Gemeinde Alt Krenzlin

Vorschaubild Gemeinde Alt Krenzlin

Wöbbeliner Straße 5
19288 Alt Krenzlin

Homepage: www.gemeinde-altkrenzlin.de

Ortsteil Loosen

 

Bürgermeisterin: Sybilla Meyer-Kropp

1. Stv. Bürgermeister: Maik Neffe

2. Stv. Bürgermeisterin: Mona Schmidt

 

Mit den 5 Ortsteilen Alt Krenzlin, Neu Krenzlin, Krenzliner Hütte, Loosen, Klein Krams mit Ausbau

Die Gemeinde Alt Krenzlin mit ihren 5 Ortsteilen umfasst eine Gesamtfläche von 37 km². Sie ist flächenmäßig die zweitgrößte Gemeinde in unserem Amtsbereich. Ersturkundliche Erwähnungen gibt es für die Ortsteile Loosen (1363) und Alt Krenzlin (1369). In Neu Krenzlin befand sich ein Rittergut der Familie v. Penz mit Sitz in Redefin. 1706 wurde dieses Gut an die herzogliche Kammer verkauft und gehörte seit dem als Pachtgut zur Domäne des Herzogtums Schwerin. Von hier aus wurde 1748 auf dem Klein Kramser Torfmoor eine Torf-Glas-Hütte errichtet. Ebenfalls baute das Herzogtum Häuser für die Glasmacher. Dies war die Grundlage für die Entstehung des Büdnerdorfes Krenzliner Hütte. 1779 wurden die Glasmacherwohnungen der stillgelegten Glashütte meistbietend zu Büdnerrecht verkauft. Von der Glashütte ist bis auf den Namen und Flurstücke der Glasschmelze nichts mehr vorhanden. 

Ab 1982 findet in der Kartoffelhalle der Agrarproduktion Alt Krenzlin e.G. in Krenzliner Hütte traditionell das Dorffest aller Ortsteile der Gemeinde statt. Die alte dörfliche Tradition der Erntefeste wurde 1995 von Dorf- und Heimatverein Krenzlin e.V. für einige Jahre wieder belebt und erfreute Jung und Alt mit ihrer Sternfahrt der geschmückten Erntewagen aus allen Ortsteilen der Gemeinde. Dieser Verein wurde 1992 mit dem Ziel gegründet, alte dörfliche Traditionen zu bewahren. In diesem Zusammenhang entwickelte sich auch 1997 die Loosener Tanzgruppe. Ihr Anliegen war es, die alten Volkstänze und Volkslieder wieder zu beleben.

Im Zuge der Verordnung der Bodenreform von 1945 wurden die Nebengebäude des Gutshauses in Neu Krenzlin zur Unterbringung von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen genutzt. Im Herbst 1945 wird im Gutshaus ein Altenheim eingerichtet. Seit 1969 befindet sich dieses in Trägerschaft der Gemeinde Alt Krenzlin. Im Jahre 2001 wurde auf dem Guthof ein modernes Alten- und Pflegeheim als Neubau in Betrieb genommen. Das alte Gutshaus wurde mit sehr aufwendigen Sanierungsarbeiten bis 2004 in eine Seniorenresidenz umgebaut und wird über die Gutshofstiftung Krenzlin betrieben.

Die Kindertagesstätte der Gemeinde befindet sich in Alt Krenzlin. In der Kindertagesstätte werden Kinder ab dem 3. Monat bis zur 4. Klasse betreut. Die Kindertagesstätte feierte am 1. Mai 2005 ihren 50. Geburtstag.

In der Gemeinde gibt es in den Ortsteilen Alt Krenzlin, Loosen und Klein Krams aktive Gruppen der Volkssolidarität.

