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Wohngeldreform 2020 – Leistungsanpassung zum 01.01.2020

Amt Ludwigslust-Land, den 20. 11. 2019

1. Was ist Wohngeld

 

Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen bei den Wohnkosten für den selbst genutzten Wohnraum. Es wird als Zuschuss gezahlt. Durch die Leistungserhöhung ab dem 01. Januar 2020 werden nun mehr Haushalte wohngeldberechtigt sein.

 

2. Wer kann Wohngeld erhalten und wer nicht?

 

Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind, als auch als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Auch Personen, die in einem Heim leben, können einen Antrag auf Wohngeld stellen.

 

3. Wie und wo erhalte ich Wohngeld?

 

Wie die meisten staatlichen Leistungen, wird auch das Wohngeld nur auf Antrag gewährt. Zuständig für die Stadt Ludwigslust (mit den Ortsteilen Techentin, Hornkaten, Niendorf/Weselsdorf, Glaisin und Kummer) sowie für das Amt Ludwigslust-Land (mit den Gemeinden Alt Krenzlin, Bresegard bei Eldena, Göhlen, Groß Laasch, Leussow, Lübesse, Lüblow, Rastow, Sülstorf, Uelitz, Warlow und Wöbbelin) ist die

 

Stadt Ludwigslust

Wohngeldbehörde

Schloßstraße 38

19288 Ludwigslust

Tel.:    03874 526-0

E-Mail: wohngeld@ludwigslust.de

 

Wir empfehlen einkommensschwachen Haushalten (z.B. ALG I Empfänger, Geringverdiener, Rentner, Alleinerziehende) einen Wohngeldantrag zu stellen, um abprüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Weiterhin raten wir Antragsstellern, die in der Vergangenheit aufgrund eines zu hohen Einkommens abgelehnt wurden, erneut den Wohngeldanspruch prüfen zu lassen. Den Antrag auf Wohngeld erhalten Sie während der Sprechzeiten bei der o. g. Behörde.

 

Ihre Wohngeldbehörde

 

 

 

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