des Bewerbers

 

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese enthalten.

Die Verbindung von Wahlvorschlägen oder gemeinsame Wahlvorschläge sind nicht zulässig.

Jeder Wahlvorschlagsträger darf in jedem Wahlbereich jeweils einen Wahlvorschlag einreichen.

Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt. Sie werden in geheimer schriftlicher Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

 

Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt werden, wer die unwiderrufliche Zustimmung zur Benennung schriftlich erteilt hat.

Alle Personen, die sich auf dem Wahlvorschlag einer Partei bewerben, müssen Mitglieder dieser Partei oder parteilos sein.

Wahlvorschläge von Parteien müssen von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, Wahlvorschläge von Wählergruppen von dem oder den nach der Satzung Vertretungsberechtigten der Wählergruppe, Wahlvorschläge von Einzelbewerbern von dem Einzelbewerber persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

 

In jedem Wahlvorschlag sind zwei Vertrauenspersonen zu bezeichnen. Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber nimmt die Funktion der Vertrauensperson selbst wahr, eine weitere Vertrauensperson für die Einzelbewerber kann, muss aber nicht benannt werden.

Soweit mit den Wahlunterlagen Bescheinigungen der Wählbarkeit einzureichen sind, dürfen diese am Tag der Einreichung nicht älter als drei Monate sein.

 

6. Formblätter für Wahlvorschläge

Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen benötigten Vordrucke können beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden.

 

7. Wahlrecht und Wählbarkeit von Unionsbürgern

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nicht Deutsche sind (Unionsbürger), die bei Kommunalwahlen kandidieren wollen, müssen die für Deutsche geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und dürfen darüber hinaus nicht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Sie haben ihre Zustimmungserklärung (Formblatt 4.1.3 LKWO M-V) oder ihrem Wahlvorschlag als Einzelbewerber (Formblatt 4.2 LKWO M-V) eine Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat beizufügen (Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V).

 

Unionsbürger sind für Kommunalwahlen nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und werden in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 23 des Landesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen, wenn sie bis spätestens zum 03. Mai 2019 (23. Tag vor der Wahl) nachweisen, dass sie mindestens seit dem 19. April 2019 (am Wahltag seit mindestens 37 Tagen) im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben.

 

8. Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

Nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dürfen Bedienstete der Gemeinde oder des Amtes, dem die Gemeinde angehört, nicht Mitglied der Gemeindevertretung sein. Diese Regelung findet nur Anwendung für Angestellte und Beamte, nicht aber für Arbeiter, also körperlich arbeitende Mitarbeiter der Gemeinde oder des Amtes. Für die Angestellten und Beamten bedeutet dies zwar nicht, dass ihnen die Kandidatur für die Gemeindevertretung verwehrt wird, aber wenn sie gewählt werden, können sie ihr Mandat nur wahrnehmen, wenn sie zuvor ihr Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde oder bei dem Amt beenden.

 

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.06.2017, Az 10 C 2.16) führt nun zu einer veränderten Anwendung des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern. Die Regelung ist in Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung künftig in der Weise anzuwenden, dass Angestellte oder Beamte nur dann von einem Mandat in der Gemeindevertretung ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie administrative Tätigkeiten verrichten und dadurch einen Einfluss auf die Verwaltungsführung ausüben, der zu Interessenkollisionen führen kann. Für von der Gemeinde beschäftigte Erzieher, Ärzte oder Pförtner, soweit sie neben ihrer fachlichen Tätigkeit nicht auch administrative Aufgaben (Aufstellung von Dienstplänen, Abschluss von Arbeitsverträgen, Aufgaben im Rahmen der Wirtschafts-/Haushaltsführung oder Ähnliches) wahrnehmen, besteht danach keine Unvereinbarkeit mehr. Damit entfällt nach einer erfolgreichen Kandidatur die Notwendigkeit, sich zwischen der Ausübung des errungenen Mandats und der beruflichen Stellung entscheiden zu müssen.

 

9. Abgabeort und Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

Wahlvorschläge sind spätestens am 12. März 2019 (75. Tag vor der Wahl) bis spätestens 16:00 Uhr beim Gemeindewahlleiter unter folgender Anschrift einzureichen:

Amt Ludwigslust-Land, Der Gemeindewahlleiter, Wöbbeliner Str. 5, 19288 Ludwigslust.

 

Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist (12. März 2019) einzureichen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

 

Wolfgang Utecht, Gemeindewahlleiter

Sicherer Umgang mit Pyrotechnik

(13. 12. 2018)

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursache ist immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Folgendes ist beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten:

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen am 31. Dezember ab 0 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nicht erlaubt. Personen unter 12 Jahren dürfen auch keine Kleinstfeuerwerke (Kategorie 1) abbrennen. Die beiliegende oder aufgedruckte Gebrauchsanweisung ist unbedingt einzuhalten.

Gemäß § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (reetgedeckte Gebäude, Holzlager u. a.) verboten.

Weiterhin wird zum Jahreswechsel erneut vor dem Kauf von und dem Umgang mit Feuerwerkskörpern gewarnt, die im Nachbarland Polen erworben werden können, da die Herstellung dieser Erzeugnisse zum Teil weder überwacht noch kontrolliert wird. Die pyrotechnischen Gegenstände aus der Republik Polen genügen deshalb nicht den bei uns in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Sicherheitsbestimmungen und bereits ihre Einfuhr ist strafbar.

Hinweis: Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes oder die einschlägigen Rechtsverordnungen können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe oder mit Geldbuße geahndet werden.

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Das Goethe-Gymnasium Ludwigslust öffnet seine Türen

(13. 12. 2018)

Am Sonnabend, dem 19. Januar 2019, werden wir die Türen unserer Schule öffnen.

An diesem Tag werden Informationsveranstaltungen für die Schüler und Eltern durchgeführt, verschiedene Projekte präsentiert und die Fachräume geöffnet.

Insbesondere laden wir die Eltern mit ihren Kindern der Klassenstufe 6, die die Orientierungsstufe an der Regionalschule 2019 beenden werden und sich für den weiteren Bildungsweg ab Klasse 7 entscheiden müssen, zu 09:00 Uhr in das Goethe-Gymnasium Ludwigslust ein.

Nach einer Begrüßung in der Eingangshalle unserer Schule findet für die Eltern um 09:15 Uhr im Kreistagssaal des Landratsamtes eine Veranstaltung statt, auf der das Gymnasium als Schulform dargestellt wird.

Den Kindern wird während dieser Zeit von Lehrern und Neunklässlern, den zukünftigen Teamern für „unsere Neuen", die Schule gezeigt.

Außerdem erhalten sie vielerlei Informationen, insbesondere zur Wahl der zweiten Fremdsprache und zum naturwissen-schaftlichen Unterricht. Nach der Informationsveranstaltung haben natürlich auch die Eltern die Möglichkeit, sich in der Schule umzuschauen und mit den anwesenden Lehrern und Schülern ins Gespräch zu kommen.

Voraussichtlich findet eine weitere Informationsveranstaltung um 11.00 Uhr im Kreistagssaal des Landratsamtes für die Eltern der Schüler der jetzigen Klassenstufe 10 über die Qualifikationsphase (Klasse 11/12) sowie das Abiturverfahren statt.

Liebe Eltern und Schüler, wir heißen Sie herzlich willkommen in unserem Gymnasium.

Ausfahrt der Ehrenmitglieder und Ausbildung der Einsatzkräfte

(22. 11. 2018)

Die Ehrenmitglieder der Freiwilligen Feuerwehren unseres Amtes wurden am 06. Oktober von der Amtswehrführung zur alljährlichen Ausfahrt eingeladen. Dieser kamen insgesamt 84 Kameradinnen und Kameraden nach. Zunächst ging die Fahrt ins Schweriner Feuer-wehrmuseum, wobei wieder Erinnerungen an alte Zeiten aufkamen. Danach führte uns die Rückfahrt ins Gerätehaus der FF Lübesse. Hier empfing Bürgermeister Herr Engel die Ausflügler, und die Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung hatten bereits alles für die Kaffeetafel vorbereitet. Bei Sonnenschein und angenehmen sommerlichen Temperaturen konnte so ein gelungener Nachmittag ausklingen.