Die Gemeindefeuerwehr der Gemeinde Alt Krenzlin besteht aus den Ortsfeuerwehren Alt Krenzlin und Loosen, die mit ihren Initiativen das gesellige und sportliche Leben in ihren Ortsteilen mitbestimmen. Im Ortsteil Alt Krenzlin wurde die alte Unterkunft der Feuerwehr 1998 zu einem modernen Gebäude umgebaut. In Loosen konnte 1999 durch einen aufwendigen Neubau die Arbeit für die Feuerwehr verbessert werden. In Klein Krams wird die ehemalige Schule seit 1994 als Dorfgemeinschaftshaus genutzt. Zuvor war sie Sitz von verschiedenen Firmen in der Gemeinde. Im Jahre 2000 wurde das Gebäude nach alten Unterlagen umgebaut sowie das daneben stehende Feuerwehrhaus saniert. In den Gebäuden haben auch neben den Vereinen und Organisationen die Bürger der Gemeinde die Möglichkeit die Veranstaltungsräume zu nutzen.

Im Ortsteil Neu Krenzlin wurde im Jahre 2003 der Dorf- und Heimatverein Neu Krenzlin e.V. gegründet. Der Verein engagiert sich seither sehr aktiv für das traditionelle gesellschaftliche Leben. Im gesamten Gemeindegebiet befinden sich noch alte, unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Wegweiser aus der Postkutschenzeit. In Neu Krenzlin und Klein Krams können gut erhaltene Kriegerdenkmale besichtigt werden.

Gedenksteine für die Opfer der Weltkriege im Ortsteil Neu Krams


Aktuelle Meldungen

Dorfgemeinschaftshaus in Neu Krenzlin zu verkaufen!

(27. 02. 2024)

Die Gemeinde Alt Krenzlin verkauft das ehemalige Dorfgemeinschaftshaus (ehem. Alte Schule) mit einer Einliegerwohnung, mit einem Stall und einem Schuppen.
Das bebaute Grundstück befindet sich in der Lage „Lindenstraße 9“ in 19288 Neu Krenzlin mit einer Größe von 3.206 m².

Mindestgebot: 85.000,00 €

Kaufangebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Gemeinde Alt Krenzlin - Kaufangebot kommunales Objekt " bis zum 30.04.2024 im Amt Ludwigslust-Land einzureichen.
Terminvereinbarungen zur Besichtigung über die Bürgermeisterin der Gemeinde Alt Krenzlin Frau Meyer-Kropp, Tel. 0174/2182076 , E-Mail:

Wie kann ich Gemeindevertreter werden?

(14. 02. 2024)

