Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung haben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Amt Ludwigslust-Land
Nach der am 11. März 2021 im Bundesanzeiger verkündeten Coronavirus-Impfverordnung (Corona-ImpfV) haben nun auch Personen, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
Benötigen Sie als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer hierfür eine Bescheinigung, wenden Sie sich bitte an Frau Schumacher, Tel. 03874/4269-14, oder per E-Mail an
Unter der einfachen Telefonnummer 115 (ohne Vorwahl) erhalten Sie schnell und kompetent Auskunft zu Verwaltungsleistungen unseres Amtes, des Landkreises und der Landesämter.
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