Die Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilungen der Feuerwehren unseres Amtes trafen sich am 20. Oktober in Wöbbelin auf dem Gelände der UFAT zum Amtsausbildungstag. Hier wurde zentral an mehreren Stationen die „Erste Hilfe" von Verletzten, technische Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall, die richtige Handhabung von Leitern und ein Fahrtraining mit dem Löschfahrzeug gelehrt und gefestigt. Dazu hatte die FF Wöbbelin einen abgemeldeten PKW zur Verfügung gestellt, damit der Verkehrsunfall möglichst real dargestellt werden konnte und die Versorgung mit Kaffee und einem Imbiss übernommen. Unterstützt wurde sie hier von der FF Kraak. Dafür auch noch einmal herzlichen Dank.

Als Ausbilder standen die Kameradin Anke Schulz, die Kameraden René Schmidt, Robert Boldt, Michael Kreyser, Waldemar Peschel, Oliver Kann (FF Eldena) und wie im letzten Jahr auch wieder der Fahrlehrer der UFAT zur Verfügung. Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Besonderer Dank gilt der UFAT Wöbbelin, die uns wieder ihr Gelände und die Ausbildungshalle zur Verfügung stellte.

Foto zu Meldung: Ausfahrt der Ehrenmitglieder und Ausbildung der Einsatzkräfte

Achtung! Ab 2019 erhalten Sie vom Amt Ludwigslust-Land Dauerbescheide!

(17. 10. 2018)
Alle Pflichtigen für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Gewerbesteuer erhalten ab der Jahreshauptveranlagung im Jahr 2019 Dauerbescheide/Mehrjahresbescheide.
Diese sind solange gültig, bis eine Änderung eintritt.
 
Folgende Abgaben und Steuern sind davon betroffen:
Grundsteuer A und B,
Hundesteuer,
Gewerbesteuer und
Beiträge zum Wasser- und Bodenverband

Alarm, Alarm – Es brennt! ... und keiner kommt?

(17. 10. 2018)

Mittlerweile haben zur Erarbeitung der Brandschutzbedarfsplanung in den Gemeinden des Amtsbereiches die ersten Beratungen stattgefunden. Das durch das Amt Ludwigslust-Land beauftragte Büro des Herrn Werner, Vertreter der amtsangehörigen Gemeinden, des Amtes und natürlich der Freiwilligen Feuerwehren haben vor Ort den jeweiligen Sachstand erörtert.

In den ersten Beratungen zeigte sich bereits verschiedentlich Handlungsbedarf, ob personell, technisch oder organisatorisch. Es ist allgemein bekannt, dass über die Arbeitswoche gesehen mancherorts die Einsatzbereitschaft zwischen 06:00 und 19:00 Uhr nur eingeschränkt abgesichert werden kann. In der Regel ist dies dem Umstand geschuldet, dass viele Kameraden und Kameradinnen ihren Beruf nicht am Wohnort ausüben und selbst, wenn, dann hat man auch auswärts Termine wahrzunehmen. Hinzu kommt, dass auch die ärztliche Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten sowie die Kita oder Schule nicht am dörflichen Wohnort zu finden sind. Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern sinnvollerweise angestrebten Ziele der Einsatz- bzw. Rettungszeiten sind in der Fläche kaum einzuhalten. Dies gilt z. B. auch unter dem Gesichtspunkt der auf vielen Dörfern üblichen und aus DDR-Zeit stammenden dreigeschossigen Wohnblöcke. Die (Steck-) Leitern der örtlichen Freiwilligen Feuerwehren erreichen das oberste Geschoss nicht.

Im Rahmen der Rettungs- bzw. Löscheinsätze wird daher der Einsatz von Drehleiterfahrzeugen notwendig, die sich z. B. in Ludwigslust, Hagenow und Schwerin befinden. Allein die Fahrzeit übersteigt i. d. R. die Chance, bei Eintreffen am Einsatzort noch Leben im obersten Geschoss retten zu können. Bundes- und Landesgesetzgebung haben im Rahmen des Baugesetzbuch bzw. der Landesbauordnung bisher keine Regelungen zu Alt-Wohngebäuden bzw. Bestandswohngebäuden getroffen, dass (abgesehen der Installation von Rauchmeldern) z. B. Rettungsleitern oder Sprinkleranlagen nachzurüsten sind. Im Gegensatz dazu hat man sich in den letzten 25 Jahren recht intensiv mit Energieeinsparung und Wärmeschutz befasst und dies in die Bauregularien einfließen lassen.

Für eine Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung zum Thema Brandschutz sorgten in unserem Landkreis in den zurückliegenden Wochen und Monaten insbesondere die Großschadensereignisse (Waldbrände) bei Groß Laasch und Lübtheen. Mehrere hundert, insbesondere ehrenamtliche Einsatzkräfte, waren vor Ort, um die Schäden einzugrenzen, Menschen und Eigentum zu schützen und die Feuer zu löschen. Allen gebührt Dank und Anerkennung für den persönlichen Einsatz!

Der Katastrophenfall wurde durch den Landkreis beim Einsatz Groß Laasch nicht ausgerufen, da man die Situation im Griff hatte. Aber insbesondere die eingesetzten Löschpanzer und der Hubschrauber kosten … Die Gemeinde Groß Laasch hat dem Landkreis eine Vollmacht zur Regulierung der Kosten erteilt, denn das Landesbrandschutzgesetz sieht derzeit die Kommunen zur Kostentragung in der Pflicht. Der Landkreis und das Innenministerium haben eine Kostenbeteiligung bisher lediglich über die Medien zugesichert.

Unabhängig davon wird die derzeitige Regelung im Landesbrandschutzgesetz zur Kostentragung bei derartigen Brandereignissen als kommunalunfreundlich gesehen. Denn die Kommune kann z. B. die Landes- oder Bundesforst nicht beauflagen, in deren Waldbereichen Brandschutzvorsorge, beispielsweise in Form von Löschbrunnen, zu treffen.

Es erscheint auch überlegenswert, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern zentral selbst Löschpanzer vorhält und die Bundesrepublik Löschflugzeuge.

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Hilfe, was soll ich bloß werden?

(16. 10. 2018)

24. Berufsstartertag unterstützt bei Entscheidung

 

Wer im kommenden Jahr die Schule beendet, hat mehr Möglichkeiten als je zuvor, denn viele regionale Ausbildungsbetriebe suchen Nachwuchs. Gleichzeitig wachsen jedoch in fast allen Berufen die Anforderungen an junge Menschen und es gibt viele offene Fragen.

Orientierung verspricht der Berufsstartertag am 3. November in Ludwigslust: An diesem Samstag präsentieren von 9 bis 12 Uhr in der Sporthalle des Goethe-Gymnasiums in Ludwigslust mehr als 70 regionale und überregionale Partner und Ausbildungsbetriebe ihre Ideen, Zukunftspläne und Karrieremöglichkeiten für junge Menschen. Gemeinsam mit VR-Bank eG und Goethe-Gymnasium organisiert die AOK Nordost diese Veranstaltung nun bereits zum 24. Mal.

Vorgestellt werden Berufe von „A“ – wie Altenpfleger bis „Z“ – wie Zerspanungsmechaniker, prinzipiell für jedes Interessengebiet werden bei dieser Veranstaltung Berufsbilder angeboten. Außerdem auch duale Studiengänge und Möglichkeiten für Praktika und Bundesfreiwilligendienst. Neben regionalen Firmen und Vertretern des Handwerks sind an diesem Tag auch verschiedene Hochschulen und Universitäten zu Gast.

Der Berufsstartertag bietet jungen Menschen die Chance direkt mit den Ausbildungsfirmen in Kontakt zu treten, Fragen zu stellen und sich über die Vielfältigkeit der verschiedenen Berufsbilder zu informieren. Oft betreuen Azubis der jeweiligen Firmen die Stände, so dass die Informationen wirklich Insidertipps aus allererster Hand sind.

Weitere Informationen unter www.aok.de/nordost/karriere

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Offene Gärten in MV: Bis Ende November für 2019 anmelden

(16. 10. 2018)

Aktion findet am 1. und 2. Juni 2019 statt

Gartenbesitzer aufgepasst: Noch bis Ende November läuft die Anmeldefrist für eine Teilnahme an der Aktion „Offene Gärten in MV“. Die Aktion findet im kommenden Jahr entgegen der Tradition bereits am ersten Juniwochenende – am 1. und 2. Juni 2019 – statt. Grund für die Verschiebung: Auf das zweite Juniwochenende fällt Pfingsten mit zahlreichen Angeboten rund um „Kunst offen“.

Gärtner, die Besucher in ihre grünen Refugien einladen wollen, können sich über die Homepage  www.offene-gärten-in-mv.de anmelden. Dort ist ein Formular hinterlegt, das unterschrieben bis zum 30. November 2018 beim organisierenden Verein „Offene Gärten in MV“ eingegangen sein muss.

