Bundes- und Landtagswahl am 26.09.2021
Kein Wahllokal in Loosen
Aufgrund fehlender Wahlhelfer wird hiermit unter Beachtung des § 68 Absatz 2 BWO und § 36 Absatz 5 LKWO MV festgelegt, dass in Loosen kein Wahlbezirk und somit kein Wahllokal eingerichtet wird und die WählerInnen des Ortsteils Loosen in Klein Krams sowohl ihre Stimmen zur Bundestags- als auch Landtagswahl am 26. September 2021, abgeben können.
Wolfgang Utecht, Gemeindewahlleiter
Briefwahlunterlagen
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