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Feuerwehrmesse im Amt

Amt Ludwigslust-Land

Am 27. Januar begrüßte Amtsvorsteher Klaus-Otto Meyer Bürgermeister und zahlreiche VertreterInnen der amtsangehörigen Freiwilligen Feuerwehren.

An Ort und Stelle konnten sich die Anwesenden einen Überblick über Feuerwehrausrüstungen - bei in der Region ansässigen Anbietern - verschaffen. Die präsentierte Dienst- und Schutzbekleidung konnte in Augenschein genommen und die Qualität geprüft werden.

Mit der Messe wurde der erste Schritt getan, die Beschaffung von Feuerwehrausrüstung neu auszurichten und zu vereinfachen. Laut Statistik vom 31.12.2016 sind im Amtsbereich 912 Personen ehrenamtlich bei den Freiwilligen Feuerwehren tätig gewesen, davon 541 Aktive / Reserve, und 94 Frauen. Weiterhin werden genannt: 183 Ehrenmitglieder; 109 Mitglieder der Jugend-FF und 79 Kinder in den Florian-Gruppen.

So haben die amtsangehörigen Gemeinden von 2015 bis 2017 allein für Dienst- und Schutzbekleidung für die 18 Feuerwehren rd. 68.500 EURO aufgewandt, durchschnittlich also rd. 22.800 EURO pro Jahr bzw. 1.300 EURO pro Feuerwehr und Jahr.

Die Beschaffung muss kommunalen und haushaltsrecht-lichen Vorschriften genügen. Daraus ergibt sich, dass die jeweilige Gemeinde sich mittels Angeboten einen Überblick verschafft und anschließend nach Abwägung von Qualität und Preis eine Entscheidung trifft.

Die Gemeinden lösen künftig die Bestellungen selber aus und nehmen auch vor Ort die bestellten Gegenstände / Ausrüstung entgegen. Zur gemeindeinternen Abstimmung gehört, dass die Orts-/Gemeindewehrführer ihren Bedarf für das Folgejahr rechtzeitig mit dem Bürgermeister abstimmen und preislich untersetzen. Das Zahlenwerk wird dann im Amt in den Haushaltsentwurf eingearbeitet und nach Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erhalten die Wehrführer einen Auszug.

Seitens der Bürgermeister werden vor Ort Bestell- und Empfangsvollmachten erteilt. Für die vor Ort ausgelösten Bestellungen sind die in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde genannten Wertobergrenzen und die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel zu beachten. Die Rechnungslegung erfolgt weiterhin über die Adresse der Amtsverwaltung.

 

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