Um an der Aktion teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer bereit sein, einen Beitrag von 35 Euro bei privaten Gartenanlagen zu zahlen.  60 Euro sind es bei Vereinsanlagen und 120 Euro bei Gärten, die gewerblich genutzt werden und zum Beispiel zu Hotels, Gartenbaubetrieben und Hofläden gehören. Mit dem Geld wird unter anderem eine Broschüre finanziert, die Informationen zu allen beteiligten Gärten enthält.

 In diesem Jahr öffneten in ganz Mecklenburg-Vorpommern 145 Gärten, 18 waren zum ersten Mal bei der Aktion dabei.

Termin: 1./2. Juni 2019, Offene Gärten in MV

Foto zur honorarfreien Verwendung:
Das Gartenglück mit anderen teilen: Im kommenden Jahr öffnen Gärten in MV am 1. und 2. Juni. Foto: Michael Dering

Kontakt:

offene-gaerten-in-mv@gmx.de
www.offene-gaerten-in-mv.de
www.Facebook.com/offenegaerteninmv/

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Den Bus per Telefon bestellen

(19. 07. 2018)

Das können wir jetzt auch in unseren Gemeinden nutzen!

Wer einen Bus benötigt, kann ihn mindestens zwei Stunden vor der gewünschten Abfahrtzeit per Telefon bestellen. Von der ausgewählten Haltestelle fährt der Rufbus dann zu den zentralen Bus- oder Bahnknotenpunkten. Einen Euro mehr als für einen normalen Fahrschein müssen die Fahrgäste für den Service bezahlen.

So nutze ich den Rufbus:

Bestellen Sie Ihren Rufbus telefonisch in der Rufbus- Zentrale unter 03883 6161 61. Die Bestellung kann innerhalb der Öffnungszeiten der Rufbus-Zentrale erfolgen: Montag bis Sonnabend von 06:00 bis 18:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. findet keine Annahme von Bestellungen statt. Die Voranmeldezeit beträgt mindestens zwei Stunden. Kann diese Voranmeldezeit innerhalb der Öffnungszeiten der Rufbus-Zentrale nicht eingehalten werden, ist der Rufbus an einem Vortag zu bestellen.

Für welche Verbindungen kann ich den Rufbus benutzen?

Für jede Rufbuszone gibt es einen Fahrplan. Die Nummer der Rufbuszone finden Sie im Netzplan. Die Abfahrt erfolgt an den im Fahrplan angegebenen Haltestellen und grundsätzlich zu der angegebenen Richtzeit. Die genaue Abfahrtszeit erfahren Sie bei der Bestellung vom Disponenten der Rufbus-Zentrale. In dem im Fahrplan angegebenen Zielort kann die Beförderung, abweichend vom Fahrplan, auf öffentlichen Straßen bis zum gewünschten Fahrtziel innerhalb des Zielortes erfolgen, soweit dies die verkehr-lichen Verhältnisse zulassen.

Ist der Rufbus genauso pünktlich wie ein Linienbus?

Bitte seien Sie sicherheitshalber 5 Minuten vor der vereinbarten Zeit an der vereinbarten Haltestelle und haben Sie Verständnis, wenn der Rufbus einige Minuten auf sich warten lässt. Unter Umständen wird Sie der Disponent der Rufbus-Zentrale zurückrufen und Ihnen so rechtzeitig vor Fahrtantritt Veränderungen der Abfahrtszeit mitteilen, dass Sie sich darauf einstellen können.

Was ist bei der Bestellung anzugeben?

Bei der Bestellung anzugeben sind folgende Daten: Name des Bestellers, Rufnummer des Bestellers, unter der ggf. Rücksprache gehalten werden kann, Anzahl der Personen, die befördert werden sollen, gewünschte Fahrtstrecke, ggf. Angaben über die gewünschte Mitnahme von Tieren und sperrigen Gegenständen.

Werden Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder befördert? 

Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder werden grundsätzlich im Rufbus befördert, wenn die Mitnahme bei der Bestellung angeben wird und Fahrzeugkapazität und technische Ausstattung dies zulassen.

Worauf muss ich noch achten?

An Schultagen finden einzelne Rufbusfahrten nicht statt. Nutzen Sie stattdessen – wie die Fahrschüler – den Linienverkehr der VLP. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Beförderung im Rufbus, wenn in zeitlich zumutbarem Abstand (bis zu 30 Minuten) zur Abfahrtszeit des Rufbusses eine alternative Linienfahrt angeboten werden kann. Haben Sie Fragen, rufen Sie den Disponenten der Rufbus-Zentrale unter 03883 616161 an.

Übrigens: Wenn Sie sich einmal nicht sicher sind, wie Sie am schnellsten an Ihr Ziel kommen, fragen Sie die freundlichen Mitarbeiter der Rufbus-Zentrale der VLP. Sie erreichen sie telefonisch unter 03883 6161 61.

Was kostet die Fahrt im Rufbus?

Es findet der geltende Tarif der VLP Anwendung. Das heißt, der Fahrausweis kostet so viel wie im Linienbus zuzüglich eines Komfortzuschlags in Form eines Serviceentgeltes von 1,00 € pro Fahrt/Fahrgast und je Rufbuszone. Es können Einzelfahrausweise, Mehrfahrtenausweise, Zeitfahrausweise und Gruppenfahrausweise erworben werden.

Das Serviceentgelt wird unmittelbar zum Fahrtantritt der jeweiligen Fahrt erhoben.

Muss ich einen neuen Fahrausweis kaufen, wenn ich am Umstiegspunkt in einen Linienbus umsteigen und von dort weiterfahren möchte?

Nein, es kann im Rufbus bereits ein Fahrausweis erworben werden, der für die gesamte Strecke gilt. Für den Fall, dass im Rufbus ein Ersatzausweis ausgestellt wurde, kann dieser im Linienbus in einen regulären Fahrschein umgetauscht werden.

Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis, Fahrgäste als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke und Fahrgäste gemäß gültiger Mitnahmeregelung zahlen pro Fahrt nur einen Komfortzuschlag in Form eines Serviceentgeltes von 1,00 €.

Im Übrigen findet der geltende Tarif der VLP Anwendung.

Haben Sie noch weitere Fragen, können Sie gern die Rufbus-Zentrale unter 03883 6161 14 anrufen.

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Neue Mitarbeiterinnen im Amt

(19. 07. 2018)

Seit Juni 2018 verstärkt Patricia Behrens das Team des Bauamtes als Sachbearbeiterin für Hoch- und Tiefbau. Die ausgebildete Verwaltungsfachangestellte aus Sülstorf sammelte erste Berufserfahrungen in einer kleinen Stadtverwaltung.

Frau Behrens ist für Sie im Amt Ludwigslust-Land unter der Telefonnummer 03874-4269 35 erreichbar.

Seit Juli 2018 unterstützt Jana Jungfer aus Hohewisch die Steuerabteilung des Amtes Ludwigslust-Land als Schwangerschaftsvertretung für Frau Olenik. Die ausgebildete Verwaltungsfachangestellte sammelte erste Erfahrungen in einer vergleichbaren Amtsverwaltung. Eingearbeitet wird sie von Frau Neumann, welche uns zum 01. Oktober 2018 leider wieder verlässt.

Frau Jungfer ist für Sie im Amt Ludwigslust-Land unter der Telefonnummer 03874-426945 erreichbar.

Für den neuen Berufsabschnitt wünschen wir den Kolleginnen viel Erfolg und Schaffenskraft.

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Bargeldlos auch in der Kasse bezahlen

(19. 07. 2018)

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger des Amtes Lud-wigslust-Land ihre finanziellen Angelegenheiten, die Gemeinden des Amtsbereiches betreffend, auch in der Amtskasse mit EC-Karte bezahlen.

Nachdem das Einwohnermeldeamt bereits vor einigen Jahren diesen Service einführte, wurde jetzt auch die Amtskasse mit einem EC-Karten-Lesegerät ausgestattet.

Angelegenheiten im Standes-, Melde-, Gewerbe- oder Steueramt, z.B. Grundsteuer , Hundesteuer sowie viele andere Angelegenheiten, können künftig noch bürgerfreundlicher geregelt werden.

