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Zugänglichkeit des Amtsgebäudes

Amt Ludwigslust-Land, den 23. 10. 2015

Ein öffentliches Gebäude soll in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreichbar sein (s. § 50 Abs. 2 Landesbauordnung M-V).

Dem vorgenannten Grundsatz entspricht unser Amtsgebäude am Standort Wöbbeliner Straße 5 in Ludwigslust leider nicht.

Daher erfolgte bereits vor einiger Zeit eine Prüfung in deren Ergebnis festzustellen war, dass die Anforderungen der Landesbauordnung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. Entsprechend diesem Ergebnis wurde und wird von dem o. g. Grundsatz des § 50 Abs. 2 Landesbauordnung M-V in zulässiger Weise abgewichen.

Insbesondere für Menschen mit Behinderungen bieten wir daher an, die Amtstätigkeiten in Räumen der Stadt Ludwigslust (Bsp. Bereich Pass- und Meldewesen) oder bei anderen Aufgaben auch am Wohnort oder im Bereich des Amtsgebäudes durch-zuführen. Hierzu bitten wir im Vorfeld um eine telefonische Information an unser Amt, um im Zuge einer Terminvereinbarung die anstehende Aufgabe zu erfüllen, Telefon 03874/4269-0.

 

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