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Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung haben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Amt Ludwigslust-Land

Nach der am 11. März 2021 im Bundesanzeiger verkündeten Coronavirus-Impfverordnung (Corona-ImpfV) haben nun auch Personen, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
Benötigen Sie als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer hierfür eine Bescheinigung, wenden Sie sich bitte an Frau Schumacher, Tel. 03874/4269-14, oder per E-Mail an

 

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