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Zeltlager der Jugendfeuerwehren des Amtes

(19. 07. 2018)

Am 11.07.2018 fuhren 158 junge Feuerwehrleute und ihre Betreuerinnen und Betreuer ins Zeltlager nach Schwartow. Gleich bei der Anreise wurde, wie immer, erst mal das ört-liche Krankenhaus getestet. Der Doktor hatte in kürzester Zeit gute Arbeit geleistet, sodass alle wieder wohlauf waren. Nachdem alle Zelte aufgebaut waren, erstürmten die Kinder das angrenzende Freibad.

Nach der Eröffnung am Donnerstag wurde der Tag zur Erholung genutzt, um sich auf die Nachtwanderung am Freitag vorzubereiten. Dort mussten auf einem fünf Kilometer langen Rundweg verschiedene Aufgaben erfüllt werden.

Am Samstag gab es einen Arschbombenwettbewerb und viele Kinder legten eine Schwimmstufe ab. Danach wurde natürlich auch noch Fußball-WM geschaut. Zum Abschluss gab es bei einsetzender Dunkelheit noch einen kleinen Kinoabend. Am Sonntag traten dann alle schon wieder die Heimreise an.

Vielen Dank an alle, die zum Gelingen des Zeltlagers beigetragen haben. Nun freuen wir uns schon auf das Zeltlager im nächsten Jahr.

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Die Region Ludwigslust per App neu entdecken

(16. 05. 2018)

Haben wir uns früher mit Landkarte und Infobroschüre bewaffnet, um Städte und Regionen zu erkunden, so eröffnen uns die digitalen Medien heute ganz neue Möglichkeiten. Mit einer App „erfahren" Sie die Region auf eine neue, beeindruckende Weise.

Ob zu Fuß oder mit dem Rad - die „EntdeckerROUTEN-App" bietet beide Möglichkeiten. Ihr Smartphone wird zu einem GPS-gestützten Navigations- und Informationssystem, das Sie auf acht Routen durch die reizvolle Landschaft, zauberhafte kleine historische Städte und idyllische Dörfer in der Region Ludwigslust führt.

Die Städte Ludwigslust, Grabow und Neustadt-Glewe, die sich als Städteverbund mit der „Dreiecksgeschichte" zusammengeschlossen haben, setzten dieses Projekt gemeinsam mit dem Amt Ludwigslust-Land um.

Die App lebt vor allem durch eine einheitliche Darstellung der Erlebnistouren, welche mit Audioeinheiten zu den beschriebenen Sehenswürdigkeiten gekoppelt ist.

Ergänzt wird die App u.a. durch Faltblätter zu jeder Tour. So hat der Tourist die Möglichkeit, sich unabhängig von Stadtführungen, zeitlich flexibel und eigenständig auf Entdeckungsreise zu begeben. Die interessantesten Sehenswürdigkeiten und Orte, an denen es sich zu verweilen lohnt, sind in der App aufgeführt. Die App lebt von wunderschönen Fotografien und kurzen sowie informativen und professionell aufgesprochenen Texten.

Ein Klick – und Sie können ganz entspannt dem virtuellen Stadtführer zuhören. Durch die GPS-gestützte Navigation weiß die App immer, wo sich die Nutzer gerade aufhalten und stellt so die entsprechenden Informationen zu dem Punkt bereit.

Für die Stadt Ludwigslust hält die App zusätzlich eine spe-zielle KinderTour mit dem Jungen „Johann" bereit.

Acht verschiedene Routen stehen zu Auswahl. Wählen Sie Ihren Favoriten und machen Sie sich auf den Weg:

- Ludwigsluster Stadttour mit einer ExtraKinderTour

- Ludwigsluster Parktour mit einer ExtraKinderTour

- Grabower Handwerkertour

- Grabower Landpartie

- Neustadt-Glewe Altstadtgeflüster

- Lewitzrunde

- RaseneisensteinStädte-Tour

- RaseneisensteinDörfer- Tour

Die „EntdeckerROUTEN" sind für die Nutzer kostenfrei.

Mit dem Vorhaben wollen die Partner ihre Region nachhaltig und vor allem einheitlich vermarkten. Dazu haben sie sich den Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin und den Landkreis Ludwigslust-Parchim ins Boot geholt.

Das Projekt ist Teil des Leitprojektes „Erlebnistouren" der Lokalen Aktionsgruppe LEADER „SüdWestMecklen-burg" und wurde so im Rahmen der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung 2014-2020 aus dem Budget der Aktionsgruppe mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds finanziert und mit Mitteln des Landkreises Ludwigslust-Parchim, der Städte Grabow, Ludwigslust und Neustadt-Glewe sowie des Amtes Ludwigslust-Land kofinanziert.

Zusätzlich werden sie ihre Erfahrungen an das Amt Dömitz-Malliß weiter geben. Das Amt hat mit seinen Partnern, den Städten Lübtheen und Hagenow sowie dem Amt Hagenow-Land in der vergangenen Woche das Startsignal für weitere 8 Erlebnistouren in der Griesen Gegend gegeben. Bleiben Sie auch hier gespannt.

Der schnelle Weg zur kostenlosen App: www. entdeckerrouten.org/app-stores/

 

 

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Was hat es mit dem Hasen auf dem Gemeindewappen von Lübesse auf sich?

(03. 04. 2018)

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/Nordmagazin,sendung756922.html

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Grabmalprüfungen im April

(14. 03. 2018)

Lose Grabmale führen immer wieder zu Unfällen, sogar mit Todesfolge.

Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist für alle Friedhöfe in Deutschland der gesetzliche Versicherungsträger. Sie schreibt den Friedhofsverwaltungen vor, die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu prüfen.

Nach der Vorschrift soll das Grabmal einem an der Oberkante anliegenden Druck von 500 N (entspricht 50 kg) standhalten.

Bei Nichterfüllung dieser Kriterien ist der Friedhofsverwalter verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, um eine Gefährdung von Personen auszuschließen.

Das heißt in fast allen Fällen: Umlegen der Grabsteine.

Grabsteine, die nicht umgelegt werden können, müssen so gesichert werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgehen kann.

In diesem Jahr finden die Grabmalprüfungen an folgenden Tagen statt:

11. April 2017

1. Warlow

2. Göhlen

3. Bresegard bei Eldena

4. Leussow

5. Loosen

6. Klein Krams

7. Alt Krenzlin

8. Neu Krenzlin

 

18. April 2017

1. Sülstorf

2. Rastow

3. Fahrbinde

4. Dreenkrögen

5. Neu Lüblow

6. Groß Laasch

Die Grabmalprüfung beginnt jeweils um 7.15 Uhr in Warlow bzw. Sülstorf und setzt sich in der vorstehenden Reihenfolge fort.

Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Grabnutzungsberechtigten die Möglichkeit, die Grabmäler auf Standfestigkeit zu prüfen und gegebenenfalls von einem Steinmetzbetrieb befestigen zu lassen.

Winterferienlager im Erzgebirge

(14. 03. 2018)

In der zweiten Winterferienwoche, vom 12.02.-16.02., fuhren 31 Kinder und ihre vier Betreuer zum Winterurlaub in das Jugendgästehaus „Am Adlerfelsen" nach Eibenstock. Nachdem wir nach mehrstündiger Zugfahrt im Erzgebirge angekommen waren, konnten wir unser Ferienobjekt beziehen und anschließend unsere Skiausrüstung für die kommenden Tage anprobieren. In den folgenden drei Tagen stand bei winterlichen Idealbedingungen Ski- und Snowboard fahren auf dem Programm.

Alle die zwischenzeitlich ein wenig Abwechslung suchten, konnten sich auf der Allwetterbobbahn vergnügen, auf der es rasend ins Tal ging. Am Freitagvormittag hieß es wieder Abschied nehmen vom Erzgebirge. Glücklich, aber auch sehr k. o., mit einer Menge an neuen Eindrücken kamen wir am Abend wieder in Ludwigslust an.

Ein herzliches Dankeschön geht an alle fleißigen Betreuerinnen und Betreuer, die zum Gelingen der Ferienaktionen beitrugen und dem Reiseunternehmen Bus Kröger aus Neustadt/Glewe für den sicheren Transport der Teilnehmer.

Ein besonderer Dank geht an den Landkreis Ludwigslust-Parchim und an die Europäischen Union, die es durch finanzielle Unterstützung möglich machten, die Teilnehmerbeiträge günstig zu halten.

