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Achtung, seit 2019 Dauerbescheide!

Amt Ludwigslust-Land

Alle Pflichtigen für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Friedhofsunterhaltungsgebühren erhalten seit der Jahreshaupt-veranlagung im Jahr 2019 Dauerbescheide/Mehrjahresbescheide. Diese sind so lange gültig, bis eine Änderungsveranlagung eintritt. z.B. durch Änderung der Hebesätze.

Bitte bewahren Sie die Bescheide auf und beachten die Zahlungstermine für die Folgejahre!

 

EFRE Förderhinweis

 

 

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Notrufnummer

Unter der einfachen Telefonnummer 115 (ohne Vorwahl) erhalten Sie schnell und kompetent Auskunft zu Verwaltungsleistungen unseres Amtes, des Landkreises und der Landesämter.

 

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