Groß Laasch - Einwände gegen Eignungsgebiete

25. 03. 2019

Jetzt hat auch die Verwaltung des Landkreises Stellung zur Fortschreibung der Windgebietsplanung genommen. Und sie erteilt einigen Gebieten eine Absage. Einige Standorte bei Boizenburg, Gresse, Wöbbelin, Ludwigslust Ost und Karenz lehnt die Verwaltungsvorlage aus Gründen des Arten- oder Naturschutzes ab, weiterhin empfiehlt sie, Gebiete bei Boizenburg, Daschow, Sehlsdorf, Kladrum, Wessin und Granzin aufgrund der hohen Bodenrichtwerte der Standorte von den Planungen auszunehmen. Ebenso werden denkmalschutzrechtliche Bedenken etwa beim Gebiet Ludwigslust-Ost angeführt. Eine unzulässige Konzentration dieser Eignungsgebiete sieht der Kreis nach den aktuellen Planungsunterlagen vorrangig im Süden/Südwesten und Norden der Stadt Ludwigslust und im gesamten Umfeld der Kreisstadt Parchim. In diesen Gebieten bestehe die Gefahr einer technischen Überformung der Landschaft. Zudem werde, verglichen mit dem Landesdurchschnitt, dort bereits ein Großteil der Lasten des Ausbaus erneuerbarer Energien getragen. Der Kreistag nahm die Stellungnahme der Verwaltung mehrheitlich positiv auf. Noch bis zum 10. April läuft die Einwendefrist zur zweiten Beteiligungsstufe im Rahmen der Suche nach weiteren Windkrafteignungsgebieten durch den regionalen Planungsverband Westmecklenburg.

SVZ am 21.03.2019
von Carlo Ihde