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Ein fast ausgefallener Winter

(14. 03. 2018)

Fast konnte man in der ersten Februarhälfte schon den Frühling spüren. Erste Schneeglöckchen und Krokusse boten Farbtupfer zwischen trockenem Laub und auf grauen Rasenflächen, die nur noch ansatzweise das Grün des vergangenen Sommers erahnen ließen. Es schien so, als würde der Winter in diesem Jahr ausfallen und es gäbe einen besonders langen, aber direkten Übergang vom Spätherbst zum Vorfrühling. Doch in der zweiten Februarhälfte zeigte uns Väterchen Frost, dass er auch bei uns noch Winter kann und schickte uns polare Luft aus den Weiten Russlands.

Sicher geht es den meisten ähnlich, die wie ich zur Generation 50+ gehören, dass sie aus Kindertagen ganz andere Winter in Erinnerung haben. Da war es üblich, Ferientage mit dem Schlitten oder auf Skiern zu verbringen. Heutige Kinder haben höchstens noch einen Schlitten, den sie aber nur selten nutzen können. Und manche ziehen auch den PC in der warmen Stube vor. Aber das ist schon wieder ein anderes Ding. Und Kindern auf Skiern begegnet man heute wohl gar nicht mehr, es sei denn, man ist zum Winterurlaub in den Bergen. Angesichts dessen, dass es bei uns in den meisten Wintern kaum noch Tage gibt, an denen Skier überhaupt genutzt werden könnten, wäre eine nicht ganz billige Skiausrüstung hierzulande tatsächlich eine Fehlinvestition.

Sind dies Anzeichen der Klimaerwärmung? Um den offensichtlichen Eindruck mit Fakten zu belegen, werden nachfolgend Daten des Deutschen Wetterdienstes stellvertretend von der Wetterwarte Schwerin herangezogen. Um eine seriöse Aussage über die letzten Jahrzehnte zu ermöglichen, werden nachfolgend die Durchschnittswerte der Jahre von 1961 bis 1990 mit denen von 1981 bis 2010 verglichen. Beide Perioden umfassen jeweils 30 Jahre, wobei die zehn Jahre von 1981 bis 1990 zu beiden Zeitabschnitten gehören. Insgesamt geht es also um Tendenzen im Zeitraum eines halben Jahrhunderts.

Welche Erkenntnisse lassen sich nun aus dem Vergleich ableiten? Die Jahresdurch-schnittstemperatur hat sich von der früheren zur jüngeren Periode um 0,6 Grad auf nunmehr 9,0°C erhöht. In vier Monaten stieg das Monatsmittel sogar um ein Grad oder mehr. In keinem Monat sank das Mittel unter den früheren Wert.

Die Zahl der Frosttage, also Tage mit einem Temperaturminimum unter 0°C, sind von 79 auf 71 gesunken. Hingegen ist die Zahl der Sommertage, also Tage mit einer Höchsttemperatur über 25°C, von 22 auf 27 angestiegen.

Beim Niederschlag gibt es über das Jahr verteilt ein Plus von 20 mm. Anders als bei der Temperatur gibt es hier aber mehrere Monate mit geringeren Werten als früher.

Weitere Einzelheiten lassen sich aus dem beigefügten Klimadiagramm ablesen.

Die ersten drei Fakten bestätigen, dass die Erderwärmung auch bei uns stattfindet. Die Veränderungen bei den Niederschlägen haben gerade für die Landwirtschaft Auswirkungen. Wenn heute die trockenste Zeit des Jahres mit dem Beginn der Wachstumsperiode zusammenfällt, dann können negative Folgen für die Ernte entstehen. Hieraus ergibt sich die Aufgabe, Möglichkeiten für die Anpassung an die veränderten klimatischen Bedingungen zu erarbeiten. Hauptziel muss sein, den von Menschen gemachten Ursachen des Temperaturanstiegs entgegen zu wirken. Da sollte jeder seinen Beitrag leisten.

Foto zu Meldung: Ein fast ausgefallener Winter

Kitateams im Fachaustausch

(14. 03. 2018)

Am 03.03.2018 veranstalteten wir eine Rundtour der vier kommunalen Kindertagesstätten des Amtes Ludwigslust-Land. Hierzu gehören die Einrichtungen in Alt-Krenzlin, Lübesse, Warlow und Rastow.

Insgesamt 38 ErzieherInnen beteiligten sich mit großem Interesse an der Veranstaltung. Der Start fiel in der Kita „Sonnenschein" Lübesse, wo die Räumlichkeiten begutachtet wurden und die Leiterin Angela Au über die konzeptionelle Arbeit und Entwicklung der Einrichtung sprach.

Anschließend machten wir uns gemeinsam auf den Weg nach Rastow, wo wir als erstes im Hort Rast machten. Die Hortleiterin Eileen Stawitzke berichtete über die aktuelle Projektarbeit in ihrer Institution und erzählte von einer langen Warteliste und der damit verbundenen Kapazitätsknappheit ab dem kommenden Sommer. Der letzte Anfahrtspunkt war dann die Kita „Lütte Swölken" Rastow. Hier schauten sich die Besucher als erstes die Außenanlage mit dem großflächigen Naturspielplatz an. Bei der Besichtigung im Haus kamen die KollegInnen ins Gespräch. So konnten neue Ideen ausgetauscht und sich gegenseitig neue Impulse für die Projekt- und Portfolioarbeit gegeben werden.

Ein Tag, der für alle Beteiligten erfrischend und gewinnbringend war. Daher war es für alle klar: In zwei Jahren wollen wir uns wiedersehen! Dann erkunden wir die andere Region in unserem Amtsbereich und es geht in die Richtung Alt-Krenzlin und Warlow. Wir sind bereits jetzt schon voller Vorfreude.

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Feuerwehrmesse im Amt

(15. 02. 2018)

Am 27. Januar begrüßte Amtsvorsteher Klaus-Otto Meyer Bürgermeister und zahlreiche VertreterInnen der amtsangehörigen Freiwilligen Feuerwehren.

An Ort und Stelle konnten sich die Anwesenden einen Überblick über Feuerwehrausrüstungen - bei in der Region ansässigen Anbietern - verschaffen. Die präsentierte Dienst- und Schutzbekleidung konnte in Augenschein genommen und die Qualität geprüft werden.

Mit der Messe wurde der erste Schritt getan, die Beschaffung von Feuerwehrausrüstung neu auszurichten und zu vereinfachen. Laut Statistik vom 31.12.2016 sind im Amtsbereich 912 Personen ehrenamtlich bei den Freiwilligen Feuerwehren tätig gewesen, davon 541 Aktive / Reserve, und 94 Frauen. Weiterhin werden genannt: 183 Ehrenmitglieder; 109 Mitglieder der Jugend-FF und 79 Kinder in den Florian-Gruppen.

So haben die amtsangehörigen Gemeinden von 2015 bis 2017 allein für Dienst- und Schutzbekleidung für die 18 Feuerwehren rd. 68.500 EURO aufgewandt, durchschnittlich also rd. 22.800 EURO pro Jahr bzw. 1.300 EURO pro Feuerwehr und Jahr.

Die Beschaffung muss kommunalen und haushaltsrecht-lichen Vorschriften genügen. Daraus ergibt sich, dass die jeweilige Gemeinde sich mittels Angeboten einen Überblick verschafft und anschließend nach Abwägung von Qualität und Preis eine Entscheidung trifft.

Die Gemeinden lösen künftig die Bestellungen selber aus und nehmen auch vor Ort die bestellten Gegenstände / Ausrüstung entgegen. Zur gemeindeinternen Abstimmung gehört, dass die Orts-/Gemeindewehrführer ihren Bedarf für das Folgejahr rechtzeitig mit dem Bürgermeister abstimmen und preislich untersetzen. Das Zahlenwerk wird dann im Amt in den Haushaltsentwurf eingearbeitet und nach Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erhalten die Wehrführer einen Auszug.

Seitens der Bürgermeister werden vor Ort Bestell- und Empfangsvollmachten erteilt. Für die vor Ort ausgelösten Bestellungen sind die in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde genannten Wertobergrenzen und die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel zu beachten. Die Rechnungslegung erfolgt weiterhin über die Adresse der Amtsverwaltung.

Dank an unseren Schiedsmann Hans-Hubertus Koritzki

(17. 01. 2018)

Mehr als 15 Jahre bekleidete Hans-Hubertus Koritzki das Ehrenamt des Schiedsmanns. Zunächst ab dem Jahre 2000 für die Gemeinden des damaligen Amtsbereiches Rastow und nach der Ämterfusion, dann ab 2007 für alle Gemeinden des Amtsbereiches.

