Grabmale werden im April auf Standfestigkeit geprüft
Lose Grabmale führen immer wieder zu Unfällen, häufig sogar mit Todesfolge.
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist für alle Friedhöfe in Deutschland der gesetzliche Versicherungsträger. Sie schreibt den Friedhofsverwaltungen vor, die Grabmale mindestens einmal jährlich im Frühjahr auf ihre Standfestigkeit zu prüfen.
Nach der Vorschrift soll das Grabmal einem an der Oberkante anliegenden Druck von 500 N
(entspricht 50 kg) standhalten.
Bei Nichterfüllung dieser Kriterien ist der Friedhofsverwalter verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, um eine Gefährdung von Personen auszuschließen.
Das heißt in fast allen Fällen: Umlegen der Grabsteine.
Grabsteine, die nicht umgelegt werden können, müssen so gesichert werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgehen kann.
In diesem Jahr finden die Grabmalprüfungen an folgenden Tagen statt:
17. April 2024 22. April 2024
1. Sülstorf 1. Warlow
2. Rastow 2. Göhlen
3. Fahrbinde 3. Bresegard bei Eldena
4. Dreenkrögen 4. Leussow
5. Neu Lüblow 5. Loosen
6. Groß Laasch 6. Klein Krams
7. Alt Krenzlin
8. Neu Krenzlin
Die Grabmalprüfung beginnt jeweils um 7.30 Uhr in Sülstorf bzw. Warlow und setzt sich in der vorstehenden Reihenfolge fort.
Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Grabnutzungsberechtigten die Möglichkeit, die Grabmale auf Standfestigkeit zu prüfen und gegebenenfalls von einem Steinmetzbetrieb befestigen zu lassen.
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