Obwohl die Wahlbekanntmachung und der Aufruf, Wahlhelfer zu werden, ganze zwei Seiten unserer letzten Ausgabe füllte, ist mancher Mitbürger überrascht, wenn man von der diesjährigen Wahl spricht. Dabei geht es doch um unsere örtlichen Kommunalpolitiker in der Gemeinde und im Landkreis. Gegenüber anderen Wahlen kennt man bei Kommunalwahlen zumindest in der eigenen Gemeinde noch die  Kandidaten. Beim Kreis wird es schon etwas schwieriger. Da kennt man meist nur noch die Spitzenkandidaten und die in der Regel auch nur aus den Medien. 
Aber kommen wir einmal zu den Gemeindevertreterwahlen. Wer in seiner Gemeinde antreten möchte und noch keine Erfahrungen hat, sollte wissen, dass er sich bis zum 26. März bewerben muss. Dazu reicht es nicht, irgendjemandem seine Kandidatur mitzuteilen. Bevor man auf einen Stimmzettel kommt, steht eine Menge Bürokratie. Das könnte für manchen potenziellen Kandidaten schon abschreckend sein.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zu kandidieren. Entweder man tritt als Einzelbewerber an oder über eine Partei bzw. eine Wählergemeinschaft. 
Da in unseren Orten Parteien kaum eine Rolle spielen, bilden sich hier Wählergruppen. Besonders in Gemeinden mit mehreren Ortsteilen treten häufig mehrere Gruppen an. Über eine Wählergruppe zu kandidieren hat einen Vorteil, wenn ein gewählter Gemeindevertreter sein Mandat etwa wegen Krankheit niederlegen muss. Bei einem Einzelbewerber bleibt sein Platz in der Gemeindevertretung dann unbesetzt. Bei einer Wählergruppe kann in einer solchen Situation der nicht gewählte Kandidat der Gruppe mit der höchsten Stimmenzahl nachrücken. Deshalb ist eine Wählergruppe gut beraten, möglichst viele Kandidaten aufzustellen. 
Wer sich zu Fragen rund um die Wahl genauer informieren möchte, der findet auf der Internetseite des Amtes www.amt-ludwigslust-land.de unter dem Punkt „Wahlen“ sowohl die Rechtsgrundlagen als auch nötige Formulare.
Die letzte Kommunalwahl 2019 hatte für uns Leussower einige Besonderheiten, da am Wahltag der Zusammenschluss mit Göhlen wirksam wurde. Um die Leussower Interessen in der neuen Gemeinde zu vertreten, hatte sich eine Wählergruppe gebildet. Das war eigentlich auch in der Vergangenheit nicht anders. Allerdings gab es 2019 einen grundlegenden Unterschied. Die Wählergruppe löste sich nach der Wahl nicht wie früher wieder auf, sondern machte sich zum Motor der Entwicklung im Dorf. So wurden unter anderem Bäume auf dem Friedhof gefällt und ein Spielplatz errichtet. Die jährliche Müllsammelaktion rund ums Dorf wurde zur guten Tradition und wird am 23. März nun schon zum dritten Mal stattfinden. Auch die Fusionsfete und ein Flohmarkt wurden organisiert. Nicht zuletzt das Boßeln, das Familie Meier aus ihrer alten Heimat mitbrachte, hat beim ersten Versuch auch hier für viel Spaß gesorgt. 
Und jetzt, wo es um die Wahlvorbereitung geht, gab es Ende Januar bereits die erste Zusammenkunft. Am 23. Februar wird sich die Wählergruppe neu konstituieren und die Aufstellung ihrer Kandidaten vorbereiten. In der Zwischenzeit wird es mehrere Gespräche mit aktiven Bürgern geben. Dabei hat man nicht nur die künftigen Gemeindevertreter im Blick, sondern auch mögliche sachkundige Einwohner. Letztere werden zwar noch nicht am 9. Juni gewählt; sie werden erst durch die neue Gemeindevertretung berufen, wenn die Ausschüsse gebildet worden sind. 
Sie haben Interesse? Doch es hat noch niemand mit Ihnen gesprochen. Dann wenden Sie doch einfach an den Bürgermeister oder einen anderen aktuellen Gemeindevertreter. Das gilt natürlich nicht nur für Leussow!  