Mit Ablauf des Jahres 2017 endete nun seine ehrenamtliche Tätigkeit, die er stets umsichtig und verantwortungsvoll ausübte.

In den Anfragen und Schlichtungsterminen ging es oftmals um Nachbarschaftsstreitigkeiten wie die Pflege von Büschen und Hecken, krähende Hähne oder auch Geruchsbelästigungen.

Auf Antrag des Amtes Ludwigslust-Land genehmigte das Justizministerium M-V im Jahre 2015 auf Grundlage des Standarderprobungsgesetzes, dass sich die Schiedspersonen des Amtes Ludwigslust-Land und der Stadt Ludwigslust gegenseitig vertreten dürfen. Dieses gilt zunächst für vier Jahre. Es wird in Abstimmung mit der Stadt Ludwigslust eine Verlängerung dieser Regelung zu prüfen und gegebenenfalls zu beantragen sein.

Obwohl Herr Koritzki im Jahre 2017 seinen Wohnsitz von Uelitz nach Schwerin verlegte, stand er Rat- und Hilfesuchenden aus dem Amtsbereich jederzeit zur Verfügung und führte regelmäßig seine Sprechstunden in den Räumen des Amtes in Ludwigslust durch.

Herr Koritzki war auf Bundesebene des BDS - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - langjährig als Stv. IT-Beauftragter tätig. Diese Aufgabe endete ebenfalls mit Ablauf des Jahres 2017.

Als außerordentliches Mitglied der Bezirksvereinigung bleibt er erfreulicherweise der Landesvereinigung Mecklenburg-Vorpommern und somit dem BDS insgesamt, erhalten. Denn auch auf Landesebene engagierte sich Herr Koritzki als Schatzmeister und IT-Beauftragter.

Ein herzliches Dankeschön an Hans-Hubertus Koritzki für das langjährige Engagement als Schiedsmann, verbunden mit Glückwünschen zu seinem 77. Geburtstag (den er im Januar 2018 begeht) und besten Wünschen für die Zukunft!

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Jahresabschluss der Feuerwehren im Amtsbereich

(17. 01. 2018)

Am 08.12.2017 trafen sich die Gemeinde- und Ortswehrführer sowie Jugendwarte der amtsangehörigen Freiwilligen Feuerwehren zum alljährlichen Jahresabschluss im Gerätehaus der FF Sülstorf. Neben diesen hatte die Amtswehrführung auch Gäste eingeladen. Der Einladung folgten der Amtsvorsteher, Herr Meyer, der dritte stellvertretende Kreiswehrführer, Kamerad Geier, der Amtswehrführer aus Neustadt-Glewe, Kamerad Sturm und unsere ehemaligen Amtswehrführer bzw. Stellvertreter Horst Stelzner, Waldemar Peschel und Dieter Küßner.

Traditionell wird auf dieser letzten Zusammenkunft aller Feuerwehren aus unserem Amtsbereich das zurückliegende Jahr ausgewertet. Nach den Jahresberichten der Amtswehrführung konnte diese für ihre Arbeit im Jahr 2017 entlastet werden.

Der Amtsvorsteher dankte allen Kameradinnen und Kameraden für die geleisteten Stunden bei Einsätzen und im Ausbildungsdienst. Auch der Amtswehrführer a. D., Horst Stelzner, hatte nur lobende Worte an die jetzige Amtswehrführung zu richten. Die Grüße des Kreisfeuerwehrverbandes übermittelte der Kamerad Geier. Er hatte dabei kritische Worte für die zukünftige Einsatzleitung bei Großschadenslagen in Zusammenarbeit mit der Leitstelle, wie beim Sturm am 05.10.2017, angebracht.

Im Jahr 2017 haben unsere Feuerwehren insgesamt 137 Hilfeleistungseinsätze und 36 Brandeinsätze abgearbeitet. Der schwerwiegendste Einsatz war der Brand im Februar in Groß Laasch, bei dem leider zwei Menschen ihr Leben verloren. Bei zehn Einsätzen wurden wir zu Verkehrsunfällen alarmiert. Sturmschäden waren im letzten Jahr in 101 Einsätzen zu beseitigen. Es waren aber nicht nur Einsätze, sondern sehr viele Stunden Ausbildung, Fortbildung und Übungen, damit im Ernstfall professionelle Hilfe geleistet werden kann.

Aufgrund ihrer Funktionen und der abgeschlossenen Ausbildungen wurden der Amtsjugendwart Andreas Boldt zum Oberlöschmeister sowie die Gemeinde- bzw. Ortswehrführer Mario Lembke, Felix Behnke, Felix Hempel, Mathias Weidhaas und Ingo Thiel zum Brandmeister befördert (siehe Foto). Herzlichen Glückwunsch!

An dieser Stelle ein großer Dank an alle Kameradinnen und Kameraden für die hohe Einsatzbereitschaft im letzten Jahr, die vielen Stunden, die geleistet wurden, um Menschen in Not zu helfen und die Gemeinschaft in der Gemeinde durch ihre Aktivitäten zu stärken.

Foto zu Meldung: Jahresabschluss der Feuerwehren im Amtsbereich

Volkstrauertag 2017 in Lübesse

(21. 11. 2017)

Wie in jedem Jahr fand in Lübesse am Volkstrauertag eine Gedenkveranstaltung für die Opfer von Krieg und Gewalt statt. Trotz des schlechten Wetters nahmen Anwohner und Gäste an der Veranstaltung teil. Gemeinsam gedachten sie nicht nur der Opfer beider Weltkriege, sondern auch der Opfer von Terroranschlägen in der ganzen Welt und insbesondere in Deutschland.

Ich bedanke mich recht herzlich bei allen Teilnehmern, dem Schützenverein, der Feuerwehr und Ulrich Krüger, die der Veranstaltung einen würdigen Rahmen verliehen.

Burghard Engel

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Ein Licht geht um die Welt

(16. 11. 2017)

Gedenkfeier für verstorbene Kinder

am 10. Dezember in Ludwigslust

 

Am zweiten Sonntag im Dezember wird weltweit der Gedenktag für verstorbene Kinder begangen. Wenn das eigene Kind stirbt, gerät oft das Leben aus den Fugen. Und auch Jahre später kommen Erinnerungen und die Trauer um das Verlorene wieder auf, gerade in der Advents- und Weihnachtszeit.

In diesem Jahr stellen am 10. Dezember Eltern, Geschwister, Großeltern und Freunde um 19.00 Uhr eine brennende Kerze in die Fenster und erinnern damit an das verstorbene Kind.

Während die Kerzen in der einen Zeitzone erlöschen, werden sie in der nächsten angezündet. So geht in 24 Stunden eine Welle des Lichts um die Welt.

Der Hospizverein Ludwigslust e.V. und die Krankenhaus-seelsorge am Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow laden an diesem Tag, am 10. Dezember um 17.00 Uhr zu einer Gedenkfeier in die Stiftskirche Ludwigslust ein. Dort gibt es meditative Musik und Texte. In Erinnerung an die verstorbenen Kinder können Kerzen angezündet werden. Gemeinsam mit anderen Betroffenen kann ein Raum für Trauer und Hoffnung entstehen.

Aktuell oder früher betroffene Eltern, Geschwister, Großeltern, Freundinnen und Freunde sind herzlich willkommen.

Für Rückfragen steht zur Verfügung: Pastorin Kathrin Weiß-Zierep, Krankenhausseelsorge Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow, Tel.: 03874/433 327, krankenhausseelsorge@wmk-hvb.de

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Einwohnermeldeamt geschlossen!

(16. 11. 2017)

Das Einwohnermeldeamt des Amtes Ludwigslust- Land bleibt aus technischen Gründen am Donnerstag, 16.11.2017 und am Dienstag, 21.11.2017 ganztägig geschlossen.

Amt Ludwigslust-Land sucht Schiedsperson

(16. 11. 2017)

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamts- bzw. Schiedsstellenbezirk, also hier im Amtsbereich Ludwigslust-Land, wohnen.

Zum 31. Dezember 2017 läuft die Legislatur für den derzeitigen Schiedsmann Herrn Koritzki aus, der sich nicht wieder zur Wahl steht.

Daher sucht das Amt Ludwigslust-Land für die Neubesetzung dieses Ehrenamtes eine engagierte und vertrauensvolle Person, die die Aufgabe für die Gemeinden des Amtsbereiches ab 01. Januar 2018 für fünf Jahre wahrnimmt. Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festge-fahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und somit kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitig-keiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches, zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschafts-streitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei unserem derzeitigen Schiedsmann Herrn Koritzki (Tel. 0385 / 39 401 186) und/oder dem Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Herrn Utecht (Tel. 03874 / 42 69 10) zum Aufgabengebiet des Schiedsmanns, zu erkundigen.

