Urheberrechtsverletzungen und ihre Folgen
In der Vergangenheit sind immer wieder Flyer aufgefallen, die Grafiken/Fotos enthielten, deren Urheberrechte verletzt waren, bevor sie in der Öffentlichkeit verbreitet wurden. Diese für den Flyer benutzten Grafiken/Fotos durften entweder gar nicht genutzt werden oder es fehlten die Hinweise auf ein ausschließliches Nutzungsrecht mit Bezeichnung des Urhebers. Diese Rechtsver-letzungen können strafrechtlich geahndet werden und es kann von Seiten des Urhebers zu hohen Schadensersatzforderungen kommen.
Anders sieht es da im privaten Bereich aus. Da wäre das Anfertigen dieses Flyers mit der Grafik (oder eines Fotos), der die Urheberrechte verletzt, im Regelfall nicht rechtswidrig, sofern dieser weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dient und nicht in die Öffentlichkeit gebracht wird. Und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Um all diesen Ärger zu vermeiden, nutzen Sie bitte nur die Grafiken/Fotos, die Sie selbst erstellt oder käuflich erworben haben oder die explizit für die Nutzung vom Urheber zur Veröffentlichung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsinhaber des beigefügten Fotos ist immer der Urheber, der Schöpfer des Werkes, wobei es sich hier nur um einen Menschen handeln kann. Auch wenn ein Werk (Foto, Bild) aufgrund einer Bestellung erschaffen wurde, so ist der Besteller niemals der Urheber.
Haben Sie hierzu Fragen oder benötigen Sie Tipps zur Erstellung Ihrer rechtssicheren Flyer, können Sie mich gern anrufen, Tel. 03874 4269-14.
Das beigefügte Foto steht zur freien kommerziellen Nutzung zur Verfügung, es ist kein Bildnachweis nötig. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen unter https://pixabay.com/de/service/license/
Bild zur Meldung: Urheberrechtsverletzungen und ihre Folgen
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