Personalausweis


Allgemeine Informationen

 

Ausweispflicht:

 

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht  unterliegen. Personen, die einen gültigen Pass besitzen, können damit die Ausweispflicht erfüllen.
Auf Antrag der/ des Sorgeberechtigten kann ein Ausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

 

Gültigkeit:

 

- für Personen ab vollendetem 24. Lebensjahr/ 10 Jahre gültig
- für Personen bis vollendetem 24. Lebensjahr /  6 Jahre gültig

 

 

Antragstellung:

 

- Antragstellung erfolgt dort, wo die Person mit  Alleiniger-   oder 
  Hauptwohnung gemeldet ist
- Anträge auf Ausstellung von Dokumenten können nur persönlich
  gestellt werden


Notwendige Unterlagen

- die Geburtsurkunde

- der alte Personalausweis

- ein biometrisches Passbild


Gebühren

 

Gebühren

 

- Antragstellende Person ab 24 Jahren                                   37,00 €
- Antragstellende Person unter 24 Jahren                               22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis                                                10,00 €

- Ausstellung außerhalb der Dienstzeit und
  von einer örtlich nicht zuständigen Behörde jeweils zuzüglich 13,00€

- erstmaliges Aktivieren der Online- Ausweisfunktion bei
  der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres  gebührenfrei

- Nachträgliches Aktivieren der Online- Ausweisfunktion           6,00 €
- Deaktivieren der Online- Ausweisfunktion                     gebührenfrei
- Ändern der PIN im Amt                                                       6,00 €
- Sperren der Online- Ausweisfunktion im Verlustfall        gebührenfrei
- Entsperren der Online- Ausweisfunktion                                6,00 €

- Änderung der Anschrift                                               gebührenfrei


Ansprechpartner

Fachbereich Ordnung
Wöbbeliner Str. 5
19288 Ludwigslust