Informationen zum Schiedsmannswesen finden sich auch auf der Homepage des Landes- Bezirks- bzw. Bundesvereinigung zur Verfügung: www.bds-mecklenburg-vorpommern.de,  www.bds-schwerin.de und www.schiedsamt.de

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Dank für die Spende

(16. 11. 2017)

Im Namen der Jugendfeuerwehren des Amtes Ludwigslust-Land möchte sich Andreas Boldt als Amtsjugendwart ganz herzlich bei der Fa. Dänekamp & Partner sowie beim Amt Hagenow-Land für die geleisteten Spenden anlässlich des 25-jährigen Amtsjubiläums bedanken.

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25 Jahre Amt

(16. 11. 2017)

Am 06. Oktober wurde das 25 jährige Amtsjubiläum im würdigen Rahmen und einem unterhaltsamen Rahmenprogramm gebührend in der Rastower Gaststätte „Landlust" begangen. In den Ansprachen und Grußworten fanden sich Dank und Anerkennung für die erreichten Ergebnisse und ließ man die vergangenen Jahre Revue passieren.

Am 06. Mai 1990 erfolgte in der damaligen DDR die erste freie Kommunalwahl. Die daraus hervorgehenden Gemeinde-vertretungen und Bürgermeister waren in der Regel bis zur Kommunalwahl 1994, viele Akteure auch in den Folgejahren, in Amt und Würden und leisteten Aufbauarbeit bei der Gestaltung und Strukturierung der kommunalen Verwaltungen und gaben wichtige Impulse für die Gestaltung ihrer Kommunen.

Entsprechend dem §31 der Kommunalverfassung der DDR vom 17.Mai 1991, konnten die Gemeinden zur Stärkung der Selbstverwaltung eine Verwaltungsgemeinschaft bilden. Erstes Ergebnis dieser Gestaltungsmöglichkeit war die am 29. Mai 1991 unterzeichnete Vereinbarung zur Bildung des Schulverbandes Rastow, dem ersten Verband im damaligen Landkreis Schwerin, bestehend aus den Gemeinden Lübesse, Rastow, Sülstorf, Uelitz und Goldenstädt.

Im Jahre 1991 gründeten sich die Verwaltungsgemein-schaften Göhlen und Neustadt Glewe-Land, deren Gemeinden sich überwiegend am 05.11.91 zur Verwaltungsgemeinschaft Ludwigslust-Land zusammenfanden und die Verwaltungs-gemeinschaft Rastow, die sich am 27.11.91 gründete. Die handelnden Bürgermeister im Bereich Ludwigslust-Land waren seinerzeit Hans-Jürgen Schmidt (Alt Krenzlin), Günther Möller (Glaisin), Rudolf Hein (Göhlen), Lothar Bittermann (Kummer), Otto Hamann (Leussow) und Thomas Sabban (Warlow) sowie Gerda Vogel (Fahrbinde), Detlef Müller (Groß Laasch), Uwe Grant (Lüblow) und Dr. Urte Schur (Wöbbelin). Im Verwal-tungsbereich Rastow wurde die Vereinbarung unterzeichnet durch Dr. Reinhold Kunze (Lübesse), Ute Bachmann (Rastow), Ludwig Hartmann (Sülstorf) und Norbert Herrmann (Uelitz).

Zum 01. Februar 1992 nahmen beide Verwaltungsgemein-schaften ihre Arbeit auf, die Ludwigsluster am Standort des heutigen Amtsgebäudes in der Wöbbeliner Str. 5 in Ludwigslust und die Rastower an der ehemaligen Molkerei in der Bahnhofstr. 28 in Rastow. Beide Verwaltungsgemeinschaften wurden dann mittels der ersten Landes-Ämterverordnung zum 01.07.92 zu Ämtern deklariert.

Bereits am 05. Mai 1992 wurde Günter Fehlandt durch den Amtsausschuss Ludwigslust-Land zum 1. Amtsvorsteher gewählt, im Rastower Bereich war es Dr. Reinhold Kunze, dem alsbald Ludwig Hartmann folgte. Herrn Fehlandt folgte 1994 Dr. Olaf Hinrichs, der sein Amt bis zur Kommunalwahl 2014 verantwortungsbewusst und gewissenhaft ausführte und im Jahre 2005 auch der erste Amtsvorsteher des fusionierten Amtes (Rastow und Ludwigslust-Land) wurde. Ihm folgte dann der aktuelle Amtsvorsteher Klaus-Otto Meyer (Uelitz).

Mit dem 01. Januar 2005 fusionierten die Gemeinden Glaisin und Kummer mit der Stadt Ludwigslust und Fahrbinde mit Rastow.

In den zurückliegenden Jahren gab es im Rahmen landesweiter Kreisgebiets- und Verwaltungsreformen verschiedene Aufgabenübertragungen auf die Ämter, Bsp. Einwohnermelde-wesen, Wohngeld, Soziales und Ordnungsangelegenheiten.

Durch Kooperationen mit Nachbarverwaltungen im Bereich Soziales im Jahre 2001 (Neustadt Glewe, Ludwigs-lust, Ludwigslust-Land und Rastow, Landkreis) und Wohngeld im Jahre 2011 mit der Stadt Ludwigslust wurden effektivere Leistungen erbracht. Geleistet wurde auch Amtshilfe im Bereich der Vollstreckung für das Amt Neustadt Glewe.

Mit kommunalen Themen wie Leitbildgesetz, Strategiefonds, Ankerdörfer oder FAG (Finanzausgleichgesetz) 2018 oder auch Windkraft, werden unsere Gemeinden sich weiter befassen. Die Hoffnung auf eine bessere finanzielle Grundausstattung unserer Kommunen wurde durch die Landesregierung und den Landtag bisher leider nicht erfüllt.

Ein herzlicher Dank an alle Aktiven, die Bürgermeister und Gemeindevertretungen, sachkundige Einwohner und Mitglieder in den kommunalen Gremien, sowie den vielen Ehrenamtlichen in den Wahlvorständen und den Wahlhelfern, die im Sinne der Wahrnehmung und Absicherung staatsbürgerlicher Erfordernisse die Durchführung freier und geheimer Wahlen, das Fundament unserer Demokratie, stets umsichtig und verantwortungsvoll ausgeführt haben. Besonderer Dank an die ehemalige und heutige Belegschaft für die erbrachten Leistungen und die an der Vorbereitung der Festveranstaltung Beteiligten, insbesondere den Künstlern: Gemischter Chor Rastow, der Göhlener Rock-Pop-Schmiede, den Linedan-cer Max’n Roses, dem Verein Dunkelkammer Rastow e.V., Pair Glases und dem Helene Fischer Double aus Hagenow

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Tagesfahrt ins Legoland

(16. 11. 2017)

Für 84 Kinder und ihre Betreuer ging es in den Oktoberferien, am Montag, dem 23.10., zu einem erlebnisreichen Tagesausflug mit dem Zug nach Berlin. Wir besuchten das Legoland Discovery Centre, ein Frei- zeit-, Spiel- und Erlebnis-Center für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren sowie für alle Lego-Fans. Das weltweit erste Indoor-Legoland bietet auf rund 3.500 Quadratmetern zahlreiche Attraktionen für Groß und Klein. Im 4D-Kino ließ sich die bunte Lego-Welt mit allen Sinnen erleben. In der Drachenbahn konnte man auf dem Rücken eines Legodrachen eine kleine Reise durch ein verwunschenes Schloss mit animierten Lego-Modellen erleben. Bei einem Rundgang durch die Legofabrik durften die Kinder den Modellbauern bei der Arbeit über die Schulter schauen. Im Miniland, aus mehr als 2,5 Millionen Legosteinen erbaut, konnten wir Berlin im Kleinformat erleben. Im neuen Spielbereich, bei den Lego-Dino Forschern wurden wir zu echten Dino Entdeckern.

Der Tag verging wie im Flug und so waren wir gegen 19.30 Uhr wieder zurück in Ludwigslust. Wir danken den Betreuern für die Begleitung der Teilnehmer und der Europäischen Union, sowie dem Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die finanzielle Unterstützung der Reise.

