Mehr Wohngeld für einkommensschwache Haushalte

Amt Ludwigslust-Land, den 20. 11. 2015

Zum 1. Januar 2016 treten zahlreiche Änderungen im Wohngeldgesetz in Kraft. Das Wohngeld wird erstmals seit dem Jahr 2009 wieder erhöht. Dadurch erhalten mehr Haushalte Wohngeld als bisher. Alle derzeitigen Wohngeldempfänger können mit einem Anstieg ihres bisherigen Wohngeldes rechnen.

Einkommenshöchstgrenzen, Miethöchstbeträge sowie Freibeträge ändern sich zu Gunsten der Wohngeldempfänger.

Bestehende Wohngeldzah-lungen werden automatisiert angepasst. Eine Antragstellung in diesen Fällen ist also nicht nötig.

Wir empfehlen einkommensschwachen Haushalten (z. B. ALG I Empfänger, Geringverdiener, Rentner, Alleinerziehende), die dem Grunde nach wohngeldberechtigt sind, einen Wohngeldantrag zu stellen, um abprüfen zu lassen, ob auch diese von der Gesetzesänderung ab Januar 2016 profitieren.

Ihre Wohngeldbehörde

(Die Wohngeldbehörde des Amtes Ludwigslust-Land befindet sich in der Stadt Ludwigslust, Schlossstraße 38 in 19288 Ludwigslust, Tel. 03874 526-0.)