Dezentrale Abwassergebühren des ZkWAL Ludwigslust

Amt Ludwigslust-Land, den 23. 12. 2015

Die in M-V praktizierte Abwasserpolitik zielte seit den 1990er Jahren auf eine zentrale Entsorgung, die eine Verbesserung der Gewässerqualität förderte. Im Jahre 1995 sind in M-V rd. 65 % und im Jahre 2013 rd. 89 % der Abwässer zentral entsorgt worden. Durch das Land M-V, die Bundesrepublik und die Europäische Union wurden im Zeitraum von 1991 bis 2014 rd. 900 Mio. € Fördermittel für 2.300 Einzelmaßnahmen ausgereicht, die ein Investitionsvolumen in den Abwasserbereich in M-V von rd. 2,5 Mrd. € auslösten.

Am 14.12.2015 wurde durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes ZkWAL u. a. eine neue Gebührensatzung für die Entsorgung dezentral anfallender Abwässer beschlossen. Die ab 01.01.2016 geltenden Gebühren beinhalten für die Eigentümer und Betreiber der Kleinkläranlagen und Sammelgruben eine deutliche Erhöhung. Der Protest und die kritischen Hinweise der Bürgermeister und Vorstandsmitglieder unseres Amtsbereiches blieben ungehört. In der SVZ vom 21.12.2015 haben unsere Gemeinden ihre Position nochmals deutlich gemacht. Die Begründung des Verbandes, demnach man den stetig weniger gewordenen dezentralen Entsorgern eine anzupassende Vorhaltekapazität für Abwasserreinigung in den Klärwerken anrechnen müsse, erscheint nicht schlüssig. Denn die Klärwerke (Bsp. Neustadt Glewe) sind für die zentrale Entsorgung von Abwässern konzipiert worden und anhand von Planungen (insbesondere) aus den 1990er Jahren kapazitiv auch für Wohngebiets- und Gewerbegebietserschließungen ausgelegt worden. Es entsteht der Eindruck, dass man heute vorhandene Überkapazitäten und somit Kosten auf die verbliebenen "Dezentralen" unverhältnismäßig abschiebt. Man stelle sich den Idealfall vor: Alle Grundstücke im Verbandsgebiet werden zentral entsorgt. Wem will der Verband dann die ehedem als Begründung herangezogene Vorhaltekapazität anlasten? Es sind dann nur noch die "Zentralen" übrig, die dann doch über eine notwendige Erhöhung der Grund- und Mengengebühr diese dezentrale "Einnahmelücke" wieder schließen müssten.

Bereits zur Verbandsversammlung vom 16.12.2013 hatte der ZkWAL seinerzeit die gleiche Begründung zur Gebührenerhöhung für die dezentrale Entsorgung geführt: sinkende Anlagenzahl aufgrund zentraler Anschlüsse und sinkende Entsorgungsmengen u.a. auch in Folge des Einbaus von vollbiologischen Anlagen, die höchstens alle zwei bis drei Jahre entsorgt werden müssen.

Dass es unterschiedliche kalkulatorische Ansätze gibt, belegen Vergleiche mit dem Zweckverband Fahlenkamp, dem Zweckverband Schweriner Umland und dem Wasser- und Abwasserzweckverband Parchim-Lübz. Im Verhältnis dazu betragen die dezentralen Entsorgungs- und Grundgebühren des ZkWAL überwiegend ein Mehrfaches. Für den ZkWAL entsteht daraus die Gefahr, dass die geforderten Gebühren im Missverhältnis zur Leistung stehen könnten. Beispiel: Wenn man statt 218 abflusslose Gruben in fünf Jahren nur noch 50 zu entsorgen hat, müsste man nach dem derzeitigen ZkWAL-Kalkulationsansatz die Gebühren nochmals um rd. 400 % erhöhen?

Der Zulaufmenge nach haben die dezentralen Abwässer heute lediglich einen Anteil von ca. 1,5 % am Klärwerk Neustadt Glewe. Das daraus dann kalkulatorisch rd. 16 % der anteiligen Einwohnergleichwerte und höherer Aufwand für die "Dezentralen" abgeleitet werden, erscheint nicht plausibel und daher gewagt. Der ZkWAL sollte seinen Kalkulationsansatz, dem erreichten Grad der Zentralisierung Rechnung tragend, entsprechend überdenken.

Seitens des ZkWAL wurde nach der Veröffentlichung der o. g. Meinung in der SVZ vom 27.12.2015 in einem Arbeitsgespräch am 06.01.2016 informiert, dass man im Rahmen einer noch zu bildenden Arbeitsgruppe die Fragestellungen - die für den Verband natürlich von Interesse sind - aufgreift und einer abwasserpolitischen Lösung zuführen wird.