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Ferienfahrt nach Berlin

(16. 11. 2017)

Diese traditionelle Fahrt in den Herbstferien fand vom 24.10. - 26.10. statt und 23 Jugendliche und ihre vier Betreuer waren in diesem Jahr dabei. Am Dienstag fuhren wir gemeinsam mit dem Zug nach Berlin. Nachdem wir in unserer Unterkunft, dem „HostelO" angekommen waren und unser Gepäck untergestellt hatten, unternahmen wir eine Stadtrundfahrt zu den bekanntesten Sehens-würdigkeiten der Stadt. Im Anschluss gingen wir zu Fuß durch das Berliner Zentrum und bekamen von unserem Reiseführer interessante Einblicke und Anekdoten aus der Geschichte unserer Hauptstadt vermittelt. Am Abend ging ein Teil der Gruppe in die bekannte Disco „Matrix" zur Schülerdisco und die andere Gruppe in eines von Berlins größten Kinos am Alexanderplatz. Den Mittwoch begannen wir mit einem Besuch bei „Madame Tussauds", in dem lebensnah nachempfundene Wachsfiguren von historischen Gestalten und Personen der aktuellen Zeitgeschichte, wie Sportler, Schauspieler, Musiker, Entertainer, Politiker und Models ausgestellt werden. Am Nachmittag waren wir zu Gast im Naturkundemuseum, wo wir eine faszinierende Reise durch die spannende Geschichte unserer Erde erlebten. Den Abend gestalteten wir sportlich und vergnügten uns beim „Schwarzlicht-Minigolf" und verausgabten uns beim „Lasertag". Am Mittwochvormittag besuchten wir zunächst Berlins neues Highlight „Little Big City", wo wir die Geschichte der Hauptstadt in Miniaturgröße erleben konnten. Der Mittwochnachmittag gehörte der Freizeit am Alexanderplatz. Diese Stunden nutzten die meisten zum ausgiebigen Einkaufen. Leider verging die Zeit in Berlin wieder viel zu schnell und so hieß es 19.30 Uhr schon wieder Abschied nehmen.

Wir danken den Betreuern für die Begleitung der Teilnehmer und der Europäischen Union, sowie dem Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die finanzielle Unterstützung der Reise.

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Erzieher/in gesucht!

(03. 07. 2017)

In der kommunalen KNEIPP-Kindertagesstätte "Sonnenschein" der Gemeinde Lübesse ist zum 01.09.2017 eine Stelle als  

 

staatlich anerkannten Erzieher/in

 

mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden befristet bis zum 30.06.2018, mit Option auf Verlängerung bzw. Entfristung bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, zu besetzen.

 

Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE bewertet.

 

Sollten wir ihr Interesse geweckt haben, dann richten Sie bitte die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 24. Juli 2017 an das

 

 Amt Ludwigslust-Land - Gemeinde Lübesse -

Wöbbeliner Str. 5, 19288 Ludwigslust

e-mail: m.brandt@amt-ludwigslust-land.de

[Stellenausschreibung]

Amtsausscheid am 20. Mai

(20. 04. 2017)

Zum 25. Amtsausscheid wird herzlich nach Sülstorf eingeladen!

Wir erwarten am Samstag, dem 20. Mai 2017, alle Teilnehmer ab 7:30 Uhr. Pünktlich 8:30 Uhr ist der Eröffnungsappell, danach beginnen die Wettkämpfe. Während die Kameraden, Kameradinnen, Jugendwehren und die Floriangruppen um die besten Plätze kämpfen und die mitgereisten Fans am Platz ihre Wehr anfeuern, wird mit Eintopf, Bratwurst, gegrilltem Schwein, Kaffee und Kuchentafel, sowie Getränken für das leibliche Wohl gesorgt.

[Download]

Breitbanderschließung im Amtsbereich

(23. 03. 2017)

Am 01. März wurden durch Minister Pegel an den Landrat des Landkreis Ludwigslust- Parchim Herrn Christiansen die Fördermittelbescheide für Projektgebiete des s. g. zweiten Call überreicht.

Damit ist auch für folgende Gemeinden/Orte unseres Amtsbereiches bis Ende 2018 die Breitbanderschließung in greifbare Nähe gerückt: Alt Krenzlin mit Alt Krenzlin, Neu Krenzlin, Klein Krams mit Klein Krams Ausbau, Krenzliner Hütte und Loosen; Bresegard bei Eldena der Ortsteil Vornhorst; Leussow der Ortsteil Kavelmoor; Rastow die Ortsteile Rastow, Kraak, die Siedlung Kulow und Pulverhof; Uelitz und Warlow.

Für alle anderen Gemeinden/Orte des Amtsbereiches liegen beim Bund / Landkreis Absichtserklärungen vor, demnach die Netzbetreiber die Ertüchtigung - soweit nicht bereits erfolgt - bis Ende 2018 aus eigenen Mitteln realisieren wollen. Dazu gehören insbesondere der Vorwahlbereich Wöbbelin mit Dreenkrögen, Fahrbinde, Lüblow, Neu Lüblow und Wöbbelin.

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Kinder-Sommerferienlager des Amtes 2017

(23. 03. 2017)

Das Kinder-Sommerferienlager des Amtes für Kinder von der 1. bis 6. Klasse findet in diesem Jahr in der fünften Ferienwoche, von Sonntag, dem 20.08., bis Samstag, dem 26.08., im „KiEZ Arend-see", in der Altmark, ca. 45 Minuten von Ludwigslust entfernt, statt. Auf dem großen Gelände bietet diese auf Kinder- und Jugendgruppen spezialisierte Freizeiteinrichtung viele Möglichkeiten einer aktiven, erlebnis- und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung. Auf die Teilnehmer wartet eine spannende Woche mit ganz viel Spaß und Action, aber auch genügend Zeit zum Sonne Tanken, Faulenzen und Baden im angrenzenden See. Zu den Highlights gehören der Ausflug in den Salzwedler Märchenpark, mehrere Discos, ein Kinoabend, Geländespiele, der traditionelle Chaostag mit Neptuntaufe, Nachtwanderung, Lagerfeuer und vieles mehr, nach den Wünschen der Kinder und Jugendlichen. Die Kosten belaufen sich auf 190 Euro pro Teilnehmer inklusive gemeinsamer An- und Abreise mit einem Reisebus ab/bis Ludwigslust, Vollverpflegung, Freizeitprogramm, Reise- und Unfallversicherung und ganztägiger Betreuung durch langjährig erfahrene Jugendclubbetreuer amtsangehöriger Gemeinden und durch geschulte Jugendbetreuer.

Anmelden können sich Interessierte bis spätestens 23. Juni bei ihrem Jugendclubbetreuer oder per Telefon beim Amtsjugendpfle-ger unter 03 87 4 / 42 69 12. Dort gibt es weiterführende Informationen zur Reise. Da nur noch wenige Restplätze zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich schnellstmöglich zu buchen.

Auf gute Zusammenarbeit

(23. 03. 2017)

Bernd Knaack aus Lüblow ist seit dem 1. März 2017 als Gruppenleiter im Bauamt des Amtes Ludwigslust-Land beschäftigt.

Der Diplomingenieur verfügt über langjährige Berufserfahrungen auf dem Gebiet des Hoch- und Tiefbaus bei einem Sanierungsträger.

Wir wünschen unserem neuen Kollegen einen guten Start und freuen uns auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.

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In Lübesse kam der Weihnachtsmann

(09. 12. 2015)

Am 09.12.2015 besuchte der Weihnachtsmann die Kita „Sonnenschein“ in Lübesse. Die Kinder hatten sich lange auf diesen Tag vorbereitet und jede Gruppe begrüßte ihn mit einer kleinen Darbietung. Dafür bekam jedes Kind ein kleines Geschenk. Besonders freuten sich alle über einen Scheck in Höhe von 500 €. Dieses Geld soll zum Kauf einer Sprossenwand verwendet werden. Ein Dank von mir geht an den Weihnachtsmann und alle seine Mitarbeiter der Firma Elmenhorst.

Burghard Engel

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Kostenfreie Homepage-Erstellung für Lübesser Einrichtungen

(16. 03. 2015)

Werden Sie Projektpartner!

 

Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Lübesse vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Gemeinde in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.

 

Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wird unkompliziert und ressourcensparend den Lübesser Einrichtungen die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.

 

Dank der Projektförderung ist die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Gemeinde Lübesse kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.

 

Mehr Informationen über das Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V.

 

 

[Interessenbekundung]

[Azubi-Projekte]

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EFRE Förderhinweis

 

 

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