Schöffen gesucht!

Amt Ludwigslust-Land

Wir suchen geeignete Bürgerinnen und Bürger, die in das Schöffenamt berufen werden können. 
Die Wahl wird durch den Wahlausschuss des Amtsgerichtes durchgeführt und erfolgt im zweiten Halbjahr 2023. Es handelt sich hierbei um ein auf 5 Jahre ausgelegtes Ehrenamt, vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.

Wer gerne als Schöffe oder Schöffin tätig sein möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
-          Deutsche Staatsangehörigkeit
-          Mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt
-          Länger als 1 Jahr im Amtsbereich Ludwigslust-Land wohnhaft
-          Keinerlei Vorstrafen
-          Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

Weiterhin sollen bestimmte Berufsgruppen bei der Wahl zum Schöffen/zur Schöffin außer Acht gelassen werden: z. B. Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete im Strafvollzug, Notare, Rechtsanwälte, Bewährungshelfer und Religionsdiener.

Wer sich für das Amt als Schöffe/Schöffin interessiert, meldet sich bitte bis zum 31.12.2022 schriftlich oder per E-Mail beim Amt Ludwigslust-Land, Wöbbeliner Straße 5, 19288 Ludwigslust bzw. per E-Mail unter Angabe folgender Informationen: Familienname, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift und Beruf.
 

 

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