Straßenreinigungspflicht – wer vor seiner Haustür nicht kehrt, muss zahlen

Noch tragen die Bäume grüne Blätter, doch es wird nicht mehr lange dauern und die ersten Blätter werden fallen und bedecken den Boden. Hier besteht die Gefahr auf Fußwegen und Fahrbahnen.
Immer wieder stellt sich die Frage, wer für die Straßenreinigung zuständig ist. Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben alle Gemeinden im Amtsbereich Ludwigslust-Land davon Gebrauch gemacht, die Reinigungspflicht durch Satzung auf die Eigentümer oder die zur Nutzung dinglich Berechtigte zu übertragen.
Daher möchte ich Sie an die Pflicht zur Reinigung der Straßen und Gehwege erinnern. 
Vor allem im Herbst, aber auch in allen anderen Jahreszeiten, gilt in allen Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land die allgemeine Straßenreinigungspflicht, um die Sauberkeit und Sicherheit der Verkehrswege zu gewährleisten.
Die Straßenreinigungssatzungen sind auf der Homepage vom Amt Ludwigslust-Land unter „Verwaltung -> Satzungen“ für jede Gemeinde einsehbar. 
Nach den Festlegungen der Straßenreinigungssatzung müssen die an ein Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege, Baum- und Parkstreifen sowie zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers durch die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Nießbraucher oder andere Wohnberechtigte gesäubert werden. Es macht keinen Unterschied, ob das Grundstück bebaut ist, oder ob sich darauf vielleicht nur eine Wiese befindet.
Im Herbst muss auch an den Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern gedacht werden. Vermehrt sind in den Gemeinden Überhänge auf öffentlichen Flächen zu verzeichnen, weil Hecken und Bäume nicht ausreichend zurückgeschnitten wurden. Hiermit wird eindringlich um regelmäßigen Rückschnitt   jener Pflanzen, die an öffentliche Flächen grenzen, gebeten. Spätestens nach dem Ende der Brut- und Setzzeit am 01. Oktober müsse Überwuchs bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Insbesondere Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Hecken, Sträucher und Bäume sollten nicht über privates Gelände hinauswachsen. 
Im Winter liegen zwar oft keine Blätter mehr auf den öffentlichen Wegen, dann lauert aber die nächste Gefahr. Auch hier sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Nießbraucher oder andere Wohnberechtigte verpflichtet die Schnee- und Glättebeseitigung durchzuführen. Diese Regelungen sind ebenfalls in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt, bis wann die Schnee- und Glättebeseitigung zu erfolgen hat.
Wer der Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hausbesitzer können ihren Haftpflichtversicherungsschutz verlieren, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen. Wenn jemand auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt, nehmen die Krankenversicherer die Grundstückseigentümer in Regress. Darüber hinaus können die geschädigten Personen Schadensersatzansprüche auf dem Zivilrechtsweg geltend machen.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass eine Laub- und Grünschnittentsorgung auf anderen Grundstücken wie z. B. im Wald, Acker etc. nicht zulässig ist. Hier gibt es die bekannten Annahmestellen, diese sind dem Abfallratgeber des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu entnehmen. Wir alle möchten in sauberen und ordentlichen Dörfern wohnen.

Foto zur Meldung: Straßenreinigungspflicht –  wer vor seiner Haustür nicht kehrt, muss zahlen
Foto: Straßenreinigungspflicht – wer vor seiner Haustür nicht kehrt, muss zahlen

Schnelle, unkomplizierte und kostenlose Abgabe - mit der „Grundsteuererklärung für Privateigentum”

Das Bundesministerium der Finanzen informiert:

 

BMF und DigitalService GmbH des Bundes entwickeln vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

Im Zuge der Grundsteuerreform werden rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland ab dem 1. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Diese müssen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung steht unter  Grundsteuererklärung für Privateigentum seit dem 4. Juli 2022 zur Verfügung.

Hinweis:

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Finanzverwaltung zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Die Abwicklung des allgemeinen Besteuerungsverfahrens im Bereich des Grundsteuerrechts obliegt den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden. Örtliche Behörden sind die Finanzämter. Über Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung informiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Ein weiteres Informations- und Service-Angebot finden Sie auf www.finanzamt.de. Das Bundesministerium der Finanzen hat gegenüber den Finanzämtern kein Weisungs- oder Eingriffsrecht.

 

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

 

(Text Bundesministerium für Finanzen)

 

 

Hinweise zum Widerspruchsrecht

Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

A)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
B)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
C)    Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
D)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk 
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
E)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Sie können die Erklärung nutzen und uns diese zukommen lassen.
Ihre Meldebehörde

[Formular Widerspruch]

„Das KZ-Auffanglager in Wöbbelin“ - ein Dokumentarfilm

Viele neue Projekte und Veranstaltungen sind in den Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin für 2021 geplant. 
Wir freuen uns auf die Internationale Begegnung der Generationen im Mai 2021. Anlässlich der Befreiung des KZ Wöbbelin hoffen wir darauf, dass ein Treffen in diesem Jahr wieder möglich sein wird.
Die Schließung des Museums im November und Dezember aufgrund der Corona-Pandemie haben wir für die Forschung und Medienprojekte genutzt. 
Unter anderem ist ein Dokumentarfilm entstanden, den Sie sich auf youtube anschauen können: „Das KZ-Auffanglager Wöbbelin“  Das KZ-Auffanglager Wöbbelin - YouTube