Jugendschöffen gesucht!

Amt Ludwigslust-Land

Jugendschöffen gesucht
Gegenwärtig wird die Wahl der Jugendschöffen für ihre fünfjährige Tätigkeit für das Jugendschöffenamt am Amtsgericht Ludwigslust (Jugendschöffengericht) und den Strafkammern am Landgericht Schwerin (Jugendkammern) vorbereitet.
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 suchen wir Jugendschöffen, die dieses Ehrenamt für 5 Jahre ausüben. 

Interessierte sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:
-          Deutsche Staatsangehörigkeit
-          Mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt
-          Länger als 1 Jahr im Amtsbereich Ludwigslust-Land wohnhaft
-          Keinerlei Vorstrafen
-          eine in Erziehung und Jugenderziehung erfahrene Person (ohne dass eine besondere Berufsausbildung vorliegen muss)

Weiterhin sollen bestimmte Berufsgruppen bei der Wahl zum Jugendschöffen/zur Jugendschöffin außer Acht gelassen werden: z. B. Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete im Strafvollzug, Notare, Rechtsanwälte, Bewährungshelfer und Religionsdiener.

Wer sich für das Amt als Jugendschöffe/Jugendschöffin interessiert, meldet sich bitte umgehend schriftlich an beim Amt Ludwigslust-Land, Wöbbeliner Straße 5, 19288 Ludwigslust bzw. per E-Mail unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf.

 

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