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Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl am 29. September 2019 in Göhlen

Amt Ludwigslust-Land, den 30. 07. 2019

Der gemeinsame Gemeindewahlausschuss der Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land hat in seiner heutigen Beratung entsprechend §20 LKWG M-V über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl am 29. September 2019 in Göhlen beraten und entschieden. Alle eingereichten Wahlvorschläge entsprachen den Formvorschriften und wurden daher zugelassen.

Bei den Bürgermeisterkandidaten liegt keine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat (§16 Abs. 8 LKWG) vor. Abgegeben wurde von beiden Bewerbern die Erklärung nach §66 Abs. 1 Satz 2 LKWG, demnach keine Tätigkeit für die Staatssicherheit der DDR ausgeübt wurde.

 

Zur Wahl der Ergänzung der Gemeindevertretung Göhlen wurden für das Wahlgebiet Leussow zugelassen:

a) Wahlvorschlag KWL - "Kommunale Wählergemeinschaft   

    Leussow" mit den vier Kandidat(inn)en: Chris Timmermann;

    Jens Lüdtke; Jochen Meier; Margret Kautz

b) Wahlvorschlag "Einzelbewerber Lüdtke" mit Wilfried Lüdtke

 

Zur Wahl des Bürgermeisters wurden für den Wahlbereich der Gemeinde Göhlen zugelassen:

a) Wahlvorschlag "Einzelbewerber Dr. Hinrichs"

     Dr. Olaf Hinrichs

b) Wahlvorschlag "Einzelbewerber Seyer"

     Helmut Seyer

 

Wolfgang Utecht - Gemeindewahlleiter     

 

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