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Don Quijote und die Windmühlen

Amt Ludwigslust-Land, den 13. 03. 2024

In Nähe der Parchimer Kulturmühle steht eine Metall-Skulptur, die mich an Don Quijote erinnert. Dieser „Ritter von der traurigen Gestalt“, dem der Dichter Miguel de Cervantes mit seiner Erzählung zur Berühmtheit verhalf, kämpfte im Kapitel 7 des 1. Bandes (1605 veröffentlicht) in Campo de Criptana gegen Windmühlen, die er für Riesen hielt. Er verlor diesen Kampf gegen die gnadenlosen Maschinen. Die Auflehnung des Don Quijote de la Mancha wurde zum Symbol für den voranschreitenden technischen Fortschritt und den Machtverlust des damaligen Adels. Aufgrund zunehmender Dürre sind seit dem 16. Jahrhundert im spanischen Binnenland anstelle von Wassermühlen zahlreiche Windmühlen errichtet worden. Einige wenige der Windmühlen stammen in Campo de Criptana und anderen Orten der sich endlos gebenden Ebene von La Mancha noch aus dieser Zeit oder wurden restauriert und stehen heute unter Denkmalschutz. Das Wort „Mancha“ stammt lt. Wikipedia aus dem Arabischen „Al-Mancha“ ab und bedeutet sinngemäß „ohne Wasser“. Die Region ist die s.g. Kornkammer Spaniens. Ein Klimawandel, der sich in der Ebene von La Mancha über hunderte Jahre vollzogen hatte und die (agrar-)wirtschaftlichen Grundlagen änderte.
Wenn man die heutigen Bemühungen zur Beförderung der Energiewende in Deutschland betrachtet, sind viele Faktoren zu berücksichtigen und es bleiben auf den Plänen der Projektentwickler und der Raumordnungsbehörden/Planungsverbänden die s.g. „Weißflächen“ übrig, auf denen die Errichtung von Windkraftanlagen möglich scheint. Zu den Restriktionen die es abzuwägen gilt, gehört auch der Denkmalschutz (Bodendenkmale; Flächendenkmale; allg. Einzelobjekte oder auch Ensembles derer). In der Bundesrepublik gibt es zum Denkmalschutz im Rahmen der föderalen Landesstrukturen keine einheitlichen Richtlinien, die bei der Errichtung von Windkraftanlagen zu beachten sind. Demzufolge kann es dauern und dauern, bis eine Entscheidung zu erwarten ist. Diese kann dann wieder beklagt werden und es dauert und dauert. Die Zuständigkeit für eine denkmalschutzgerechte Entscheidung zum Bauantrag einer Windkraftanlage findet sich derzeit bei der Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Landkreises. Je eher also seitens der Genehmigungsbehörde eine Entscheidung getroffen wird, desto eher kann (auch über den Klageweg) Klarheit gewonnen werden. Dieser Prozess dauert bekanntlich in Mecklenburg-Vorpommern etwas länger und führt dazu, dass der technische Fortschritt die Projektentwickler überholt und alles von vorne beginnt.
In Cervantes Don Quijote prophezeit dessen Schildknappe Sancho Panza: „Ich will wetten, es vergeht nicht viel Zeit, so wird es keine Schenke, kein Wirtshaus und keine Bierstube geben, wo nicht die Geschichte unserer Taten gemalt zu sehen ist.“ (Stuttgarter Zeitung 03.08.2015; Spanien – Kein Ort ohne eine Geschichte). Sicherlich kommt auch in Mecklenburg-Vorpommern der Tag, an dem eine der für die Energiewende heute wichtigen Windkraftanlagen als technisches Denkmal deklariert wird.

 

Bild zur Meldung: Don Quijote und die Windmühlen

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