- Erzieher/in (m/w/d) Hort Gemeinde Rastow
- Erzieher (m/w/d) - Kita "Sonnenschein" (Gemeinde Lübesse)
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Hinweise für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk
Hinweise für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk
Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursachen sind immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Folgendes sollte beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern selbstverständlich sein:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen vom 31. Dezember ab 0.00 Uhr bis zum 1. Januar 24.00 Uhr abgebrannt werden, soweit die zuständige Behörde keine weiteren Einschränkungen festgelegt hat.
Personen unter 18 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nicht erlaubt.
Personen unter 12 Jahren dürfen auch keine Kleinstfeuerwerke (Kategorie 1) abbrennen!
Die beiliegende oder aufgedruckte Gebrauchsanweisung ist unbedingt einzuhalten.
Feuerwerkskörper sind nur im Freien zu verwenden.
Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen, Kirchen und Reetdächern zünden!
Silvesterfeuerwerk nicht vom Balkon aus zünden oder von oben herunterwerfen.
Keine Feuerwerkskörper in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen.
Die Flugrichtung der Feuerwerkskörper ist so wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können. Dabei sind auch die Windrichtung und -stärke zu beachten.
Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken.
Feuerwerkskörper nicht im betrunkenen Zustand zünden.
Beim Zünden des Silvesterfeuerwerks die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper tragen.
Nach dem Anzünden des Feuerwerkskörpers diesen nicht in den Händen behalten und auf Sicherheitsabstand gehen.
"Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals zünden sondern nach Wartezeit mit Wasser unschädlich machen.
Es ist verboten, Feuerwerkskörper herzustellen oder zu verändern. Das Innenleben von Feuerwerkskörpern ist tabu!
Unter der einfachen Telefonnummer 115 (ohne Vorwahl) erhalten Sie schnell und kompetent Auskunft zu Verwaltungsleistungen unseres Amtes, des Landkreises und der Landesämter.




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